eitnah erstelltes tierärztliches Attest diesbezüglich dass z.B. eine unfallbedingte Gangbildveränderung für den Hund nicht schmerzhaft ist und er deswegen aus Tierschutzsicht nichts dagegen spricht dass er geführt wird.
wie soll denn ein ta sowas feststellen? interessiert mich aus persönlichen gründen, da ich so einen hund habe, bei dem man nicht sagen kann obs weh tut..