Alles anzeigenNach österreichischem TschG ist es nicht zulässig einen gesunden Hund einzuschläfern nur "weil er im Weg ist" , vermute das deutsche Recht sieht da ähnlich aus.
Gemäß dt. TSchG bedarf es dafür eines "vernünftigen" Grundes. Und der ist interpretierbar.
Kommt ein dauerhaftes Leiden ins Spiel (was nicht nur krankheitsbedingte Symptome umfasst die Schmerzen verursachen, sondern ein Tier kann auch mental leiden, z.B. unter seinen Haltungsbedingungen die ihm in einem Tierheim zur Verfügung stehen) dann kann das Töten eines Tieres durchaus tierschutzkonform sein. Es muss halt in jedem Einzelfall begründet werden können.
Ein weiterer tierschutzkonformer Grund für eine Tötung kann sein dass die tier- und artgerechte Versorgung eines Tieres nicht gewährleistet werden kann (z.B. weil arbeitssicherheitstechnische gesetzliche Vorgaben dem entgegen stehen).
Ja, klar, aber das jetzt einfach Tötungstationen eingerichtet werden und vielleicht ähnlich wie in den USA gesunde Tiere nach 14 Tagen Aufenthalt euthanisiert werden nur weil sie keiner abholt wird eher nicht passieren.
Bei verhaltensauffälligen oder chron. kranken Tierheimtieren - ja, aber da muss man es auch diskutieren dürfen. Ist einem Hund geholfen wenn er sein Leben in einem TH fristet ohne Aussicht jemals rauszukommen?