Guckt mal hier:
Wer ein Pferd begleitet (also reitet oder führt), muss über reiterliches Können bzw. die erforderliche körperliche Konstitution verfügen. Dazu gehört auch die richtige Ausrüstung (man kann z.B. mit Stallhalfter und Strick reiten, jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit im Straßenverkehr) – § 28 StVO.
Interessant, nicht?