Allerdings muss man im Hinterkopf behalten, dass jeder Hundehalter verpflichtet ist, Gefahr, die von seinem Hund ausgeht, auszuschließen.
Absolut. Aber darunter verstehe ich persönlich natürlich ein aktives und vorsätzliches Verhalten. Wenn ein Hund sich wehrt, ist das per se keine Gefahr, die von ihm ausginge; denn ohne Angriff keine Reaktion. Wie von mir weiter oben erwähnt, dürfte die Rechtslage hier wie stets in der BRD anders lauten.