ZitatEs haben doch schon ein Hundehalter und zwei Züchter dagegen geklagt und jeweils in der ersten Instanz verloren.
Es ist eine Sache, gegen ein Gesetz zu klagen und eine andere Sache, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, der auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassen wird.
Ich will mir meinen Vertragspartner aussuchen und mir nicht vorschreiben lassen, dass ich in der Zoohandlung zu kaufen habe. Früher konnte man Hunde im Versandhauskatalog bestellen. Ich dachte, diese Zeiten seien endgültig vorbei. Dank solcher absurden Gesetze ist so etwas nun wieder vorstellbar.
Zitatoder aber den Weg über eine Person als Vermittler gehen können, die "sackundig" ist und dann das entsprechende Formular ausfüllt.
Das hat der Vertreter des Senats im Gerichtsverfahren so vorgeschlagen. Das Gericht hat daraufhin festgestellt, dass das Gesetz das nicht hergibt. Der Senat kennt offenbar also sein eigenes Gesetz nicht. Wäre ja nicht wirklich erstaunlich, wenn man sich die Gesamtleistung dieser Damen und Herren vor Augen führt. Trotzdem könnte man Behörden natürlich an diese zu Protokoll gegebene Aussage erinnern. Denn sie gibt ja einen Hinweis darauf, wie die Vorschrift auszulegen ist.
ZitatWenn das tatsächlich so gehandhabt wird, dann ist die neue diesbezügliche Regelung ja nix Schlimmes.
Wird es denn so gehandhabt?
ZitatEs geht hier nicht um Bußgelder im unteren Bereich, sondern in bis zu 5-stelliger Höhe,
Wie gesagt, es gilt auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Einem privaten Welpenkäufer mit durchschnittlichem Einkommen, der sich einen Welpen zum Liebhaben aus einer ordentlichen Zucht kauft, wird man kein fünfstelliges Bußgeld aufbrummen können. Warum auch?
Die Regelung soll ja vorgeblich dazu dienen, den "Kofferraumwelpenhandel" einzudämmen. Wo gar kein "Kofferraumhandel" vorliegt, wäre der Zweck des Gesetzes verfehlt, wenn man einen harmlosen Käufer trotzdem verfolgt.