ich habe dich schon verstanden Waschbär.
Aber du mich auch?
Ich verstehe zumindest die Lage, in der Du Dich befunden hast. Hier mal die Story zu meinem ersten eigenen DSH, den ich im Alter von 6 Monaten gekauft habe. Der Hund (Hochzucht, sehr sehr groß für sein Alter) konnte keine Treppen laufen (rauf schlecht, runter war eine Katastrophe) und hat auf nassem aufgeweichtem Boden stark gelahmt. Da er mehrere offene Stellen an den Hinterläufen hatte, die teilweise entzündet waren, hatte ich das auf diese zurück geführt.
Ich hatte den Hund am Gründonnerstag gegen Abend übernommen und bin am Dienstag nach Ostern zu meinem Tierarzt, wegen des Lahmens bzw. der Versorgung der entzündeten offenen Stellen. Mein damaliger Tierarzt hat den Hund nur von Weitem gesehen und seinen Assistenten, der Dienst hatte, dazu verdonnert sofort als allererstes die Hüfte zu röntgen. Und der Hund hatte keine Dysplasie, sondern bereits eine gewaltige Luxation... Da mein Tierarzt sehr vernünftig war war seine Empfehlung den Hund gar nicht erst wieder aus der Sedierung aufwachen zu lassen, weil die Sache in dem Alter völlig inoperabel und das Gangbild bereits stark verändert war und der Hund starke Schmerzen litt.
Damals habe ich am nächsten Tag auch beim Zuchtbuchamt des SVs angerufen um denen Mitteilung über die schwerste HD dieses Hundes zu machen. Habe aber gleich verstanden (als Nichtmitglied, völlig ohne "Insidererfahrungen" in Bezug auf den DSH und seinen Zuchtverband) dass es für diese leider nicht möglich war einen HD-Befund für diesen Hund einzutragen. Selbst wenn mein Tierarzt (der ein vom SV zugelassener Tierarzt gewesen ist) den eingeschläferten Hund noch einem auf dem korrekten Weg geröntgt hätte (also mit allen erforderlichen Daten auf dem Scriber der Röntgenaufnahmen) hatte der Hund nicht das für eine Auswertung erforderliche vorgeschriebene Mindestalter. Folglich hätte weder der Gutachter einen Befund erstellen noch das Zuchtbuchamt diesen eintragen dürfen. Für mich war es verständlich dass sich ein eingetragener Verein leider auch in dieser Hinsicht an seine Satzungen und Verordnungen halten muss., da auch er unserer Gesetzgebung unterliegt.