Die VDH-ZO...
Der SV besitzt einen Bestandsschutz auf seine Zucht- und Schauordnung etc. Damals wollte der VDH den SV unbedingt als Mitglied haben, weil er dadurch seine Mitgliederzahlen auf einen Schlag verdoppeln konnte. Dafür hat der dem SV diesen Bestandsschutz auf seine damals fortschrittlichen Regularien gewährt, sonst wäre dieser nicht eingetreten.
Wir haben ja auch eine andere Schauordnung als der restliche VDH. Ohne "Offene Klasse", dafür aber mit der Bewertung "V-Auslese".
Es ist müßig darüber die Augen zu rollen. Ist nun mal so... Und in anderen VDH-Verbänden wird mit der Ausnahmegenehmigung, Hündinnen nach Vollendung des 8. Lebensjahres belegen zu lassen, teilweise sehr freizügig umgegangen (siehe DMC).
Was ich gut fände wäre allerdings wenn eine Hündin, die in diesem Alter noch einmal belegt werden soll, erst noch einmal öffentlich vorgestellt werden müßte. Z.B. auf einer Körung oder zumindest auf einer Schau oder daß sie noch eine Prüfung läuft etc. Also Ankörung beispielsweise nicht mehr auf Lebzeit, sondern nur bis zum 8. Lebensjahr, und was darüber hinaus noch einmal zur Zucht eingesetzt werden soll wird noch einmal vorgestellt. Dann hätte man mit ausgemergelten Züchthündinnen keine Chance mehr diese noch einmal zur Zucht einsetzen zu können.