Für so eine Beurteilung müsste man erst einmal den "Referenzwert" kennen. Sonst wird das nix... Z.B. ob das die"5" wäre und alles, was unter 5 liegt wäre dann unterdurchschnittlich ausgeprägt. Und über 5 überdurchschnittlich ausgeprägt. Und welche Hunde liefern diesen Referenzwert? Der Gesamtdurchschnitt aller Rassen (und wird der dann vielleicht mit "0" angesetzt???) ? Oder der Gesamtdurchschnitt bestimmter Rassen? Oder gar nur einer? Und wenn ja welche? Mir fehlt auch der Aspekt "mentale Belastbarkeit" (im Hinblick auf die Beziehung zwischen Hund und Hundeführer sowie auf die Beziehung zwischen Hund und Umwelt, zu der dann auch Fremdpersonen gehören), der ganz wesentlich die Gebrauchshundqualitäten beeinflusst.
Waschbär
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Beiträge von Waschbär
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@Asmi da muss ich nochmal kurz meinen senf dazugeben, denn uns blieb nichts anderes mehr übrig durch die starken schmerzen und einschränkungen die sam dann hatte, als dass wir nach dem befund von unserem tierarzt in eine spezialisierte tierklinik gefahren sind und dort nochmal unter narkose geröngt wurde. Also zwei unabhängige tierärzte voneinander, die den befund untermauerten. Dann hätte er nochmal unter narkose von einem sv tierarzt geröngt werden müssen, weil nur allein der, den befund für den sv erheben kann? Und was hätte der dann behandelt bzw getan, ausser seinen stempel drauf gesetzt?
Das tierwohl müsste ja in so einem fall schon noch an erster stelle stehn. Oder denke ich da jetzt so falsch?
Ja, da denkst Du falsch. Denn für eingetragene Vereine gelten in Deutschland Gesetze, in denen dürfen einzelne Personen nicht schalten und walten wie sie möchten und dabei gegen Satzungen und Ordnungen verstoßen. Und das ist gut so...
In renomierten Tierkliniken in Deutschland, die sich auf Skeletterkrankungen spezialisiert haben, gibt es auch i.d.R. immer mind. einen vom SV zugelassenen Tierarzt. ABER natürlich muss man dort dann vorher anmelden dass man den Hund "hauptröntgen" lassen möchte. So dass es der zugelassene Tierarzt ist, der den Hund nach dem vertraglich festgelegten Procedere röntgt. Das beginnt damit dass zu Beginn die Ahnentafel vorgelegt und der Transponder ausgelesen und mit der Transpondernummer in der Ahnentafel abgeglichen wird ( = Identitätskontrolle), dass der Hund wie vorgeschrieben sediert und richtig für die Aufnahmen gelagert wird und dass die vorgeschriebenen Formulare des Zuchtverbandes verwendet und diese ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben werden (u.a. auch vom Eigentümer des Hundes, denn da geht es u.a. um die Rechte an den Bildern, die ins Eigentum des Zuchtbuchamtes über gehen, und um die Veröffentlichung der Befunde in Ahnentafeln und dem Zuchtbuch). Auch muss von jedem Hund beim "Hauptröntgen" zwingend eine Blutprobe abgenommen werden "für wissenschaftliche Zwecke", damit es zu jedem im Zuchtbuch eingetragenen Röntgenbefund eine DNA-Probe gibt, die eingelagert ist und auf die für entsprechende wissenschaftliche Studien zugegriffen werden kann. Dadurch konnte der SV in der Vergangenheit bereits tausende von Röntgenbefunden PLUS die zugehörigen DNA-Proben für entsprechende Studien zur Verfügung stellen, in denen dadurch u.a. auch Rückschlüsse zur Erblichkeit einzelner Merkmale getroffen werden konnten.
Auch die Röntgenbilder müssen auf dem richtigen Weg an den Gutachter eingereicht werden und natürlich vor ihrer Aufnahme vollumfänglich beschriftet werden (Name, Zuchtbuchnummer und Wurftag des Hundes, Name und Vertragsnummer des röntgenden Tierarztes, Datum der Aufnahmen usw.), damit der Gutachter zurück verfolgen kann von welchem Hund die Aufnahmen stammen und wer den geröntgt hat. Das ist wichtig wenn Fehler beim Röntgen gemacht wurden = die Aufnahmen technisch nicht perfekt sind (z.B. über- oder unterbelichtet) oder der Hund nicht korrekt gelagert wurde, dann muss der Röntgentierarzt die Aufnahmen nämlich wiederholen (für den Hundehalter kostenlos). Auch wenn die Beurteilung seitens des Röntgentierarztes stark von den Befunden des Gutachters abweichen informiert Letzterer i.d.R. den Röntgentierarzt darüber. Deswegen ist die die korrekte (vorgeschriebene) Beschriftung der Röntgenbilder so wichtig.
In vielen (nicht allen) "Dissidenz"-Zuchtverbänden reicht es wenn Du Deinen Hund, der in die Zucht gehen soll, von einem "Feld-Wald-und-Wiesen-Tierarzt" röntgen UND AUSWERTEN lässt. Wir hatten hier einen "Dissidenz"-Retrieverzüchter der mir selbst erzählt hat dass er mit seinem zu der Zeit aktuellen Deckrüden bei fünf Tierärzten war bis ihm endlich einer in die Ahnentafel des Hundes geschrieben hat dass dieser Rüde "HD-frei" ist. Alle erwachsenen Hündinnen dieses Züchters (das waren zu dem Zeitpunkt so 5 bis 6), die auf die selbe Weise HD-geröngt und -ausgewertet wurden wurden dann mehrere Jahre hintereinander jährlich von diesem Rüden belegt... Dann doch dann lieber ein Röntgenverfahren nach einem durch die Zuchtordnung und Werksverträge mit den zugelassenen Tierärzten, plus Auswertung durch einen Gutachter, genau festgelegten Procedere... Auch wenn es immer mal Einzelpersonen gibt die die Genauigkeit und Einhaltung dieses Procederes in Frage stellen. Die Meinung solcher Leute schadet der Zuchthygiene nicht. Ein "aufgeweichtes" Röntgensystem, welches dann gesetzliche Schlupflöcher bieten würde um dieses umgehen zu können, aber schon...
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das ist mir eigentlich herzlich wurscht, an welche satzungen usw... sich der sv halten muss. Ich hab ihnen alles gemeldet, die rö bilder zugesendet und als eigentümer von einem dsh von einem sv züchter gezüchtet, erwarte ich, dass die der sache nachgehen und nicht schauen ob irgendein sv tierarzt da geröngt hat.
Aber so ist es halt. Alles ist wichtig, nur nicht das was wirklich wichtig ist.
Ein Verein muss sich aber an seine eigenen Statuten halten. Beim Röntgen (und Auswerten) ist es enorm wichtig dass das nach einem einheitlichen Verfahren geschieht. Werden gewisse Standards nicht eingehalten, dann geht die Sache den Bach runter. Deswegen werden die zugelassenen Tierärzte in relativ kurzen Abständen ständig geschult, damit die Aufnahmen vergleichbar bleiben. Und deswegen gibt es rechtlich wirksame Verträge zwischen den "Röntgen-Tierärzten" und den Zuchtverbänden.
Würde der SV EINE Ausnahme zulassen diesbezüglich dass bei EINEM Hund Aufnahmen von einem nicht zugelassenen Tierarzt zur Auswertung akzeptiert werden würden, dann könnte anschließend JEDES Mitglied einklagen dass derartige Ausnahmen auch für ihre Hunde gelten. Und sich dann "auf dem freien Markt" einen Tierarzt aussuchen der die Hunde z.B. nicht sediert und die Knie übermäßig stark eindreht beim Röntgen. Wodurch der Zustand der Hüftgelenke auf den Röntgenbildern besser dargestellt werden kann als diese tatsächlich sind. Und das wäre der Rasse garantiert nicht zuträglich...
Oberster Grundsatz bei eingetragenen Vereinen ist nämlich dass alle Mitglieder die selben Rechte und die selben Pflichten haben. Und dass die Mitgliederversammlungen (in denen sich die Vereine ihre Satzungen und Ordnungen geben) die höchste Instanz sind. D.h. wenn ein Zuchtverband in seinen Statuten den Ablauf eines Zuchtplans gegen HD oder ED als Anhang zur Zuchtordnung beschlossen hat, dann kann sich z.B. der Leiter der Geschäftsstelle oder der Präsident oder der Leiter des Zuchtbuchamtes etc. nicht darüber hinweg setzen indem Röntgenaufnahmen von einzelnen Hunden akzeptiert werden, die NICHT von einem vom Verband zugelassenen Tierarzt angefertigt wurden. Und das ist gut so, weil sonst der Mauschelei Tür und Tor geöffnet werden würde.
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Das ist so derb kompliziert!
Da musste ja fast „Schäferhund“ studieren, um das alles zu wissen. Insbesondere, wenn du eigentlich nur einen Sporthund willst. Edit: also den Hund gezielt für den/einen Sport, keine sportlichen Hund.
Ich finde vieles andere kompliziert. Z.B. Technikkram, Computerkram, Smartphonekram...
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zahlt das eigentlich die Versicherung, das Röntgen? Also wenn es ne "komplett Versicherung" ist und nicht nur OP?
Nein, natürlich nicht. Der Hund ist in so einem Fall ja nicht erkrankt.
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Ja, man muss halt schauen, ob die LZ-Hunde CEPPA Papiere haben (span. SV). Dann sind sie geröntgt etc., der CEPPA schickt die Bilder zur Prüfung sogar nach Deutschland soweit ich weiss. Aber alles an LZ DSH die keine CEPPA Papiere haben, nur FCI Papiere, da wird nichts verlangt.
Sowohl CEPPA als auch SECPA lassen über den SV bei Dr. Telhelm auswerten.
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Axman da kann man wirklich nur noch mit dem kopf schütteln. Ich würde auch nie einen dsh aus dem ausland kaufen, ausser aus österreich. Die haben ganz andere kriterien, wenn sie überhaupt welche haben.
??? Die sind "ganz nah dran" am SV, über den sie sogar die Ahnentafeln ausstellen lassen.
Jetzt mal abgesehen davon dass man ja sowieso keine Welpen mehr aus dem Ausland holen kann (bis die nach Deutschland rein dürfen sind es keine Welpen mehr): In Skandinavien, in der Schweiz, in den Benelux-Ländern werden ganz hervorragende DSHs gezüchtet...
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wie bereits geschrieben, ich habe dieses buch zugeklappt. Vom sv auch verabschiedet, weil die rö aufnahmen die ich ihnen eingereicht habe von meinem tierarzt und auch die von der spezialisierten tierklinik auf gelenkerkrankungen, nicht gereicht haben. Ausschliesslich nur ein sv tierarzt hätte gegolten.
Statt dass sie über diese meldungen froh sind, stellen sie auch noch ansprüche.
Und es ist völlig richtig diese "Ansprüche" zu stellen... Der SV ist nämlich als eingetragener Verein an seine Satzungen und Ordnungen gebunden. Und die schreiben u.a. das Procedere vor nach welchem Röntgenbefunde zu erfassen und auszuwerten sind. Und da ein eingetragener Verein alle Mitglieder gleich zu behandeln hat und auch Nichtmitglieder nicht bevorzugen darf würde eine einzige Ausnahme dazu führen dass andere Mitglieder und auch Nichtmitglieder es dann einklagen könnten sich ebenfalls nicht an das durch Satzungen und Ordnungen vorgegebene Procedere halten zu müssen.
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Aber ich glaube da könnte man ansetzen!
Hunde haben ja theoretisch alle einen Heimtierausweis und wenn du mit einem 6-8 Monate alten vorröntgen-Schäfi (wann macht man das eigentlich genau?) da aufkreuzt, fragen die dich, ob du den eben hast. Sagst du nein, wirst du gefragt, ob du das willst, brauchst ja irgendeine Identifikation, welchen Hund du dabei hast, alleine schon wegen der Impfungen und wer lässt einen ungechipten, umgeimpften Hund ohne Heimtierausweis dubioserweise alle Gelenke in diesem Alter durchröntgen, wenn der Hund augenscheinlich völlig gesund wirkt?Wenn du Chippen lassen willst, wird aber immer geguckt, ob der Hund nicht doch schon gechipt ist. Selbst als ich den Dicken mit 8 Wochen hab chippen lassen, wurde der vorher penibel kontrolliert, nicht weil mir die Tierärztin Diebstahl unterstellt hat, sondern weil zwei Chips in einem Hund offenbar Probleme machen können und spätestens da sieht man ja: aha, der ist ja doch gechipt. Der Tierarzt guckt dann in der Regel nach, ob dieser Chip nicht auch registriert ist, besonders, wenn der Besitzer sagt: der ist nicht gechipt. Ist es dann noch ein Rassehund, der gechipt ist, lässt das doch auch den letzten Tierarzt hellhörig werden, oder nicht?
Da gäbe es doch sicher Möglichkeiten.
Nein, da gibt es keine Möglichkeiten. Zum einen hat in der Praxis nicht jeder Hund einen Heimtierausweis, weil Du den nämlich nur dann brauchst wenn Du mit Deinem Hund über Ländergrenzen hinweg reisen möchtest. Es gibt tatsächlich noch viele Hundehalter die für ihre Hunde die (kostenlosen) "normalen" Impfpässen haben wie sie früher allgemein üblich waren. Und die reichen innerhalb Deutschlands auch völlig aus.
Und dann darf ein Tierarzt keine Leistungen erbringen die er nicht abrechnet. Auch keinen Chip ablesen... Geht jemand zu einem Tierarzt um seinen Hund von diesem röntgen zu lassen, ohne dass das im Rahmen einer Diagnosestellung erfolgt, dann geht der Hundehalter mit dem Tierarzt einen sog. Werksvertrag ein. Und lt. diesem der Tierarzt nur den Hund zu röntgen (und in dessen Rahmen ggf. zu sedieren) hat. Aber nicht den Transponder auszulesen...
Auch ist der Impfstatus im Rahmen des "Werksvertrages Röntgen" völlig unerheblich, ebenso ob ein Hund eine Ahnentafel eines Rassehundezuchtverbandes besitzt oder nicht. Und tatsächlich werden auch viele Hunde ohne Ahnentafel durchgeröngt. Z.B. wenn jemand einen jungen Hund kaufen möchte mit welchem er irgend einen Hundesport betreiben oder ihn als Diensthund führen möchte.
Beim "Hauptröntgen" schaut es rechtlich etwas anders aus, weil da oft Verträge zwischen den Tierärzten und den jeweiligen Zuchtverbänden bestehen. Da werden zusätzliche Bestimmungen mittels Werksverträgen zwischen den Zuchtverbänden und den Tierärzten geregelt.
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Ich bin da echt voll auf eurer Seite, aber so lange es da keine Verpflichtungen gibt, wird sich da wohl nichts ändern. Die Einschickpflicht durch Tierärzte bei zuvor erfassten Zuchthunden beim Hauptröntgen wäre ja nun wirklich keine riesige Hürde. Könnte man ja auch einfach sagen: Das Aushändigen der Ergebnisse geschieht durch den SV, nachdem der Tierarzt dort die Ergebnisse eingereicht hat.
Aber ganz ehrlich: wie viele lassen dann vorher mal eben kurz nebenbei "drüberröntgen", bevor sie das Risiko eingehen, wenn sie wissen, dass es ihre Linie ggf. "beschmutzt"? Ich glaube, damit radiert man die Dunkelziffer nun auch nicht aus. Außer die Tierärzte wären dazu verpflichtet, dafür müssten es aber wiederum vom SV anerkannte sein, wodurch Züchter gezwungen wären, einen bestimmten Tierarzt aufzusuchen, denn gesetzlich kann man da natürlich nichts machen mit Röntgenpflicht bei Tierarzt X. Als "Verbandsgesetz" aber einführbar, ja, daran glaube ich definitiv. Wer im SV züchten will, muss dann halt zum anerkannten Tierarzt, so wie er zum Wesenstest muss und wie er sich den Richter auf der IGP nicht aussuchen kann.
Du musst selbstverständlich bei einem vom SV zugelassenen Tierarzt röntgen lassen, wenn Du im SV züchten möchtest. Und selbstverständlich "händigt" der SV die Röntgenergebnisse aus, nachdem sie durch dessen Gutachter erstellt worden sind. Der röntgende Vertragstierarzt reicht die Aufnahmen bei diesem ein, Du schickst die Ahnentafel Deines Hundes zum SV, der Gutachter übermittelt die Befunde ans Zuchtbuchamt, dieses trägt sie ins Zuchtbuch und in die Ahnentafel Deines Hundes ein und Du bekommst die Ahnentafel dann wieder ausgehändigt.
Eine Röntgenpflicht wirst du in einem Rechtsstaat wie Deutschland nicht einführen können.
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Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt! Jetzt finde ich doch tatsächlich auch ne Wurfplanung mit einer Hündin bei der HD mittel (mittlere HD) steht. Hab ich schon zur Überprüfung an Ruebchen geschickt. Heidanei!
Planen kann man erstmal viel. Auf WD wird das Zeug nicht verifiziert.
Die Wurfplanung wurde 2021 von irgendeinem Dulli erstellt... den Wurf hat es aber nie gegebenSo eine Wurfplanung kann auch erstellt werden wenn betreffender Hund noch gar nicht hauptgeröngt wurde. Viele Leute planen ja im Vorfeld nicht selten mehrere Jahre ob und wie bestimmte Hunde genetisch zusammen passen. Und dann wird sie stehen gelassen, auch wenn sie nie durchgeführt wird.
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Ich denke mir, sobald aus einem wurf eine schwere o mittelschwere hd rauskommt, darf es keine wurfwiederholung mehr geben (dann gibt es einfach keine roten papiere mehr vom sv).
Ich kenne in meinem Umfeld keinen Züchter der eine Wurfwiederholung macht auf einen Wurf, aus dem Hunde schwere HD hatten. Zudem kann jeder Welpenkäufer selbst im Zuchtbuch checken wie es diesebzüglich in vorherigen Würfen der Elterntiere ausgesehen hat. Eine Möglichkeit die Welpenkäufern in sehr vielen anderen Zuchtvereinen nicht geboten wird (d.h. als Nichtmitglied Zugang zu den Zuchtbüchern zu erhalten).
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Vielleicht liest Waschbär hier mit und kann es dann besser erklären bzw. sie hat es hier im Forum mal erklärt, wie die Bestimmungen in Deutschland sind.
Wie Rübchen schreibt, eine mittlere HD führt führt zum Zuchtausschluss. Erlaubt ist max. eine leichte HD, und das ist nicht nur beim DSH so sondern auch bei sehr vielen anderen Rassen. Wobei der HD-Befund alleine noch keine allgemeine Zuchtfreigabe ist. Sondern bei jeder Verpaarung muss immer auch der individuelle HD-Zuchtwert des einzelnen Hundes in Kombination mit dem des anderen Zuchtpartners beachtet werden. Im Mittel darf der Wert 100 nicht überschritten werden, und Hunde mit dem Befund "noch zugelassen" ( = leichte HD) haben i.d.R. einen relativ hohen HD-Zuchtwert.
Und der Markt regelt diesbezüglich dann auch noch mal viel, weil doch viele Welpenkäufer auf den durchschnittlichen HD-Zuchtwert achten und schon Werte von 80 bis 90 nicht tolerieren. Für Welpen mit einem Elternteil welches eine leichte HD hat lassen sich i.d.R. nur schwer Käufer finden.
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Schau in Eure Vereinssatzung was dort drin steht bezüglich der Mitgliedschaft (und ob es verschiedene Formen der Mitgliedschaft gibt). Ggf. kannst Du Dich auch beim Amtsgericht erkundigen, wenn Zweifel bestehen ob der Vorstand satzungsgemäß arbeitet. Auf dem Weg müsste auch zu klären sein ob Euer 1. Vorsitzende gleichzeitig der Kassenwart sein darf.
In Bezug auf die Besetzung des Vorstandes: Die Mitglieder wählen diesen in regelmäßigen Abständen neu. Möchte die Mehrheit der Mitglieder nicht dass der 1. Vorsitzende gleichzeitig Kassenwart ist (sofern das lt. Satzung möglich ist), dann wählen sie eine andere Person. Das kann der Vorsitzende nicht wirklich beeinflussen.