Wie, die Eltern haben Angst vor Hunden??? Aber die Mutter wird sich angeblich um den Hund kümmern wenn Sohnemann mal keine Zeit dafür hat?????
Hundefreak, weißt Du eigentlich daß Du rechtlich gesehen gar keinen Hund erwerben und halten darfst da Du noch gar nicht volljährig bist? Daß offiziell Deine Eltern die Halter dieses Hundes sein werden und es ihrer Aufsichtspflicht unterliegt, daß niemand, auch Du nicht, durch diesen Hund zu Schaden kommt??? Das sollte beinhalten daß sie selbst der "Aufgabe Hundehaltung" gewachsen sind! So jedenfalls sieht es der Gesetzgeber...
Wenn es z.B. einen Vorfall mit Deinem Hund gibt der angezeigt wird (z.B. weil er jemanden anspringt oder anbellt, allein das schon kann lt. der diversen Gefahrenabwehrverordnungen heute dazu führen daß ein Hund wesensmäßig bzw. die Umständer der Hundehaltung überprüft werden), dann sind es Deine Eltern die ihre Sachkunde und Selbstsicherheit im Umgang mit dem Hund beweisen müssen!
Ich hoffe das ist Dir und Deinen Eltern klar!