Ich hab heute mal beim OA Frankfurt angerufen und gefragt wie es denn aussieht falls der Schäferhund als Listenhund eingestuft werden sollte.
Hatt der Hund eine BH würde die Steuer von 900€ auf 225€ sinken.
Die haben doch 'nen Knall! Das ist immer noch mehr als der normale Steuersatz beträgt. Der betreffende Passus in der Frankfurter Hundesteuerverrodnung lautet wie folgt:
"Ebenfalls als dauerhaft gefährliche
Hunde gelten Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit;
das sind Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen
untereinander oder mit Hunden anderer Rassen, Gruppen oder Kreuzungen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American
Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire
Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal
(Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler (hier würde dann noch der DSH stehen).
Für die Haltung dieser Hunde wird
die Steuer im Rahmen einer Steuervergünstigung auf jährlich 225 €
reduziert, wenn der Hund mit der/dem Halterin/Halter die
Begleithundeprüfung oder eine gleich- oder höherwertigere Prüfung
(Schutzhundeprüfung, Fährtenhundeprüfung, Rettungshundeprüfung)
entsprechend den Richtlinien des VDH, abgenommen von einer/einem durch
den VDH anerkannten Prüferin/Prüfer, bestanden hat. Die Prüfung ist
durch Vorlage des Prüfungszeugnisses nachzuweisen.
Eine Steuerbefreiung, jedoch nicht für dauerhaft gefährliche Hunde, wird auf Antrag für das Halten von Hunden gewährt, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst
hilfloser Personen (Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den
Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen"
D.h. ein als Blindenführhund oder anderweitig als Service Dog arbeitender DSH käme dann nicht mehr in den Genuss der für diese Hunde üblichen Steuerbefreiung!