Waschbär Moderator
  • Mitglied seit 5. Februar 2012

Beiträge von Waschbär

    Sie es mal aus der Sicht Deiner Trainingskollegen: Man hilft Dir im Training, vermutlich mehrere Moante lang, und dann unterstützt Du Deinen Verein nicht mal mit Deiner Prüfungsteilnahme. Viele Vereine haben heutzutage keine vollen Prüfungen mehr. Dann werden noch ein oder mehrere Hunde oder Hundeführer krank o.ä., und ruckzuck hat man nicht mal mehr die vier für eine Prüfung notwendigen Teams. Und je weniger Prüfungsteilnehmer, desto höher die Unkosten für die jeweilige Prüfung (Richterkostene tc.).


    Mein Tip: Mach die BH in Eurem Verein einfach noch einmal!

    Gerade in der Anfangszeit würdest Du noch weniger Zeit für den Hund haben als später, wenn sich alles eingespielt hat. Deswegen würde ich ihn erst einmal in seinem gewohnten Umfeld lassen. Wenn Dein Vater jetzt in Rente geht, dann hat er ja mehr Zeit, und vielleicht kannst Du mit ihm ausmachen dass er zwei schöne grosse Spaziergänge am Tag mit dem Hund macht. Tut ja auch dem Rentner gut, wenn der Hund seinen Tag strukturiert.


    Solltest Du merken dass sich der Hund auf Dauer so nicht wohl fühlt, kannst Du immer noch versuchen ihn in Dein Leben in der Stadt zu integrieren. Wenn Du dort Deinen eigenen Rythmus gefunden und die Möglichkeiten zur Hundehaltung geschaffen hast, dann könntest Du Dich während den Semesterferien (und nicht zu Beginn oder während des laufenden Semesters, wo Du viele andere Verpflichtungen hast) ganz auf den Hund und seine Eingewöhnung konzentrieren. Dann geht der Hund mit seinen Bedürfnissen nicht in dem ganzen Anfangstrubel unter, der durch Umzug und Studienbeginn entsteht.

    Ich möchte meine Plastikboxen nicht gegen Aluboxen tauschen! Bei Unfällen sind sie immer heil geblieben, und ich kann sie bei Bedarf problemlos aus dem Auto nehmen und wieder rein tun, einzeln oder alle drei zusammen. Die Aluboxen sind mir viel zu schwer dafür. Zudem finde ich sie laut. Ich bin noch nie in einem Auto mit Alubox mitgefahren, wo an der Box nicht irgend etwas nervtötend geklappert hat.

    Das Alter ist egal. Optimal ist es wenn die Hunde bereits ins Zuchtbuch eingetragen wurden, weil mit der letzen Wurfabnahme ja die DNA-Probe abgenommen wird (= Go-Card). Dann musst Du nur eine Mail ans Zuchtbuchamt senden mit dem Auftrag, dass der Hund XYZ mit der SZ-Nummer 1234567 auf DM getestet werden soll. Die geben das dann bei Generatio in Auftrag und die Rechnungsstellung (35 Euro) erfolgt über den SV. Wenn der SV eine Einzugsermächtigung von Dir hat, hast Du das Ergebnis meist innerhalb einer Woche (sonst kommt erst die Rechung, die Du erst mal bezahlen musst, dauert dadurch was länger).


    Alternativ dazu kannst Du natürlich eine Blut- oder Mundschleimhautprobe selbst (bzw. über Deinen Tierarzt) einschicken, auch an ein anderes Labor wie z.B. Laboklin. Aber dann kommt Dich das ca. doppelt so teuer, mit Blutabnahme bzw. Backenabstrich, Versand- und Laborkosten.


    Wäre nun die Frage ob der Schutzvertrag damit auch infällig ist, unabhängig davon ob es rechtlich gesehen Bestand hätte oder nicht?!

    Nein, dieser Vertrag wird nicht hinfällig. Aber die Geschichte mit dem Eigentumswechsel ist ja in wenigen Wochen "gegessen", und selbst bis dahin kann es sich der Verkäufer nicht einfach anders überlegen und den Hund wieder zurückholen wollen. Zudem wäre so manches, das in diesem Vertrag steht, nicht einklagbar. Insofern würde ich das an Deiner Stelle alles einfach ad acta legen sobald Du in der Ahnentafel als Eigentümer eingetragen bist.

    Kann man im nachhinein klagen, wenn die Frist abgelaufen ist? Und diesen Vertrag mit Unterschrift anerkannt hat?
    Wenn die Vertragsbedingungen zu weit in das Eigentumsrecht eingreifen, dann sind Tierschutzverträge aus dem Tierschutz ( Hunde usw. ) doll, weil dort ist es auch so festgehalten.
    Punkt 2 in diesem Vertrag wäre für mich eine Versteckt Klausel. Und Ja, erst wenn man Klagt und gegen diesen Vertrag angeht kann man Ruhe finden. Solange gilt dieser Vertrag.

    Ich verstehe nicht so ganz was Du meinst. Der Termin, ab wann der Hund endgültig ins Eigentum des Käufers über geht, ist doch in Punkt 2 genau definiert. Ähnlich machen das auch viele Tierheime/Tierschutzvereine heutzutage, wenn auch mit längeren Fristen (in unseren Katzenverträgen steht die Frist von einem Jahr). Weil die "Knebelverträge", die vor Jahren oft verwendet worden sind und lt. denen die Tierhalter z.B. oft nie Eigentümer geworden sind, vor Gericht i.d.R. keinen Bestand hatten.


    Im übrigen muß man nicht gegen den Vertrag klagen. Der Vertragspartner ist derjenige, der klagen müßte, wenn er irgendwelche Ansprüche stellen wollte.

    Jupp, Dein Welpe ist nun mal "aus zweiter Hand". Wenn man einen normalen Welpenpreis bezahlt für einen Welpen vom Züchter, dann möchte man doch eigentlich optimale Voraussetzungen schaffen für den Welpen. Die sind dann gegeben, wenn der Welpe direkt aus dem Züchterumfeld in sein künftiges Lebensumfeld wechselt. So ein Hin- und Her tut keinem Welpen gut. Zudem weiß man nicht ob der Welpe in der Zeit, die er beim "Zwischenbesitzer" war, nicht wohlmöglich schlechte Erfarhungen gemacht hat, die ihn für sein ganzes Leben prägen können.


    Deswegen erhält man diese "aus zweiter Hand-Welpen" nicht selten günstiger als wenn man sie kurze Zeit vorhger direkt beim Züchter gekauft hätte. Weil viele Welpenkäufer dieses spezielle Risiko nicht eingehen wollen und sich lieber einen anderen Welpen direkt beim Züchter holen.


    Das soll jetzt nicht heißen daß Dein Hund zweitklassig ist. Und daß er zwangsläufig schlechte Erfahrungen gemacht hat. Ich habe mich nur auf den "Marktwert" solcher Welpen bezogen.

    Mir wird ganz anders bei dem Gedanken das Lia noch nicht 100%ig zu uns gehört!

    Ich persönlich würde so einen Vertrag nicht unterscheiben wenn ich so viel Geld für einen Welpen zahlen würde, und das auch noch aus zweiter Hand. Andererseits aber brauchst Du Dir keine allzu großen Gedanken zu machen. Lt. diesem Vertrag geht der Hund endgültig nach zwei Monaten in Dein Eigentum über. Und gekündigt werden kann er bis dahin von Verkäuferseite nur wenn Du in dieser Zeit Deinen "vertraglichen Pflichten" nicht nach kommst. In den paar verbleibenden Wochen wirst Du ja nicht mit dem Welpen züchten, und Du wirst ihn hoffentlich nicht so halten daß Du dabei gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Und damit bist Du auf der sicheren Seite. Der Verkäufer kann lt. diesem Vertrag nicht kommen und sagen "Ich hab's mir anders überlegt, ich will den Hund zurück."

    Ich würde das jetzt anders sehen. Der Schutzvertrag ist rechtens und die Höhe der Schutzgebühr hat damit nichts zu tun. Der jetzige Besitzer hat mit seiner Unterschrift in diesen Vertrag zugestimmt und die Frist ist abgelaufen .
    Laut Vertrag ist der jetzige Besitzer " nur Übernehmer" und kein Käufer. Somit würde ja denn der Übergeber Eigentümer bleiben? So ist es zu mindestens in den Schutzverträgen von TH Hunden zum Beispiel.

    Lt. diesem Vertrag geht das Eigentum am Hund nach 8 Wochen auf den Käufer über. Von denen ja nun bereits fünf oder sechs schon rum sind. Danach ist Steve*chen definitv der Eigentümer. Und dann kann ihm auch niemand mehr reinreden z.B. bezüglich einer Zuchtverwendung des Hundes, völlig egal was in diesem Vertrag steht. Weil die betreffende Klausel zu stark in das Eigentumsrecht an der Sache eingreift. Der Verkäufer kann den Hund auch nicht zurück holen (schon mal gar nicht entgeldlos) wenn der Hund nicht gemäß dem TSchG gehalten wird, auch wenn das so im Vertrag steht. In so einem Fall bleibt dem vorherigen Eigentümer nur das zuständige VetAmt zu informieren, welches dem Hundehalter dann entsprechende Auflagen erteilt oder aber den Hund in schwerwiegenden Fällen einzieht. Die Verfügungsgewalt über den Hund obliegt dann aber dem VetAmt und nicht dem vorherigen Eigentümer.


    Ja. Besitzer ist der, der in den Papieren eingetragen ist . Nur der Besitzer laut Papieren darf einen Besitzerwechsel beim SV vornehmen.
    Z.B. Der Züchter hat den Vorbesitzer als Eigentümer beim SV eintragen lassen und er steht auch in den Papieren, dann ist der Vorbesitzer Eigentümer. Hat der Züchter noch keinen Eigentümerwechsel beim SV vorgenommen, dann ist der Züchter Eigentümer.
    Händigt der Vorbesitzer dir jetzt die Papiere aus, dann musst du darauf achten, das der Vorbesitzer beim SV dieses Papierchen zum Eigentümerwechsel ausfüllt und zum SV schickt und diese dann auch in die Papiere trägt.

    Ich denke hier werden einige Begriffe miteinander vermischt. "Besitzer"
    ist der, bei dem sich ein Hund befindet. "Eigentümer" ist der, der das
    Eigentumsrecht am Hund besitzt. "Besitzer" und "Eigentümer" können identisch
    sein, müssen es aber nicht. Und in die Ahnentafel wird der "Eigentümer" eines Hundes eingetragen, nicht der "Besitzer".


    Verkaufe ich einen Hund, dann ist
    der Käufer ab dem Datum, das diesbezüglich im Kaufvertrag steht, der
    Eigentümer. Auch wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der
    Ahnentafel eingetragen und/oder als Eigentümer beim Zuchtverband gemeldet worden ist.

    Ich sehe das genau so. 600 Euro sind bei einem DSH-Welpen keine Schutzgebühr, sondern ein realistischer Welpen-Kaufpreis. Zudem sind einige Klauseln in diesem Vertrag rechtlich nicht haltbar, da sie zu stark ins Eigentumsrecht am Hund eingreifen. So z.B. das Verbot, den Hund zur Zucht einzusetzen.


    Und die angedrohte Vertragsstrafe, nunja... Bei 250 Euro würde ich das im Fall der Fälle ausreizen, wenn sich der vorherige Halter des Welpen da in irgend etwas einmischen wollte. Vermutlich hörst Du aber von dem eh nie wieder etwas....


    Fahr mit Welpe und "Kaufvertrag" zum Züchter und regel das direkt mit dem bezüglich der Ahnentafel. Sollte der "Zwischeneigentümer" bereits in der Ahnentafel eingetragen sein, dann fahr auf dem Rückweg bei dem vorbei und lass ihn die Ahnentafel als Verkäufer unterschreiben. Dann hast Du alles in trockenen Tüchern.