- Mitglied seit 5. Februar 2012
Beiträge von Waschbär
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Ist wohl seit 2011 Pflicht.
na prima... Zu dem Zeitpunkt gab es wirklich genügend wissenschaftliche Informationen gerade über die Lepto-Impfung und warum die bei 8 Wochen alten Welpen möglichst noch nicht gegeben werden sollte...
Ich liebäugele ja schon seit längerem mit einer zweiten Rasse, aber deren VDH-Zuchtverband hat die selben blöden Impfvorschriften. Und das wird der Hauptgrund dafür sein warum ich, wenn so ein Welpe irgendwann mal bei mir einziehen sollte, dieser nicht von einem VDH-Züchter stammen wird.
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Hmm, in der Zuchtordnung des DV kann ich nur den Passus finden, dass die Welpen vor der Abgabe "entsprechend der Empfehlung des behandelnden Tierarztes" schutzgeimpft sein müssen. Und wenn der Dir als Züchter z.B. nur eine Impfung gegen Staupe und Parvo empfiehlt, müsste das dann reichen. Möglich ist aber dass vielleicht auf dem Wurfmeldeschein noch etwas anderes steht.
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Züchter sind aber glaube ich daran gebunden mit der 8? Lebenswoche zu impfen - so sagte mir eine Dobizüchterin.
I.d.R. müssen die Welpen vor der letzten Wurfabnahme durch den Zuchtwart geimpft worden sein. Bis wann die zu erfolgen hat und wogegen zu impfen ist bestimmen die einzelnen Zuchtordnungen. Z.B. im SV steht in der Zuchtordnung und auf dem Wurfmeldeschein nur der Begriff "Schutzimpfung". Nicht aber welche Schutzimpfungen gegeben werden müssen. D.h. der einzelne Züchter kann selbst entscheiden ob er z.B. "das volle Programm inkl. gegen Erdbeben" impfen läßt oder nur gegen Parvo oder irgend etwas dazwischen.
Im SV müssen die Welpen bis zur Vollendung der 12. Lebenswoche durch den zuständigen ID-Beauftragten gechippt worden sein. D.h. bis zu diesem Zeitpunkt muss auch die letzte Wurfabnahme und davor die Schutzimpfung erfolgt sein. In der Praxis empfiehlt es sich aber gerade Schäferhundwelpen nicht erst so spät in ihr neues Heim abzugeben.
Andere Verbände hingegen schreiben z.B. die Impfung der Welpen gegen Staupe, Parvo, Hepatitis und sogar Leptospirose vor (obwohl es inzwischen genügend wissenschaftliche Belege dafür gibt gerade letztere frühstens ab der 12. Woche zu verabreichen).
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Wo habe ich das denn geschrieben? Ich habe Dir lediglich den Begriff "Grundimmunisierung" erklärt. Die meisten Hundehalter (und übrigens auch Tierärzte) glauben, dass die mehrfach gegebenen Welpenimpfungen eine "Grundimmunisierung" wären. Das trifft bei Impfungen gegen Virenerkrankungen aber nicht zu. Sobald die maternalen Antikörper im Organismus so weit abgebaut sind dass sie einen Impferfolg nicht mehr verhindern können, reicht eine einzige Impfung aus um einen Hund "grundzuimmunisieren". Welpen werden nur deswegen mehrfach geimpft weil man nicht weiss wann die maternalen Antikörper die Impfantikörper nicht mehr vernichten.
D.h. bei einem bis dato ungeimpften Hund reicht eine Impfung gegen Virenerkrankungen aus sobald er über keine maternalen Antikörper mehr verfügt, damit ist er "grundimmunisiert". Diese Aussage impliziert nicht, dass man Welpen erst mit 12 Wochen oder 3 Monaten das erste mal impfen sollte! Aber sie macht deutlich dass z.B. ein älterer Hund nicht mit mehreren Impfungen erneut "grundimmunisiert" werden muss, wenn er längere Zeit nicht geimpft worden ist, wie es einem viele geschäftstüchtige Tierärzte gerne weissmachen wollen.
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Ach so... Wie definierst du dann " Müssen einen GÜLTIGEN Impfausweis" vorlegen? Grundimmunisierung reicht für alle Prüfungen, auch wenn der Hund schon 6 Jahre alt ist? Sorry Herr Richter, aber was wollen sie? Der Hund hat doch seine Impfung.
"Grundimmunisiert" ist ein Hund in Bezug auf Virenerkrankungen (also Staupe, Parvo, Hepatits, Parainfluenza und auch Tollwut) nach einer Impfung wenn er zum Zeitpunkt der Impfung nicht mehr über maternale Antikörper verfügt, welche die Impfviren vernichten und dddurch den Impferfolg verhindern würden. Das steht auch so in den Beipackzetteln der Hersteller.Siehe z.B. Nobivac T = Grundimmunisierung: einmalige Impfung im Alter von mind. 12 Wochen, Wiederholungsimpfung alle 3 Jahre (HUnd/Katze)
http://portal.dimdi.de/amispb/…603615-palde-20080101.pdf
Oder auch Rabisin = eine Impfung ab einem Alter von drei Monaten, Wiederholungsimpfung alle drei Jahre.
http://portal.dimdi.de/amispb/…603390-palde-20060401.pdf
Siehe z.B. Nobivac SHP = Zur Grundimmunisierung gegen Staupe, H.c.c. und Parvovirose ist eine
einzige Impfung ab einem Lebensalter von 12 Wochen ausreichend.
Wiederholungsimpfungen:
Eine Impfung im Abstand von 3 Jahren.http://www.msd-tiergesundheit.…ivac_shp/nobivac_shp.aspx
Jüngere Welpen werden nur deswegen mehrfach gegen Virenerkrankungen geimpft weil man ohne Bestimmung der maternalen Antikörper den Zeitpunkt nicht bestimmen kann, an dem diese den Impferfolg nicht mehr verhindern können. Andererseits möchte man aber die Welpen, die nur über einen geringen Titer von maternalen Antikörpern verfügen, möglichst frühzeitig durch eine Impfung schützen. Deswegen impft man Welpen, bei denen der optimale Impfzeitpunkt nicht durch eine Bestimmung der maternalen Antikörper erfolgt, zwei- bis dreimal. Das wird zwar sogar von Tierärzten "Grundimmunisierung" genannt, ist dafür aber der falsche Begriff. Besser wäre "Catch-up Impfung".
Aber für die Teilnahme an Prüfungen ist das nur in Bezug auf die Tollwutimpfung relevant (bzw. was in Bezug auf deren Impfschutz im Impfausweis steht).
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Also kann ich auch die Hündin nur alle 3 Jahre impen lassen.Genau das kannst Du tun!
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Andere Impfungen als die Tollwutimpfung haben einen Leistungsrichter nicht zu interessieren!!!
Noch einmal:
"Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen." Das ist der Wortlaut in der gültigen PO !!! Nur die (nur die, nur die, nur die !!!) behördlich angeordneten Schutzimpfungen haben den LR zu interessieren! Und die zuständigen VetÄmter schreiben nur eine einzige Impfung für die Teilnahme an Hundesportveranstaltungen oder Hundeschauen etc. vor: Die Tollwutimpfung !!! Keine Parvo-, keine Lepto-, keine Staupe-, keine Zwingerhustenimpfung...Und nein: Jährliche Tollwutimpfungen sind für Reisen ins Ausland in den meisten Fällen keine Pflicht! Selbst nach Frankreich, wo die Tierärzte im Inland derzeit nur einjährige Intervalle eintragen dürfen, gilt der dreijährige Eintrag im EU-Pass wenn der Hund in einem EU-Land geimpft wurde in dem für den verwendeten Impfstoff ein dreijähriges Intervall zugelassen ist. Weswegen viele französische Hundehalter, die im Grenzbereich wohnen, zum Impfen ihrer Hunde zu einem Tierarzt im Nachbarland fahren. Das haben viele deutsche Hundehalter kurz nach Änderung der deutschen Tollwutverordnung ja auch gemacht, als es in Deutschlanbd noch keine zugelassenen Tollwutimpfstoffe mit dem verlängerten Nachimpfintervall gab (ich übrigens auch).
Die Änderung der deutschen Tollwutverordnung im Dezember 2005 war eine Anpassung an die EU-Tollwutverordnung. Deutschland war eines der letzten Länder, die ihre inländische Tollwutverordnung der EU-Richtlinie angepasst haben. D.h. in der Mehrzahl der anderen EU-Länder gibt es die Möglichkeit zu längeren Nachimpfintervallen bereits viel länger als in Deutschland. Warum sollte nun ausgerechnet dort ein dreijähriger Impfschutz nicht anerkannt werden? Auch Nicht-EU-Länder wie die schweiz erkennen dreijährige Nachimpfintervalle an.
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Schau Dir mal den Wortlaut Deines Links an: "Informationen für Prüfungsleiter und Meldestellen - Tollwutschutzimpfungen – Gültigkeit
Es mehren sich die Anfragen bezüglich der Gültigkeit der Tollwutschutzimpfung...."
D.h. es geht in diesem Link ausschließlich und alleine um die Tollwutimpfung bzw. deren Gültigkeit.
Und das Ganze ist auf der DVG-Page unter dem Menüpunkt "Tollwutverordnung" zu finden.
Un den Leisstungsrichter interessiert nur die gültige PO. In der steht zum Thema Impfungen nur eins (Original-Wortlaut): "Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen."
Und wie bereits weiter oben erklärt: "Behördlich vorgeschrieben" wird von den VetÄmtern bei Hundeveranstaltungen (egal ob Prüfungen, Turnieren, Wettkämpfe, Schauen oder Körungen etc., und völlig egal von welchem Verband) nur ein gültiger Tollwutimpfschutz. Wenn überhaupt, einige VetÄmter verzichten inzwischen manchmal sogar auf diese Vorgabe wenn nur inländische Hunde an Veranstaltungen teilnehmen (das Deutschland inzwischzen den Status tollwutfrei besitzt).
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Sorry, ich habe jetzt meinen Brille zweimal geputzt, aber ich finde in diesem Link keinerlei Vorschriften dass ein Hund neben Tollwut noch gegen irgend etwas anderes geimpft werden muss um an Prüfungen, Turnieren und Wettkämpfen teilzunehmen. Es wird lediglich das Procedere erklärt wann ein Hund einen gültigen dreijährigen Impfschutz gegen Tollwut besitzt und wann nur einen einjährigen (übrigens gibt es daneben auch die Möglichkeit das ein zweijähriges Nachimpfintervall eingetragen wird...). Und es wird darauf hingewiesen dass man sich im Falle einer Reise über Ländergrenzen hinweg im Vorfeld über die Bedingungen bezüglich der Vorgaben zur Tollwutimpfung informieren soll. Wobei innerhalb der EU i.d.R. der dreijährige Eintrag gültig ist, inzwischen auch für Länder wie Großbritannien, Irland, Malta und Schweden ohne Titerbestimmung nach der Impfung.
Mehr finde ich da nicht, sorry... Und anders kenne ich es auch im DVG nicht.
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Unser Verein muss sich nach dem DVG richten. Die 3 Jahres Tollwutimpfung wir nur in dem EU Impfpass mit Vermerk des TA verlangt. Im Ausland greifen diese meistens nicht. Jeder Gast, der unseren Platz besuchen möchte muss einen gültigen Impfpass vorlegen.
Ich finde es ja selber auch toll, wenn man die ganze Impfgeschichte überdenken möchte.Deine Links sind " Empfolene" Angaben.
??? Der DVG ist Mitglied im VDH, und der VDH ist Mitglied in der FCI. Somit ist auch im DVG die FCI-PO gültig.
Diesen Satz hier "Die 3 Jahres Tollwutimpfung wir nur in dem EU Impfpass mit Vermerk des TA verlangt. Im Ausland greifen diese meistens nicht." verstehe ich nicht . Ich gehe mit meinen Hunden zum Tierarzt, der impft diese gegen Tollwut und trägt eine dreijährige Gültigkeit für die Impfung in den EU-Heimtierausweis ein. So läuft das seit Februar 2006 bei meinen Hunden. Mit diesem Eintrag reise ich über Ländergrenzen und führe meine Hunde im Hundesport.
Die Angaben der STiko Vet, gemäß der viele Tierärzte impfen, sind übrigens ebenfalls nur Empfehlungen, und liegen meist weit über dem, was die Hersteller selbst für ihre Impfstoffe empfehlen.
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Hier noch ein Link zu der neuen WSAVA-Richtlinie, in der Auszüge davon übersetzt wurden:
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Ich habe auch für Prüfungsteilnahmen im DVG noch nie mehr als eine gültige Tollwutimpfung gebraucht. Und ich kenne Hunde, die auf Dt. Meisterschaften und Bundessiegerprüfungen starten nur mit gültiger Tollwutimpfung.
In der FCI-PO (die auch im DVG gilt) steht zum Thema Impfungen lediglich: "Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen."
Für die behördliche Anordung ist das jeweilige Veterinäramt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich eine Prüfung fällt. Und die schreiben i.d.R. nur einen gütligen Tollwutimpfschutz vor. Wir haben dreimal die dhv-DM im IPO-Sport ausgereichtet, und nie wurde von den Behörden mehr verlangt.
Wenn bei Euch ein einzelner Verein mehr an Impfungen verlangen sollte, dann würde ich dessen Vorstand mal den Marsch blasen. Ahnung haben diese Leute jedenfalls keine. Weder von Immunologie noch von der gültigen PO...
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Hier die neuste WSAVA-Richtlinie für die Welpenimpfung (WSAVA = Weltverband der Kleintierärzte):
http://www.wsava.org/sites/def…elines%20May%202013_0.pdf
Und für die, die nicht gerne Englisch lesen bzw. nicht lesen können das
Wichtigste daraus auf haustiereimpfenmitverstand.blogspot.ch: