Waschbär Moderator
  • Mitglied seit 5. Februar 2012

Beiträge von Waschbär


    Oh sorry, habe das erst gerade gelesen. Jetzt interessiert mich doch einmal, um welchen Wurf es sich handelt. Ich habe nämlich bei der Züchterin (bzw. jetzt ist es ja wieder ein Züchter) keinerlei Hinweise auf den Deckakt mit einer "alten" Hündin gefunden.

    E-Wurf vom 11.07.2001 (über Qwanny, geboren am 29.01.1992)
    H-Wurf vom 22.03.2005 (über Anya, geboren am 16.11.1995)

    Z .B. mein Nachbar hat alle 6 Monate einen Wurf ohne Papiere Mischlingswelpen, weil er einfach nicht aufpasst. Verkauft sie dann " Billig" für 250 Euro mit Entwurmung und Impfung. Diese Welpen sind gut ernährt, bekommen Futter und Wasser, nur die Hündin ist 10 Jahre. Du kannst diesen Besitzer nicht Anzeigen. Genauso kannst du Personen nicht Anzeigen, die ihre Hündin bei der 1. Läufigkeit decken lassen. Welchen Grund würdest du bei deiner Anzeige angeben?

    Wieso sollte ich ihn anzeigen sollen? Wenn die Hündin körperlich in guter Verfassung ist? Selbst wenn ich das nicht gut finden sollte dass diese Hündin so häufig wirft: Nicht alles, was ich nicht gut finde, berechtigt zu einer Anzeige.


    Aber trotzdem können auch solche Leute nicht machen was sie wollen. Besteht z.B. die Gefahr dass diese Hündin inzwischen zu alt ist um durch einen Wurf nicht beeinträchtigt zu werden, dann greift sehr wohl das TSchG und der AmtsVet hat einen Handlungsspielraum.

    Wenn sie nicht in einen Zuchtverein sind, dann dürfen Private Hobbyzüchter alles. Für so was würde das Tierschutzgesetz nicht greifen.
    Zucht fängt ja schon beim Decken an.

    Natürlich "greift" das TschG auch beim "Privaten Hobbyzüchter". §11 des TSchG und die Ausführungsbestimmungen dazu sind recht eindeutig und nicht abhängig von irgend einer Verbandsmitgliedschaft. Für die Züchter in den Verbänden wie außerhalb davon gilt dass sie der Zuständigkeit ihres VetAmtes unterliegen wenn sie züchten und es in ihrem Haushalt (oder ihrer "Haltungseinheit", wie das im TSchG ausgedrückt wird) mehr als zwei Hündinnen im zuchtfähigen Alter gibt. Und damit ist die biologische Zuchtfähigkeit gemeint, nicht das was wir mit "zuchtfähig" (= "zuchtzugelassen") meinen wenn wir von unseren Rassehunden sprechen. D.h. auch die Hündinnen, die lt. unseren Zuchtordnungen noch gar nicht "zuchtfähig" sind, oder die, die nicht mehr "zuchtfähig" sind, werden vom VetAmt bei dieser Berechnung mitgezählt. Rassehunde wie Mischlinge.


    §11 besagt u.a. dass in so einem Fall eine Genehmigung seitens des VetAmtes für die Zuchttätigkeit erteilt werden muss. D.h. gefällt dem zuständigen AmtVet irgend etwas an der Haltung Deiner Hunde nicht, untersagt er Dir die Zucht! Auch wenn der zuständige Zuchtwart Deines Verbandes meint bei Dir wäre alles in Ordnung. Und bei einem "Privaten Hobbyzüchter" wird er das in so einem Fall genau so durchziehen (und vielleicht noch härter kontrollieren, weil ja keine regelmäßigen Wurfabnahmen erfolgen wie in den Rassehundezuchtverbänden).


    Zudem gelten natürlich auch immer die restlichen Paragraphen des TSchG. D.h. fordere ich irgend eine Leistung von einem Tier, der es nicht gewachsen ist (z.b. weil ich gezielt eine Hündin belegen lasse die der Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht ihrer Welpen ganz offensichtlich nicht gewachsen ist), ist das ein Verstoß gegen das TSchG und kann entsprechend geahndet werden. Auch beim "Privaten Hobbyzüchter".

    Also ich kenne und kannte viele "Spätgebärende" aus dem Leistungsbereich und an der Herde. Keine von denen (!!!) hatte je einen Kaiserschnitt! Kaiserschnitte kenne ich in meinem Umfeld auch, aber gerade diese älteren Hündinnen bei ihren letzten Würfen (oder z.B. auch eine 8-jährige Erstgebärende, allerdings in tadellosem Fitnesszustand) waren nie davon betroffen. Hingegen kenne ich Hündinnen, bei denen beim ersten oder zweiten Wurf Kaiserschnitte notwendig waren.


    Wie gesagt, für mich ist die Fitness einer Hündin der ausschlaggebende Faktor, wenn sie belegt werden soll. Der zweite Faktor ist für mich dass die Erstbelegung nicht zu früh erfolgt. Im Wolfsrudel muß eine Wölfin erst einmal den Status der Alphawölfin erlangen, bevor sie einen Wurf bekommt. Den erreicht sie normalerweise nicht mit 15 Monaten, nicht mit 18 und auch nur selten schon mit 24 Monaten. Vier Jahre sind da eher normal als anderthalb.


    Und ja, alte Zuchttiere sind die wichtigsten Zuchttiere in einer Population. Zum einen weiß man dass sie selbst noch gesund sind, zum anderen kann man bereits erste Erkenntnisse aus ihrer Nachzucht ziehen.


    Zum Thema "Zuchtende mit 8 Jahren": Das kenne ich aus vielen anderen Zuchtverbänden. Und ich weiß dass wegen diesem Druck viele Würfe zu Zeitpunkten gemacht werden, die eher weniger optimal sind. Einfach deswegen weil man die Hündin in der darauffolgenden Läufigkeit, die aus verschiedenen Gründen viel besser passen würde, nicht mehr belegen lassen darf. Deswegen werden z.B. Würfe gemacht, obwohl der Züchter zu diesem Zeitpunkt eigentlich gar nicht genug Zeit hat um sich optimal um einen Wurf zu kümmern, oder es anderweitig nicht optimal passt.

    Ich kannte viele Hunde, die mit 8 oder 9 Jahren (= nach Vollendung des 8. bzw. des 9. Lebensjahres, oder anders gesagt: im 9. oder 10. Lebensjahr) noch fit waren und z.B. auf der BSP gestartet sind. Eine Hündin in diesem Fitnesszustand kann auch noch einen Wurf aufziehen. Sich hier jetzt an einem festen Stichtag festzubeissen und darüber aufzuregen wenn dieser überschritten wird halte ich für Pillepalle. Es gibt Hündinnen, die sind mit z.B. 6 Jahren in einem Fitnesszustand dass ich es als unverantwortlich bezeichnen würde mit ihnen zu züchten.


    Wenn's nach mir ginge, dann müßte jede Hündin vor jeder Bedeckung auf ihren Gesundheits- und Fitnesszustand hin überprüft werden, egal in welchem Alter. Wenn wir auf Fitness und Gesundheit selektieren wollen, dann müssen wir mit gesunden und fitten Hunden auch länger züchten als mit denen, die das nicht sind. Zudem wird eine Arbeitshündin eh viel weniger zur Zucht eingesetzt als eine, die keine Leistung erbringt. Soll man ausgerechnet die Zucht mit diesen Hündinnen noch weiter reglementieren so dass diese einen oder max. zwei Würfe im Leben bringen?


    Es regt sich kein Mensch darüber auf dass mit Doggen- oder Dobermannhündinnen im 8. Lebenjahr gezüchtet werden darf. Obwohl die durchschnittliche Doggen- oder Dobermannhündin dieses Alter gar nicht erreicht. Aber wenn eine Schäferhündin, die körperlich uneingeschränkt leistungsfähig ist, ein paar Monate älter ist beim Belegen, dann ist das ein Drama? Und eine Mittelspitzhündin mit 8 Jahren hat nicht selten gerade erst "Halbzeit".


    Im übrigen regeln gerade Schäferhündinnen das Problem des zu oft oder zu spät belegens von ganz alleine. Die bleiben nämlich kurzerhand leer oder bringen Dir nur kleine Würfe. Wodurch ein Züchter dann drauf legt. Rechne Dir mal die Kosten für drei Würfe á drei Welpen aus. Im Vergleich zu einem Wurf á neun Welpen.


    Wie ich sehe hast Du Malinois. Dort ist ein spätes Belegen der Hündin doch auch nicht unüblich. lt. Zuchtordnung ist ein Belegen der Hündin bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres erlaubt (d.h. sie kann im 10. Lebensjahr zuchtordnungskonform werfen), darüber hinaus kann dann noch eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Z.B. hat die Mutter des J-Wurfes vom Adlerauge diesen Wurf ca. 7 Wochen vor Vollendung ihres 10. Geburtstages zur Welt gebracht. (Darüber hinaus hat sie dann in der nächsten Hitze noch einmal belegt worden und hat in einem ausländischen FCI-Zwinger einen weiteren Wurf gebracht, aber das ist eine andere Geschichte...). Prinzipiell läuft es also im DMC nicht anders als im SV mit dem Alter der Zuchthündinnen, ohne dass sich darüber irgend jemand aufregt. Und noch einmal: Im Vergleich z.B. zu einer Doggenhündin, die bis zur Vollendung ihres 8. Lebensjahres gedeckt werden darf, steht das für mich dutchaus in einer vernünftigen Relation, wenn man Fitness und die durchschnittliche Lebenserwartung der Rassen in Betracht zieht. Wobei bei einer so spätreifen und gleichzeitig kurzlebigen Rasse wie der Dogge eine Hündin bereits nach Vollendung des 18. Lebensmonates gedeckt werden und pro Jahr einen Wurf bringen darf. Und ich halte es für weitaus bedenklicher eine anderthalb jährige Dogge belegen zu lassen als eine durchtrainierte 9-jährige DSH- oder Malinoishündin.


    Und zudem bringen die wenigsten Hündinnen in jedem Jahr einen Wurf. Zuchtordnungen wie die des SVs oder DMCs bieten Leistungszüchtern die Möglichkeit, die eh schon wenigeren Würfe ihrer Hündinnen individueller zu planen. Und für die Massenzüchter ist eh wurscht ob sie eine Hündin einen Tag vor ihrem 8. Geburtstag noch einmal belegen lassen könnten oder ob sie auch im folgenden Jahr dazu noch die Möglichkeit hätten: In dem Alter haben die sowieso keine Hündin mehr in ihrem Zwinger stehen...


    Und was mich ein wenig wundert: Wenn Du das so verwerflich findest mit Hündinnen im 9. und 10. Lebensjahr zu züchten, warum holst Du Dir dann ausgerechnet bei einem Züchter einen Welpen, der zwei seiner Hündinnen ihre letzten Würfe mit je ca. 9 1/2 Jahren (= im 10. Lebensjahr) hat bringen lassen? Das verstehe ich nun nicht wirklich. Einmal schreibst Du "Hammer! Mit 10 Jahren noch eingedeckt" und willst anderen die Augen öffnen worauf sie bei einem guten Züchter achten sollten. Und unterstützt gleichzeitig die Philosophie eines solchen Züchters durch Deinen Welpenkauf.


    Das soll jetzt bitteschön nicht heißen dass ich die Zuchttätigkeit dieses Züchters verurteile! Ich finde er züchtet sehr gut. Nur wundert es mich dass du ganz offensichtlich mit zweierlei Mass misst. SWenn "Dein" Züchter so etwas macht scheint es für Dich O.K. zu sein (sonst würdest du bei so einem Züchter ja nicht kaufen). Wenn andere es tun schreist Du "Hammer!"...

    Es gibt sie, die Hündinnen, die alle 4 Monate läufig werden. Aber sehr selten. Sehr viel häufiger gibt es Hündinnen, die längere Intervalle als 6 Monate haben, zumindest nach ihren Würfen. und ja, Hündinnen die nur einmal pro Jahr läufig werden, gibt es beim DSH auch gar nicht so selten.


    Bis vor gar nicht so langer Zeit gab es im SV gar keine Alterbegrenzung für Zuchthündinnen. Und belegt werden durfte zweimal im Jahr, solange die Hündin max. 8 Welpen im Wurf aufgezogen hat. Die derzeitigen Regelungen ist ein Kompromiss zwischen den Mitgliedern, die stärkere Begrenzungen haben wollen, und denen, die weiterhin alles beim Alten lassen wollen. Aber stehter tropfen höhlt den Stein,


    Dass die Alterbegrenzung nicht bei 8 Jahren liegt, sondern bei 10, finde ich O.K. In anderen Zuchtverbänden ist es auf Antrag ebenfalls möglich, nach dem 8. Lebensjahr mit einer Hündin zu züchten. Und gerade im leistungsbereich haben Hündinnen nicht selten ihren ersten Wurf im Alter zwischen 4 bis 6 Jahren. Solange eine Hündin fit ist und arbeiten kann, so lange kann sie auch einen Wurf aufziehen. Ich finde es nicht richtig, den Ausschluss aus der Zucht an einem bestimmten Alter fest zu machen. Es gibt Rassen, deren durchschnittliche Lebenserwartung unter 7 Jahren liegt. Lt. Zuchtordnung dürfen diese Hündinnen aber bis zum 8. Lebensjahr zur Zucht verwendet werden. Andere Rassen besitzen eine viel höhere Lebenserwartung, deren Hündinnen dürfen aber ebenfalls nur bis 8 Jahre in der Zuct bleiben?


    Es ist übrgiens nicht strafbar eine Hündin decken zu lassen, die das 8. Lebensjahr vollendet hat. Strafbar ist es eine Hündin decken zu lassen, die sich in einem Zustand befindet durch den sie durch Trächtigkeit, Geburt und/oder Säugezeit Schmerzen oder Leiden erleidet. Das kann bei einer Hündin über 8 Jahren der Fall sein. Muss aber nicht... Und das kann auch bei einer Hündin in jedem anderen Alter der Fall sein. Manche Neunjährige sind fitter als viele Vier- oder Fünfjährige.


    Wenn der Verdacht besteht dass sich ein Züchter nicht korrekt verhält in Bezug auf seine Zuchtätigkeit (egal ob er Welpen "mit Papieren" züchtet oder "ohne"), dann kann man das zuständige VetAmt informieren. Jeder, der züchtet und mehr als zwei Hündinnen in einem zuchtfähigen Alter hält, oder wenn in einem Jahr mehr als zwei Würfe geboren werden, benötigt eine Genehmigung nach §11 des TSchG. D.h. er muss dem VetAmt gegenüber seine Sachkunde nachweisen und seine Zuchttätigkeit muss von diesem genehmigt werden. Was beinhaltet dass diese Zuchtstääten auch hin und wieder vom AmtsVet kontrolliert werden. Nach einem Hinweis, dass es dort nicht mit rechten Dingen zu geht, erst recht.

    In den meisten Verbänden darf eine Hündin zwischen dem 15. Lebensmonat und dem 8. Lebensjahr einmal pro Jahr belegt werden. Damit kommt man auf sieben Würfe. Im SV darf bis zum 10. Lebensjahr belegt werden, allerdings darf erst ab 24 Monate belegt werden. Damit kann man theoretisch auf neun Würfe kommen.


    Es werden aber nur wenige Hündinnen wirklich schon im Alter von 24 Monaten belegt. Und zumindest bei DSH-Hündinnen ist es so dass wenn sie mehrfach hintereinander belegt werden, die Würfe schnell relativ klein oder die Hündinnen nicht tragend werden. Insofern rechnet sich das gar nicht. Ich hab doch lieber einen Wurf mit um die 8 Welpen als zwei kleine mit je 4 Welpen.


    Wobei ich persönlich gegen eine "Lebendwurfzahlbegrenzung" nix hätte. Z.B. dass festgelegt wird dass eine Hündin max. 6 oder 7 Würfe in ihrem Leben haben darf.


    Trotzdem bleiben mir immer noch Fragen offen, wie ihr das seht, sollte man Zwinger generell nur 1-2 Würfe im Jahr gestatten, egal wie viele Hündinnen dort belegbar wären? Höchstalter der Hündinnen festlegen? Belegungen der Hündinnen mindern? Da würde mich mal eure Meinung interessieren.

    Zur Zeit gibt es eine Begrenzung pro Zwinger und Jahr von zehn Würfen. Ein Antrag auf der diesjährigen Bundesversammlung, diese Anzahl auf fünf Würfe zu begrenzen, hat die dafür notwendige 2/3-Mehrheit nicht erreicht.


    Es gibt also bereits eine Begrenzung der Wurfzahl je Zwinger. Das Problem ist aber folgendes: Will ein Züchter mehr als zehn Würfe im Jahr machen, dann meldet ein Familienmitglied einen eigenen Zwinger an. Und wenn das immer noch nicht reicht, dann meldet halt ein weiteres Familienmitglied noch einen eigenen Zwingernamen an. D.h. die Begrenzung auf max. zehn Würfe kann ganz einfach umgangen werden. Und es werden dann ähnlich klingene Zwingernamen für die anderen Zuchtstätten gewählt, so dass eigentlich jeder weiß um welche Zuchtstätte es sich eigentlich handelt. Beispiele im Leistungsbereich: Zwinger "von Karthago". Zweiter Zwingername: "von Kap Karthago". Oder: "vom Salztalblick". Zweiter Zwingername: "vom Haus Salztalblick". Dritter Zwingername: "von der Salztal-Höhe". Im Show-Bereich gibt es das wahrscheinlich noch öfter.


    Und prinzipiell ist diese Möglichkeit nicht zu unterbinden. Du kannst ja einer Einzelperson nicht verbieten einen Zwingernamen schützen zu lassen, nur weil z.B. der Vater oder Ehemann bereits eine Zuchtstätte eingetragen hat. Jedes Verbandmitglied hat die gleichen Rechte. Da kann man nicht sagen "Der eine darf züchten, der andere aber nicht". Und Familienmitglieder können ja auch unterschiedliche Zuchtziele verfolgen. Der Vater züchtet z.B. Hochzuchthunde, Der Sohn Leistungshunde. Insofern fände ich ein Verbot, dass Familienmitglieder einen eigenen Zwingernamen schützen dürfen, auch nicht gut.


    Ein Herabsetzen der zulässigen Wurfzahl von zehn auf fünf Würfe pro Jahr würde foglich unter'm Strich gar nix bringen. Die Züchter, die trotzdem mehr züchten wollen, würden dann einfachzusätzliche Zwingernamen über ihre Familienangehörigen schützen lassen.


    Ein Höchstalter für Zuchthündinnen ist in der Zuchtordnung festgelegt. Und eine Hündin darf in einem Zeitraum von 24 Monaten dreimal belegt werden. Allerdings nur wenn die Wurfzahlen 8 Welpen nicht übersteigen. Ab 9 Welpen im Wurf darf frühstens sechs Monate nach dem Wurftag wieder belegt werden, und bei vielen Hündinnen ist das Intervall nach einem Wurf länger. Unter'm Strich wird das dann bei vielen Hündinnen auf zwei Würfe in 24 Monaten hinaus laufen.

    Warte erst mal die ED-Auswertung ab! Viele Tierärzte haben von Ellenbogenbildenr keine Ahnung.... Und wie bereits geschrieben wurde, es könnte auch eine Panostitis sein.


    Egal welcher Befund erteilt wird: Nach der Auswertung solltest Du Dr. Tellhelm anrufen, ihm die Symptome Deiner Hündin schildern und ihn bitten, ob er die Ursache dafür auf den Bildern erkennen kann.


    Wenn ED und Pansotitis ausgeschlossen werden besteht noch die Möglichkeit einer Osteomyelitits. Dass ist eine Entzündung des Knochenmarkes durch Bakterien. Ursache bei Kindern sind häufig Ohrenentzündungen, bei jungen Hunden Halsentzündungen. Sie die Bakterien erst einmal im Knochenmark, muss der Hund mit Antibiotika behandelt werden. Unterbleibt das, sorgen sie immer wieder für Entzündungen und der Hund lahmt mal und mal lahmt er nicht. Auch wechselseitig.

    Wieso ist es "Geldmacherei" wenn man einen Welpen ins Ausland verkauft? Ich bekomme doch nicht mehr für den Welpen nur weil sein Käufer nicht in Deutschland wohnt. Und der Käufer hat mind. die doppelten Kosten. Welpenpreis + Transportkosten bzw. eigene Flugkosten.


    Ich bin nun wirklich kein Großzüchter, aber auch ich habe schon ins Ausland verkauft. Und wenn ein Hund von mir fliegt, dann bevorzugt mt Gradlyn Kennels. Und ja, hätte ich eine Homepage, dann ständen die auf jeden Fall in meiner LinK-Liste. Weil man in diesem Bereich gar nicht genug auch Qualität achten kann.

    Die "Außenstehenden", denen ich dieses Video bisher gezeigt habe, haben alle verstanden was es damit auf sich hat. Denn es entkräftet genau die Vorurteile, die "Außenstehende" gegen unseren Sport haben. In erster Linie ist das nämlich die Angst, daß sich ein Sportschutzhund mal "irren" kann und z.B. einen hochgerissenen Anorakärmel eines Kindes mit dem Schutzarm verwechselt.