Ich möchte meine Plastikboxen nicht gegen Aluboxen tauschen! Bei Unfällen sind sie immer heil geblieben, und ich kann sie bei Bedarf problemlos aus dem Auto nehmen und wieder rein tun, einzeln oder alle drei zusammen. Die Aluboxen sind mir viel zu schwer dafür. Zudem finde ich sie laut. Ich bin noch nie in einem Auto mit Alubox mitgefahren, wo an der Box nicht irgend etwas nervtötend geklappert hat.
Waschbär
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Beiträge von Waschbär
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Das Alter ist egal. Optimal ist es wenn die Hunde bereits ins Zuchtbuch eingetragen wurden, weil mit der letzen Wurfabnahme ja die DNA-Probe abgenommen wird (= Go-Card). Dann musst Du nur eine Mail ans Zuchtbuchamt senden mit dem Auftrag, dass der Hund XYZ mit der SZ-Nummer 1234567 auf DM getestet werden soll. Die geben das dann bei Generatio in Auftrag und die Rechnungsstellung (35 Euro) erfolgt über den SV. Wenn der SV eine Einzugsermächtigung von Dir hat, hast Du das Ergebnis meist innerhalb einer Woche (sonst kommt erst die Rechung, die Du erst mal bezahlen musst, dauert dadurch was länger).
Alternativ dazu kannst Du natürlich eine Blut- oder Mundschleimhautprobe selbst (bzw. über Deinen Tierarzt) einschicken, auch an ein anderes Labor wie z.B. Laboklin. Aber dann kommt Dich das ca. doppelt so teuer, mit Blutabnahme bzw. Backenabstrich, Versand- und Laborkosten.
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Wäre nun die Frage ob der Schutzvertrag damit auch infällig ist, unabhängig davon ob es rechtlich gesehen Bestand hätte oder nicht?!Nein, dieser Vertrag wird nicht hinfällig. Aber die Geschichte mit dem Eigentumswechsel ist ja in wenigen Wochen "gegessen", und selbst bis dahin kann es sich der Verkäufer nicht einfach anders überlegen und den Hund wieder zurückholen wollen. Zudem wäre so manches, das in diesem Vertrag steht, nicht einklagbar. Insofern würde ich das an Deiner Stelle alles einfach ad acta legen sobald Du in der Ahnentafel als Eigentümer eingetragen bist.
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Kann man im nachhinein klagen, wenn die Frist abgelaufen ist? Und diesen Vertrag mit Unterschrift anerkannt hat?
Wenn die Vertragsbedingungen zu weit in das Eigentumsrecht eingreifen, dann sind Tierschutzverträge aus dem Tierschutz ( Hunde usw. ) doll, weil dort ist es auch so festgehalten.
Punkt 2 in diesem Vertrag wäre für mich eine Versteckt Klausel. Und Ja, erst wenn man Klagt und gegen diesen Vertrag angeht kann man Ruhe finden. Solange gilt dieser Vertrag.Ich verstehe nicht so ganz was Du meinst. Der Termin, ab wann der Hund endgültig ins Eigentum des Käufers über geht, ist doch in Punkt 2 genau definiert. Ähnlich machen das auch viele Tierheime/Tierschutzvereine heutzutage, wenn auch mit längeren Fristen (in unseren Katzenverträgen steht die Frist von einem Jahr). Weil die "Knebelverträge", die vor Jahren oft verwendet worden sind und lt. denen die Tierhalter z.B. oft nie Eigentümer geworden sind, vor Gericht i.d.R. keinen Bestand hatten.
Im übrigen muß man nicht gegen den Vertrag klagen. Der Vertragspartner ist derjenige, der klagen müßte, wenn er irgendwelche Ansprüche stellen wollte.
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Die Vertragsbedingungen greifen zu stark in das Eigentumsrecht ein. Sollte der Verkäufer klagen (z.B. wenn der Hund zur Zucht verwendet wird), fällt er rechtlich gesehen hinten runter. Diesbezüglich gibt es schon genügend Urteile.
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Jupp, Dein Welpe ist nun mal "aus zweiter Hand". Wenn man einen normalen Welpenpreis bezahlt für einen Welpen vom Züchter, dann möchte man doch eigentlich optimale Voraussetzungen schaffen für den Welpen. Die sind dann gegeben, wenn der Welpe direkt aus dem Züchterumfeld in sein künftiges Lebensumfeld wechselt. So ein Hin- und Her tut keinem Welpen gut. Zudem weiß man nicht ob der Welpe in der Zeit, die er beim "Zwischenbesitzer" war, nicht wohlmöglich schlechte Erfarhungen gemacht hat, die ihn für sein ganzes Leben prägen können.
Deswegen erhält man diese "aus zweiter Hand-Welpen" nicht selten günstiger als wenn man sie kurze Zeit vorhger direkt beim Züchter gekauft hätte. Weil viele Welpenkäufer dieses spezielle Risiko nicht eingehen wollen und sich lieber einen anderen Welpen direkt beim Züchter holen.
Das soll jetzt nicht heißen daß Dein Hund zweitklassig ist. Und daß er zwangsläufig schlechte Erfahrungen gemacht hat. Ich habe mich nur auf den "Marktwert" solcher Welpen bezogen.
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Ja klar. Je mehr ihre Hunde testen lassen, desto besser...
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Mir wird ganz anders bei dem Gedanken das Lia noch nicht 100%ig zu uns gehört!
Ich persönlich würde so einen Vertrag nicht unterscheiben wenn ich so viel Geld für einen Welpen zahlen würde, und das auch noch aus zweiter Hand. Andererseits aber brauchst Du Dir keine allzu großen Gedanken zu machen. Lt. diesem Vertrag geht der Hund endgültig nach zwei Monaten in Dein Eigentum über. Und gekündigt werden kann er bis dahin von Verkäuferseite nur wenn Du in dieser Zeit Deinen "vertraglichen Pflichten" nicht nach kommst. In den paar verbleibenden Wochen wirst Du ja nicht mit dem Welpen züchten, und Du wirst ihn hoffentlich nicht so halten daß Du dabei gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Und damit bist Du auf der sicheren Seite. Der Verkäufer kann lt. diesem Vertrag nicht kommen und sagen "Ich hab's mir anders überlegt, ich will den Hund zurück."
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Ich würde das jetzt anders sehen. Der Schutzvertrag ist rechtens und die Höhe der Schutzgebühr hat damit nichts zu tun. Der jetzige Besitzer hat mit seiner Unterschrift in diesen Vertrag zugestimmt und die Frist ist abgelaufen .
Laut Vertrag ist der jetzige Besitzer " nur Übernehmer" und kein Käufer. Somit würde ja denn der Übergeber Eigentümer bleiben? So ist es zu mindestens in den Schutzverträgen von TH Hunden zum Beispiel.Lt. diesem Vertrag geht das Eigentum am Hund nach 8 Wochen auf den Käufer über. Von denen ja nun bereits fünf oder sechs schon rum sind. Danach ist Steve*chen definitv der Eigentümer. Und dann kann ihm auch niemand mehr reinreden z.B. bezüglich einer Zuchtverwendung des Hundes, völlig egal was in diesem Vertrag steht. Weil die betreffende Klausel zu stark in das Eigentumsrecht an der Sache eingreift. Der Verkäufer kann den Hund auch nicht zurück holen (schon mal gar nicht entgeldlos) wenn der Hund nicht gemäß dem TSchG gehalten wird, auch wenn das so im Vertrag steht. In so einem Fall bleibt dem vorherigen Eigentümer nur das zuständige VetAmt zu informieren, welches dem Hundehalter dann entsprechende Auflagen erteilt oder aber den Hund in schwerwiegenden Fällen einzieht. Die Verfügungsgewalt über den Hund obliegt dann aber dem VetAmt und nicht dem vorherigen Eigentümer.
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Ja. Besitzer ist der, der in den Papieren eingetragen ist . Nur der Besitzer laut Papieren darf einen Besitzerwechsel beim SV vornehmen.
Z.B. Der Züchter hat den Vorbesitzer als Eigentümer beim SV eintragen lassen und er steht auch in den Papieren, dann ist der Vorbesitzer Eigentümer. Hat der Züchter noch keinen Eigentümerwechsel beim SV vorgenommen, dann ist der Züchter Eigentümer.
Händigt der Vorbesitzer dir jetzt die Papiere aus, dann musst du darauf achten, das der Vorbesitzer beim SV dieses Papierchen zum Eigentümerwechsel ausfüllt und zum SV schickt und diese dann auch in die Papiere trägt.Ich denke hier werden einige Begriffe miteinander vermischt. "Besitzer"
ist der, bei dem sich ein Hund befindet. "Eigentümer" ist der, der das
Eigentumsrecht am Hund besitzt. "Besitzer" und "Eigentümer" können identisch
sein, müssen es aber nicht. Und in die Ahnentafel wird der "Eigentümer" eines Hundes eingetragen, nicht der "Besitzer".Verkaufe ich einen Hund, dann ist
der Käufer ab dem Datum, das diesbezüglich im Kaufvertrag steht, der
Eigentümer. Auch wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der
Ahnentafel eingetragen und/oder als Eigentümer beim Zuchtverband gemeldet worden ist. -
Ich sehe das genau so. 600 Euro sind bei einem DSH-Welpen keine Schutzgebühr, sondern ein realistischer Welpen-Kaufpreis. Zudem sind einige Klauseln in diesem Vertrag rechtlich nicht haltbar, da sie zu stark ins Eigentumsrecht am Hund eingreifen. So z.B. das Verbot, den Hund zur Zucht einzusetzen.
Und die angedrohte Vertragsstrafe, nunja... Bei 250 Euro würde ich das im Fall der Fälle ausreizen, wenn sich der vorherige Halter des Welpen da in irgend etwas einmischen wollte. Vermutlich hörst Du aber von dem eh nie wieder etwas....
Fahr mit Welpe und "Kaufvertrag" zum Züchter und regel das direkt mit dem bezüglich der Ahnentafel. Sollte der "Zwischeneigentümer" bereits in der Ahnentafel eingetragen sein, dann fahr auf dem Rückweg bei dem vorbei und lass ihn die Ahnentafel als Verkäufer unterschreiben. Dann hast Du alles in trockenen Tüchern.
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Es gibt Rassen, die haben weniger ein Lendenwirbelproblem, dafür aber mehr Probleme mit der Halswirbelsäule. Z.B. der Dobermann und der Rottweiler gehören dazu. Diese Rassen leiden bedeutend seltener am Cauda equina-Syndrom als der DSH, dafür kannte ich sehr viele deren Schwachpunkt die Wirbelsäule im Hals-/Schulterbereich war. Der DSH hingegen neigt eher zu Problemen im Lendenwirbelbereich.
Von daher ist die Beantwortung Deiner Frage auch rasseabhängig. Z.B. ein Dobermannhalter, der schon bei mehreren Hunden Probleme mit der Halswirbelsäule hatte, wird das anderes sehen als ein DSH-Halter, und versuchen die Halswirbelsäule möglichst zu entlasten.
Ich verwende bei meinen DSHs Geschirre dort wo ich eine Druckverteilung auf das Brustbein (und nicht auf den Hals) haben möchte: Beim Zughundesport und beim Schutzdienst (damit der Hund dort möglichst gut Luft bekommt). Und in der Fährtenarbeit, weil ich den Hund dort möglichst wenig über die Leine beeinflussen möchte, auch wenn er mal mit mehr Trieb sucht.
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Bezüglich der Statistiken muß man auch die Beweggründe mit einbeziehen, aus welchen die Hundehalter ihre Hunde testen lassen. In der DHS-Spezial-Statistik sind hauptsächlich Hunde, die in der Zucht stehen bzw. die evtl. in die Zucht gehen werden. Die Daten stammen also hauptsächlich von Züchtern und Deckrüdenhaltern. Während in der Laboklin-Statistik vermutlich sehr viele Hunde enthalten sind, bei denen bereits klinische Symptome aufgetreten sind und bei denen die Genotypisierung auf DM mit zur Diagnosestellung gehören wird (beim Cauda equina Syndrom hat man ja ein ähnliches Krankheitsbild).
Einen Hund ohne Symptome, der nicht in die Zucht geht, würde ich auch nicht testen lassen.
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Ich hatte noch nie einen DSH, der Probleme mit seiner Halswirbelsäule hatte.
Viele Tierärzte sehen die Sache mit dem Geschirr relativ kritisch, gerade beim DSH, der ja eher zu Problemen mit der Lendenwirbelsäule tendiert. Und die kann im Wachstum stärker als notwendig belastet werden, wenn der Hund im Geschirr stark zieht.