Ich hab auch immer gehört, dass so was nicht zulässig ist, weswegen ich solche Sachen nicht mit aufgenommen habe.
Natürlich ist so etwas zulässig. Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Allerdings müssen Verträge sinnvoll ausformuliert werden. Wenn im Vertrag nur steht, dass der Käufer z.B. den Hund später röntgen lässt oder dem Verkäufer ein Vorkaufrecht einräumt, und sonst weiter nix dazu, dann passiert halt nix wenn der Käufer sich später nicht daran hält. Wird aber für diesen Fall eine Vertragsstrafe vereinbart, und wird die Höhe derselben nicht unsittlich hoch festgesetzt, dann ist diese später in so einem Fall einklagbar. Was den Druck auf den Käufer erhöht sich lieber doch an die vertraglichen Vereinbarungen zu halten.