Dann wende Dich an die Leute von der Initiativegruppe. Die können bestimmt einen Kontakt herstellen zu ebenfalls betroffenen Käufern, da sie bestimmt auch den einen oder anderen kennen, dem es ähnlich ergangen ist wie Dir.
Eine Rechtschutzversicherung wäre super, dann könntest Du Dich durch einen Anwalt beraten lassen. Wie gesagt, es geht hier nicht nur um einen Sachmangel an der "Ware". Und der alleine wäre schon erheblich, wenn man einen Welpen mit VDH-Papieren kauft, und für den dann diese nicht ausgestellt werden. Das ist schon ein erheblicher Wertverlust. Denn es fällt ja jetzt alles weg für Dich was Du mit einem Hund mit Papieren hättest machen können: Ausstellen, evtl. züchten etc. Es ist klar dass das nicht jeder mit seinem Hund machen möchte. Falls Du zu denen gehörst, die das von vorne herein nicht wollen, musst Du das ja niemandem auf die Nase binden...
Denn in diesem Fall geht es ja, sollte der Züchter wirklich wissentlich mit einer Hündin gezüchtet haben, die die Zuchtvoraussetzungen im VDH-Zuchtverband nicht erfüllt, nicht nur um einen Sachmangel, sondern zusätzlich (und für mich in erster Linie) um Betrug! Und durch diesen Betrug ist Dir ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Denn wenn sich Dein Hund sehr gut entwickelt und, könnte er ausgestellt werden, später auf Schauen hohe Plazierungen erreichen, dann würde sein wirtschaftlicher Wert in den 5-stelligen Bereich steigen. Manche dieser Hunde werden auch für Preise im 6-stelligen Bereich gehandelt. Und diese Option wurde Dir von vorne herein genommen. Ebenso das "nur Ausstellen" als Hobby, dass Du vielleicht mit diesem Hund erstmals in Betracht gezogen hast, und genau deswegen zum ersten mal einen Welpen mit Papieren erworben hast.
Du bist nicht die einzige Person, mit der sich dieser Züchter jetzt "herumschlagen" muss. Erfahrungsgemäss besteht ein Wurf ja immer aus mehreren Welpen, die verkauft werden, und ggf. gibt es bereits schin mehr Würfe von dieser Hündin. Sprich ggf. kämpft dieser Züchter finanziell gerade an mehreren Fronten. Es wäre von Vorteil wenn sich die betroffenen Welpenkäufer untereinander austauschen könnten. Möglicherweise erfährst Du dann ja auch dass ein anderer mehr Geld vom Züchter angeboten bekommen hat. Evtl. hat ja schon jemand gegen diesen Züchter geklagt.
Rechtlich gesehen ist es so dass auch kaum die Gefahr besteht dass der Hund gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgegeben werden muss. Der Hund lebt schon so lange bei Dir dass wohl jeder Richter nur noch eine Reduzierung des Kaufpreises in betracht ziehen wird. Und 200 Euro sind da halt etwas wenig. Um die Hälfte sollte der Kaufpreis schon reduziert werden können in so einem Fall. Einen Schäferhund ohne Papiere bekommst Du z.B. aus dem Tierschutz für um die 300 Euro. Und wenn Du klagen solltest würde es für den Züchter im Fall der Fälle nicht nur um 200 Euro mehr oder weniger gehen: Er hätte seine Anwaltskosten zu tragen und evtl. auch die Gerichtskosten und Deine Anwaltskosten. Da ginge es für ihn um sehr viel mehr als um 200 oder 400 Euro. Weswegen in solchen Fällen nicht selten auf ein entsprechendes Schreiben von einem Anwalt, mit einer entsprechenden Forderung den Kaufpreis z.B. um 50% zu senken, und einer Frist bis dieses Geld überwiesen sein muss, bereitwillig eingegangen wird, um es gar nicht erst zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.