Ganz einfach die Satzung zur Hand haben und sobald irgend jemand derartige Aussagen tätigt, egal ob einen persönlichen Angriff gegen ein anderes Mitglied oder gegen eine Hundesportart, die in diesem Hundesportverein ausgeübt wird, einen Antrag auf Ausschluss des pöbelnden Mitgliedes stellen.
I.d.R. stehen in der Satzung a) der Vereinszweck, und b) die Rechten und Pflichten der Mitglieder. In Hundesportvereinen wird der Vereinszweck normalerweise z.B. so beschrieben:
§ XYZ Aufgaben und Zweck des Vereins:
- Die Förderung der körperlichen Ertüchtigung des Menschen durch (ggf. genauer ausgeführt, z.B. Leistungs- und Breiten)Sport mit dem Hund.
- Die Förderung der Hundesport treibenden Jugend.
- Die Förderung der Ausbildung von Gebrauchshunden für Leistungsprüfungen
- Die Ausführung der Aufgaben im Interesse des Deutschen Hundesportverband
Der Wortlaut kann immer etwas unterschiedlich sein, aber i.d.R. gehört die IPO-Ausbildung in Hundesportvereinen zu den satzungsgemäßen Zwecken. Dann wären derartige negativen oder gar bösartigen Aussagen eines Mitglieds gegen eine bestimmte Hundesportart, die im Verein ausgeübt wird, ein Grund für den Ausschluss eines Mitgliedes.
Und natürlich findet sich an anderer Stelle in der Satzung auch ein Passus, der regelt wie die Mitglieder sich zu verhalten haben (von wegen "alle Mitglieder besitzen die gleichen rechte und Pflichten") und unter welchen Bedingungen sie ausgeschlossen werden können. Persönliche Beleidigungen können durchaus als "unsportliches Verhalten" interpretiert werden.
Wenn also so eine Situation noch mal aufkommt im Vereinsheim, oder gar in einer Versammlung, dann ist es immer gut wenn jemand die Satzung parat hat und eine Aussage tätigt derart dass er z.B. sagt er wisse nicht ob er noch im richtgien Verein ist, denn er denke in diesem Verein gehe es um Hundesport (oder, im Falle einer Rassehundezuchtverbands-Ortsgruppe wie z.B. einer SV-OG, um die Zucht und die Ausbildung der Rasse XYZ), um dessen Förderung, und das stehe ja auch so in der Satzung. Dann kann man den passenden Paragraphen zitieren und fragen, wie so ein Verhalten eines Mitgliedes gedultet werden kann wenn dieses damit ganz offen den Vereinszweck kritisiert. Und fragen ob das der allgemeine Tenor in diesem Verein oder dieser OG ist, weil dann müsse der Verein/die OG aus dem übergeordneten Verband austreten und das Satzungsziel aus der Satzung gestrichen werden.
Normalerweise wird dem Vorstand dann ganz schnell klar dass er in irgend einer Weise auf dieses eine Mitglied, welches stänkert, irgendwie reagieren muss. Im >Sv ist es übrigens sogar so dass sich OG-Mitglieder diesbezüglich an ihren Landesgruppenvorstand wenden können. In unserer Landesgruppe gab es schon mehr als einmal den Fall dass sich dann ein LG-Vorstandmitglied auf der nächsten Jahreshauptversammlung (oder außerordentlich einberufenen Mitgliederversammlung) eingefunden hat, um der OG klar zu machen was der Satzungszweck der OG eigentlich ist, und dem Vorstand zu raten wie er am besten zu verfahren hat.
Wenn man (noch) nicht so viel Rückhalt in einem Verein/einer OG hat kann man auch erst mal mit einem Vorstandsmitglied des Vertrauens über so einen Vorfall und den Wortlaut der Satzung sprechen. Manchmal sind die Leute froh über Argumente gegen das Verhalten eines Mitgliedes, die sie selbst bisher nicht in Betracht gezogen hatten.