Waschbär Moderator
  • Mitglied seit 5. Februar 2012

Beiträge von Waschbär

    Ich hab mir die Artikel gar nicht durchgelesen, weil mir diese „böser Wolf reißt meine armen Schäfchen“ Artikel grundsätzlich auf den Zeiger gehen - genau wegen dieser Gründe. Da wird gehetzt bis sonst wie hin und dann liest man GENAU SO WAS wie 90cm niedrige Zäune und co. Sind in der IGP-Prüfung nicht sogar die Hürden höher? Und die werden auch nicht berührt, folglich ist der Strom unnötig. Und wer mal so einen Wolf live gesehen hat, weiß wie riesig die tatsächlich sind bzw. sein können, da sind selbst 120cm ein absoluter Witz.


    Wer seine Tiere nicht adäquat(!!) schützt, muss damit leben, dass sie von wilden Tieren gerissen werden und wie gesagt: wir können froh sein, dass wir hier nur Wölfe haben, keine Elefanten, Großkatzen, Wildhunde, Alligatoren oder Riesenwürgeschlangen oder sonst was in der Art.

    Das was Du schreibst ist ziemlich hochnäsig den betroffenen Landwirten/Tierhaltern gegenüber. Letztendlich legen wir als Verbraucher fest was wir für Lebensmittel bezahlen. Jahrzehntelang wurden z.B. Milch und Milchprodukte unter deren tatsächlichen Einkaufs- und Produktionspreis verkauft, weil a) die Supermärkte und Discounter gerade Frischmilchprodukte als "Lockvögel" eingesetzt haben um die Kundschaft in kürzeren Abständen in ihre Filialen zu locken (und wer Milch, Butter, Joghurt kauft der kauft auch noch mehr). Und b) der Kunde diesbezüglich mit seinen Füßen abgestimmt hat. Ein Bekannter von mir hat schon vor Jahrzehnten Protestaktionen organisiert in denen die örtlichen Landwirte mit Treckern vor den Supermärkten gestanden haben von denen sie palettenweise z.B. Joghurt an die Kunden verschenkt haben bevor diese den jeweiligen Laden betreten haben. Mit dem Hinweis dass sie die Produkte aus ihrer Milch lieber verschenken als dass die Kunden diese Produkte im Laden unter ihrem tatsächlichen Herstellungspreis kaufen können (da sollte jeder mal drüber nachdenken der im Angebot z.B. einen Fruchtjoghurt für z.B. 30 Cent kauft). Oder sie haben ihre Milch auf den Aldi-Parkplatz gekippt. Hast Du auch nur im Ansatz eine Ahnung was 1,80 m hohe Wolfsschutzzäune kosten und wie viele Kilometer davon die Landwirte/Schäfer benötigen?


    Bezuschusst werden für die Schafhaltung in Niedersachsen über das "Wolfsmanagement" nun mal nur 90 cm hohe Zäune. Und selbst das nicht mal in einem Ausmaß dass jeder Betrieb tatsächlich alle seine Zäune entsprechend ersetzen kann (hast Du im übrigen so einen Zaun schon mal auf und vor allem wieder abgebaut???). Und Rinder sowie Pferde finden die Verantwortlichen in den zuständigen Behörden dort zur Zeit überhaupt nicht als "schützenswert" (d.h. für die gibt es derzeit keine "Zaun-Zuschüsse"). Deutsche Wolle hat so gut wie keinen Marktwert, die Schäfer erhalten für diese oft nicht mal das Geld welches die Kosten für's Scheren einbringt. Teilweise muss sie als Abfall kostenpflichtig entsorgt werden. Und Lammfleisch kauft der Kunde lieber zu Dumpingspreisen im Lidl und Aldi aus Neuseeland anstatt aus deutscher Zucht und Haltung. Gleichzeitig beschweren sich aber ausgerechnet aus diesem Kundenkreis nicht wenige Menschen über die Schafhalter, dass diese mit einer von Jahr zu Jahr um jeweils ca. 30% wachsenden Wolfspopulation nicht zurecht kommen... So ist halt due deutsche Mentalität...


    in Bezug auf für den Menschen gefährliche Tierarten in anderen Ländern: Selbst in Schutzgebieten werden z.B. Elefanten geschossen die zu dicht an menschliche Siedlungen heran kommen und sich dort auf den Feldern zuschaffen machen. Dito wenn Raubtiere zu nah an Siedlungen heran kommen und beginnen Nutztiere zu reissen.

    Das hängt aber mit vom verwendeten Impfstoff ab. Z.B. bei Nobivac T besteht die "Grundimmunisierung" bei Hunden im Alter von über 12 Wochen lt. Hersteller (siehe Beipackzettel) aus genau EINER Impfung. Und darf sofort für eine 3-jährige Gültigkeit eingetragen werden.

    Nein. Zitat aus den Erläuterungen zur "Beantragung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen" in Niedersachsen: "Wolfsabweisender Grundschutz für Schafe und Ziegen: Nach den Vorgaben der Richtlinie Wolf sollen zum Schutz von Schafen und Ziegen vor Wölfen entweder elektrisch geladene Nutzgeflecht- oder Litzenzäune mit einer Mindesthöhe von 90 cm oder Festzäune aus Knotengeflecht oder Maschendraht mit einer Mindesthöhe von 120 cm und zusätzlichem Untergrabeschutz zur Herstellung eines wolfsabweisenden Grundschutzes errichtet werden."


    file:///C:/Users/wasch/Downloads/Praeventionsmassnahmen-Herdenschutz_Erlaeuterungen-SCHAFE_RL-Wolf_NLWKN_LWK_27.Jan2020.pdf

    Ich kenne die Urteile von mehreren Fällen. Die werden ja auch regelmäßig als Beispiele gebracht in den entsprechenden Schulungen, die Rechtsanwälte zum Thema Güterkaufrecht in Bezug auf Tierzucht geben. Zum Thema HD gibt es einige, und je nachdem ob der zuständige Richter eine Zuchttätigkeit als Zucht "nach bestem Wissen und Gewissen" einstuft oder nicht stand der jeweilige Züchter dann entweder nur in seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht oder aber er wurde darüber hinaus zu Schadensersatz verurteil.


    In meinem Bekanntekreis gab es u.a. einen Fall in dem es um einen sog. "nachbesserungsfähigen Sachmangel" gegangen ist (Ösophagus). Bei denen stehst Du ja als Züchter prinzipiell in der Pflicht "nachzubessern", auch wenn das weit über den Kaufpreis des Hundes hinaus geht. Obwohl es um einen Junghund ging und nicht um einen Welpen, und obwohl der Hund als zukünftiger Diensthund gekauft worden war (und solche Käufer lassen sich ja eher auf einen Tausch gegen einen gleichwertigen Hund ein als die Käufer von Familienhunden) hat sich der Käufer nicht darauf eingelassen den Hund nach nur wenigen Wochen gegen einen von zwei (ebenso gut, wenn nicht sogar besser, veranlagten) Wurfbrüdern zu tauschen. Die Problematik hatte der Hund auch zuvor beim Züchter nie gezeigt, leider erst nach ein paar Wochen im neuen Zuhause haben sich Symptome des Ösophagus gezeigt.


    Der Züchter bestand auf seinem (vermeindlichen) Recht der Neulieferung, vor allem da der Hund wirklich noch nicht lange beim Käufer gewesen war (es gab in der Vergangenheit Urteile in denen es die Richter als für die Käufer zumutbar eingestuft hatten sich nur wenige Wochen nach dem Kauf vom betreffenden Tier trennen zu müssen). Der Richter im Prozess meines Bekannten sah das aber anders und hat dem Käufer das Recht zugestanden dass der Züchter "nachzubessern" hat (da das in diesem Fall möglich war). Mit OP, Nachbehandlung, sonstigen Aufwendungen des Käufers, Anwalts- und Prozesskosten ging das dann in einen 5-stelligen Bereich (und das nicht gerade an der unteren Grenze).

    Inzwischen findet in Niedersachsen jeder zweite Wolfsangriff auf Weidevieh statt welches sich innerhalb von sog. Wolfsschutzzäunen befindet. Hier ein aktueller Fall von letzter Woche:


    VIDEO | Wolfsrudel reißt 55 Schafe in Stade - SAT.1 REGIONAL
    In der Nacht von Freitag auf Samstag hat im Landkreis Stade der größte Wolfsübergriff auf eine geschützte Schafherde stattgefunden, den es in Niedersachsen je…
    www.sat1regional.de


    Und wenn es Wölfe in Weiden hinein schaffen die mit Wolfsschutzzäunen gesichert sind, dann ist das Ergebniss oft deutlich schlimmer als wenn die Wölfe die Weide nach ihrem Angriff problemlos wieder verlassen können.


    Und diese Aufnahme fand ein dänischer Landwirt Mitte August auf einer seiner Überwachungskameras vor:


    Mulig ulv filmet på aftentur ved kalvestald
    Et ulvelignende dyr blev fredag aften fanget på kamera, da den besøgte en stald uden for Varde.
    www.tvsyd.dk


    Auch in Dänemark kommt es inzwischen vermehrt dazu dass Wölfe das Areal direkt an bewohnten Gebäuden inspizieren und sich, wie in diesem Fall hier, inzwischen sogar bis in die Ställe hinein trauen. Dabei galten die dänischen Wölfe bisher eher als besonders scheu.


    Dort wo Wölfe nicht bejagt werden vergrößert sich die Population in jedem Jahr um ca. 30%. Somit ist es logisch dass Jahr für Jahr immer mehr Wölfe neue Reviere für sich beanspruchen müssen. Und dadurch immer näher an Siedlungen dauerhaft leben müssen.

    "fast normal" ist ja auch nicht "krank". Und auch "noch zugelassen" ist nicht "krank". Zumindest nicht bei Rassen in der Gewichtsklasse des DSHs.


    Genetisch ist das eine etwas andere Sache... Lt. der HD-Studie von Prof. Distl tragen Hunde mit dem HD-Befund "noch zugelassen" singnifikant mehr Gene in ihrem Erbgut als Hunde mit den Befunden "normal" und "fast normal". Diesbezüglich besteht auch ein Unterschied zwischen Hunden mit den Befunden "normal" und "fast normal". Aber der ist nicht so klar abzugrenzen wie zu den Hunden mit dem Befund "fast normal". Letzterer ist sehr deutlich.


    Die Rechtssprechung ist aber noch mal eine andere Geschichte... Da musst Du als Züchter beweisen können wirklich "nach bestem Wissen und Gewissen" gezüchtet zu haben damit Du nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht belangt werden kannst (bezüglich eines Sachmangels wie HD). Und nicht darüber hinaus zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wirst.


    Von der Zucht mit Hunden mit einem "noch zugelassenen" sollte heutzutage jeder Züchter im eigenen Interesse wirklich die Finger lassen. Und Hunde mit einem "fast normal" nur dann einsetzen wenn er relativ sicher sein kann dass der andere Zuchtpartner "eine Bank" ist in Bezug auf die HD-Vererbung (bzw. ED-Vererbung, je nachdem worum es geht bezüglich der Zucht mit einem "fast normalen" Befund). So dass er sich relativ sicher sein kann dass es bei seiner Nachzucht bezüglich HD (oder ED, je nachdem worum es geht) zu keinen "Ausfällen" kommt. Oder aber er muss so viel auf der hohen Kante liegen haben dass er auch mal ungeplant Beträge im 5-stelligen Bereich begleichen kann. Mit Letzterem muss man als Züchter sowieso immer rechnen heutzutage, denn bezüglich der sog. "nachbesserungsfähigen Sachmängel" steht man über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus in der Pflicht auch Schadensersatz zahlen zu müssen. Aber zumindest bei den sog. "nicht nachbesserungsfähigen Sachmängeln", zu denen u.a. HD und ED gehören, kann man dieses Risiko durch den Nachweis einer entsprechenden Zuchtselektion ( = Zucht "nach bestem Wissen und Gewissen") auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht begrenzen.


    Aber gerade die Züchter, die so argumentieren wie Du es schreibst, sind i.d.R. die für die das Güterkaufrecht ein Buch mit sieben Siegeln ist. Kommst Du denen mit diesem Thema winken die genervt oder gelangweilt ab. Bis sie dann mal vor einem Richter stehen, dann ist das Geschrei groß.

    3 Generationen oder sogar 5 Generationen HD frei, und entsprechend sicherlich auch ED, da wäre eine Statistik ja mal interessant wieviel % der Würfe in den letzten Jahren dieses hohe Kriterium , ohne auch nur 1fast normal oder noch zugelassen, überhaupt erfüllen konnten, sowohl im SV als auch in anderen Rassehundezuchtverbänden in denen HD und ED geprüft wird als Zuchtvoraussetzung.

    Weiß da jemand mehr?

    In der Tat wundert es mich dass aktuell anscheinend lockerer mit dem Zuchteinsatz von Hunden umgegangen wird, die keine "normale" Hüfte oder "normale" Ellenbogen haben, als noch vor einigen Jahren. Gerade weil die letzte Änderung des Güterkaufrechts in 2022 Züchter ja rechtlich noch schlechter stellt als bisher eh schon der Fall war. Es gibt tatsächlich relativ wenig Zuchtverpaarungen bei denen aktuell drei Generationen der Vorfahren als HD/ED-frei gelten (juristisch gesehen). Und von fünf Generationen kann man nur träumen beim DSH (wobei es in den meisten Fällen bezüglich ED ja noch gar keine fünf Generationen gibt in denen alle Hunde ausgewertet sind).


    Meiner Meinung nach ist das dem Umstand geschuldet dass es momentan bzw. in der näheren Vergangenheit einige Rüden gibt/gegeben hat die über ein Elternteil mit einem "fast normal" in der Hüfte oder den Ellenbogen kommen. Und die sich leistungsmäßig gut gezeigt haben. Vielen Züchtern ist es halt wichtig dass sie ihre Welpen über die Leistung des Deckrüden vermarkten können, da werden dann auch gerne mal Abstriche in anderen Bereichen gemacht. Zudem gibt es immer noch relativ viele Züchter die das nicht so eng sehen mit der Selektion "auf Gesundheit". I.d.R. sind das diejenigen die sich mit dem Güterkaufrecht noch nie näher auseinander gesetzt haben und sich deswegen gar nicht bewußt sind was über sie hereinbrechen kann wenn einer ihrer Welpenkäufer mal gegen sie klagen sollte, wenn bei einem von ihnen gezüchtettem Hund mal was schief gehen sollte diesbezüglich. Ich kenne nicht nur einen Züchter der immer noch der Meinung ist dass so lange er die Zuchtordnung seines Zuchtverbandes befolgt er rechtlich auf der "sicheren Seite" wäre.


    Eine Statistik darüber wie viele Würfe so gezüchtet wurden dass sie in zivilrechtlichen Prozessen als "nach bestem Wissen und Gewissen gezüchtet" gelten gibt es keine. Zumal es dafür ja gar keine feste Definition gibt. In den meisten Fällen orientieren sich Richter an den ersten drei Generationen der Ahnentafeln, wenn es um Gewährleistungsfälle bezüglich Erkrankungen geht gegen die es in einzelnen Zuchtverbände sogenannte Zuchtpläne gibt. Und aus diesem Grund entsprechende Daten erfast werden und dadurch nachweisbar sind. Manchmal orientier sich ein Richter aber auch an fünf Generationen in der Ahnentafel, manchmal aber auch nur an zwei. Und sehr häufig orientieren sie sich an Urteilen anderer Gerichte, bei denen ähnliche Fälle zuvor schon verhandelt worden sind. Manchmal aber halt auch nicht. Das weiß man nie so genau wenn man in so einen Rechtsprozess rein geht.

    Naja, zwischen "Urlaub haben" (also frei haben aber zu Hause sein) und "im Urlaub sein" (in dem Sinn, dass man in Italien oder auf Malle oder sonst wo rumhängt :D ) ist aber ein großer Unterschied.

    Ich habe es bei Tay als zweiteres interpretiert, weil sonst könnte man ja nicht sein Tablet (zu Hause?) vergessen. ^^

    WO ich dann bin steht derzeit noch nicht fest. :)

    ich füttere roh und stelle damit selbst zusammen

    Dann ist die Angabe bezüglich der Salzzugabe korrekt. Da i.d.R. Fleisch von ausgebluteten Schlachttieren verfüttert wird ist auch NaCl ein essentieller Bestandteil der Fütterung. Ein erwachsener Hund benötigt ca. 50 mg NaCl am Tag je kg Körpergewicht. Nur wenn komplette Säugetiere und/oder Vögel verfüttert werden, inkl. deren Blut, ist eine ausreichende NaCl-Versorgung gewährleistet. Nur entspricht das nicht den EU-Hygieneverordnungen in Bezug auf das Schlachten von Tieren. NaCl ist nicht nur wichtig für den Wasserhaushalt im Organismus, sondern unterstützt auch die Funktion von Nervenbahnen und Muskulatur.


    Bei sog. Alleinfuttermitteln sollte ein ausreichend hoher NaCl-Gehalt enthalten sein. Da kann ja jeder mal kurz hochrechnen wieviel NaCl er seinem Hund mit einer Tagesration zuführt (der NaCl-Gehalt sollte auf der Verpackung deklariert sein). Koch-/Meer-/Steinsalz etc. enthält zu ca. 97% NaCl. Denke mal da wird bei jedem erwachsenen Hund in Schäferhundgröße mind. 1/3 Teelöffel bei heraus kommen, eher mehr (1/2 TL entspricht i.d.R. 1 bis 2 g Kochsalz), was der jeweilige Hund an Kochsalz am Tag im Futter hat.

    Meines Wissens nach, nach kurzem Lesen diverser "Sachmangel" Geschichten, haftet der Züchter in einem Fall wie unserem nicht für Folgekosten, da es nun mal eine genetische Erkrankung ist, die nicht ausgeschlossen werden kann. Anders würde es sich verhalten, wenn dieser wissentlich "vorbelastete" Tiere miteinander verpaaren würde. Berichtigt mich, wenn ich in diesem Punkt falsch liege.


    Vermutlich könnten wir, eine Nachbesserung erwirken im Sinne von "defektes Modell" abgeben, neues Modell mitnehmen, was für uns ja auf keinen Fall in Frage käme oder aber eine Wertpreisminderung einfordern.


    Waschbär der Züchter wurde sowohl telefonisch als auch schriftlich darüber informiert. Verblieben sind wir so, dass ich ihm auf dem laufenden halte, wie sie sich jetzt weiterhin macht. Auf die Idee irgendwas einzufordern bin ich ehrlich gesagt auch nicht gekommen.

    Noch einmal: "Gewährleistung" und "Haftung" sind zwei verschiedene Paar Schuhe im Kaufrecht. "Gewährleisten" muss ein Züchter heutzutage immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ob er darüber hinaus auch "haften" muss (oder nicht) hängt von verschiedenen Faktoren ab.


    Und bezüglich der Gewährleistung beim Auftreten des "Sachmangels HD" ist eine Kaufpreisminderung das Mittel der Wahl. Eine "Nachbesserung" funktioniert bei HD nicht (weswegen diese zu den sog. "nicht nachbesserungsfähigen Sachmängeln" zählt). Und ein Vertragsrücktritt oder ein "Tausch" gegen einen anderen Hund wird den Käufern heutzutage nach bereits relativ kurzer Zeit, die der Hund im neuen Zuhause lebt, nicht mehr zugemutet. Weswegen sich die meisten Züchter in Fällen wie dem Deinen mit ihren Käufern auf freiwilliger Basis arrangieren und z.B. die Rückzahlung des halben bis ganzen Kaufpreises anbieten. Das finde ich als Züchter fair, denn damit ist dem Käufer ein Stück weit geholfen, wenn auf diesen höhere Tierarztkosten zu kommen.


    Seit Januar letzten Jahres muss der Käufer übrigens nichts mehr vom Verkäufer "fordern". Es reicht wenn er den Verkäufer über den Sachmangel informiert. Ich habe das gerade bei einem Auto... Klopfendes Geräusch vorne rechts vom Reifen ausgehend. Diese Mitteilung meinerseits reicht aus und der Verkäufer muss dann von sich aus tätig werden und mir anbieten wie er seine Gewährleistungspflicht erfüllen wird (in diesem Fall handelt es sich um einen nachbesserungsfähigen Sachmangel, sprich entweder der Reifen oder das Radlager wird es sein).


    In Deinem Fall ist es gut dass Du einen schriftlichen Nachweis hast darüber dass Du den Züchter über den Sachmangel informiert hast. Zumindest eine Kaufpreisminderung muss er Dir anbieten. Sollte er Dir diesbezüglich "doof kommen" (leider gibt es immer noch einige Züchter die versuchen so etwas "auszusitzen") würde ich einen Rechtsanwalt kontaktieren (es gibt welche die sich auf das Gebiet Tierrecht speziellisiert haben). Vor allem dann wenn davon auszugehen ist dass nicht "nach bestem Wissen und Gewissen" gezüchtet wurde weil vielleicht ein Elternteil ein "fast normal" oder gar "noch zugelassen" hat. Denn dann kann ein Züchter in einem rechtlichen Verfahren auch ganz schnell mal über seine Gewährleistungspflicht hinaus auch zu Schadensersatz verdonnert werden, im für ihn schlimmsten Fall bis in einen höheren 5-stelligen Bereich hinein.


    Wichtig für den Käufer ist es a) den Verkäufer über den Sachmangel zu informieren, und b) den Hund nicht operieren oder anderweitig teuer behandeln zu lassen ohne auch das dem Verkäufer einen angemessenen Zeitraum vor der OP/Behandlung mitzuteilen. Das ist eine Basis auf der man aufbauen kann sollte es zu einem Rechtsstreit kommen.

    "Verantwortungsvolle Hundezüchter, die nach dem Stand der Wissenschaft die Gesundheit ihrer Tiere u.a. durch eine sorgfältige Auswahl der Elterntiere fördern, haften auch nach derzeitiger Rechtsprechung nicht für Schadensersatz."


    Das lese ich so, wenn ich gesunde Elterntiere verpaare, muß ich keinen Schadenersatz leisten.


    Ansonsten wird sich wohl jeder kleine private Züchter reiflich überlegen, jemals noch einen Wurf zu machen.

    Der Satz "Verantwortungsvolle Hundezüchter, die nach dem Stand der Wissenschaft die Gesundheit ihrer Tiere u.a. durch eine sorgfältige Auswahl der Elterntiere fördern, haften auch nach derzeitiger Rechtsprechung nicht für Schadensersatz" ist korrekt. Ich habe aber nichts über "Schadensersatz" geschrieben, sondern über "Gewährleistung".


    Erkrankungen wie HD und ED gehören zu den sog. "nicht nachbesserungsfähigen Sachmängeln". Wenn ein Hund eine HD hat und deswegen operiert wird dann ist die HD damit ja nicht "weg". Der Hund hat dann immer noch kein gesundes Hüftgelenk, so wie es von Natur aus sein sollte. Deswegen heißt es "nicht nachbesserungsfähiger Sachmangel".


    Bei den "nicht nachbesserungsfähigen Sachmängeln" ist es so dass die Gewährleistungspflicht des Verkäufers finanziell i.d.R. max. auf die Kaufpreishöhe gedeckelt wird WENN der Verkäufer nachweisen kann dass er bezüglich des aufgetretenen Sachmangels "nach bestem Wissen und Gewissen" gezüchtet hat. D.h. DARÜBER HINAUS hat der Verkäufer keinen Schadensersatz für Aufwendungen, die dem Käufer durch die HD seines Hundes entstehen, zu leisten (z.B. OP-Kosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall usw.). Kann der Verkäufer nachweisen dass er seine Verpaarung "nach bestem Wissen und gewissen" zusammen gestellt hat, dann steht er in dem Rahmen in der Gewährleistungspflicht in dem der auftretende Sachmangel den Verwendungszweck, für den der Hund gekauft worden ist, beeinträchtigt. Ist darüber hinaus aber nicht schadensersatzpflichtig. Wurde ein Hund lt. Kaufvertrag als "Familienhund" erworben, dann kann er diese Aufgabe auch mit einer HD zumindest noch teilweise erfüllen. In einem Rechtstreit würde dem Käufer deswegen nur ein Teil des Kaufpreises zugesprochen werden. Wurde der Hund aber lt. Kaufvertrag z.B. als zukünftiger Herdengebrauchshund erworben, der dann mit seiner HD die tägliche Arbeit an der Herde nicht schafft, ist so ein Hund ein "Totalausfall" und seinem Käufer würde die Rückzahlung des komletten Kaufpreises zugesprochen werden.


    ABER alles nur dann WENN der Verkäufer nachweisen kann dass er "nach bestem Wissen und Gewissen" gezüchtet hat. Bei der diesbezüglichen Beurteilung gehen die Gerichte inzwischen i.d.R. drei Generationen in der Ahnentafel zurück. D.h. wenn es sich um den Sachmangel HD handelt und die Eltern, Großeltern und Urgroßeltern eines Hundes wurden als HD-frei eingestuft ( = "normal"), dann gilt das inzwischen oft als Nachweis für eine Zuchttätigkeit "nach bestem Wissen und Gewissen". Hat der Verkäufer großes Pech, dann gerät er an eine Richter der fünf Generationen "HD-frei" in der Ahnentafel voraussetzt für die Einstufung der Zuchtselektion "nach bestem Wissen und Gewissen".


    Gelingt dem Verkäufer NICHT nachweisen zu können "nach bestem Wissen und Gewissen" gezüchtet zu haben, dann wird er über seine Gewährleistungspflicht hinaus schadensersatzpflichtig. Und das kann dann durchaus in einen höheren 5-stelligen Bereich gehen, wenn ein Hund aufwändig operiert werden muss, möglicherweise mehrmals, und ggf. zeitlebens Physiotherapie benötigt.


    Und inzwischen wird den Käufern auch nicht mehr zugemutet ihren Hund z.B. "umtauschen" zu müssen wenn der Züchter es anbietet einen derart erkrankten Hund gegen einen anderen Hund aus dem selben oder einen anderen Wurf zu tauschen. Da reicht inzwischen ein relativ kurzer Zeitraum, den der Hund im neuen Zuhause verbracht hat, um ihn nicht mehr "umtauschen" zu müssen.


    Und ja, ich kenne Züchter die aufgehört haben zu züchten, wegen der konsequenten Anwendung des Güterkaufrechts auch auf den Kauf von Tieren. Und in 1/2022 wurde das Güterkaufrecht ja noch mal "verschärft", aus Sicht der Verkäufer (sprich es wurde noch kundenfreundlicher).