Alles anzeigenNatürlich nicht. Mich hatte nur dieses jeder Hund muss an sich rumgrabbeln lassen gestört.
Wir reden hier über eine Wesensbeurteilung für Hunde im Alter von 9 bis knapp 13 Monate. Wenn Du Deinen Hund in dem Alter schon nicht händeln kannst wenn der durch eine andere Person gemessen wird, der Chip ausgelesen wird, Du dem Beurteiler das Gebiss zeigst und bei Rüden den Hund vorne fest hälst während der Beurteiler hinten kurz mal nach den Hoden fühlt, was soll das dann erst geben wenn der mal ausgewachsen ist? Muss der Tierarzt den dann bei jeder Impfung etc. vorher mit dem Blasrohr erst schlafen legen???
Mein Hund ist aus gewachsen und nein kein Tierarzt braucht ein Blasrohr.
Und wenn man richtig gelesen hätte steht da, mein Hund lässt sich ohne mich nicht anfassen.
PS. Unser Tierarzt ist übrigens keine fremde Person, so dass dieser Vergleich schon sehr hinkt, aber gut dass ich jetzt weiß, dass ich immer eine Blasrohr Sedierung lieber mitbestelle, weil ein was auch immer Gutachter ihm nicht einfach an die Hoden greifen könnte.
Mehr schreibe ich jetzt aber nicht, denn ich lasse mich nicht mehr provozieren.
Warum echauffierst Du Dich dann darüber dass sich ein JUNGhund bei einer Wesensbeurteilung, während DU (!!!) ihn fest hälst, derart von DIR händeln können lassen muss dass eine andere Person den Chip auslesen, ihn messen und bei Rüden die Hoden kontrollieren kann ohne Gefahr laufen zu müssen dass sie gebissen wird? Und dass eine andere Person mal hinten die Leine hält während DU DEINEN Hund nach vorne auf ein Beuteobjekt fokusierst bzw. eine andere Person mit Deinem Hund ein Beutespiel betreibt sollte für Deinen Hund (rassebedingt) ebenfalls kein Problem darstellen (falls doch gehört er keinesfalls in die Zucht).
Wenn Dein Hund bereits ausgewachsen ist gehört er nicht zur Zielgruppe für die Wesensbeurteilung. Selbstverständlich kann er auch älter diese Beurteilung nachholen, wenn er für die Zucht zugelassen werden soll. ABER dann sollte er auf einem entsprechenden Ausbildungslevel stehen und somit dadurch händelbar sein. Wie willst Du denn sonst die anderen Anforderungen mit ihm erfüllen für die Zuchtzulassung??? (Messen und vor allem Chip auslesen muss er bis zur Zuchtzulassung noch oft über sich ergehen lassen...). Fakt ist dass es sich bei der Wesensbeurteilung im SV um eine JUNGHUNDbeurteilung geht (damit eher das Grundwesen der Hunde beurteilt werden kann und weniger ein hohes Ausbildungslevel). Und wenn ein Hundeführer seinen Hund in dem Alter schon nicht händeln kann, so dass durch den Hund keine anderen Personen (und auch Hunde) ernsthaft gefährdet werden, dann wird das in höherem Alter, wenn der Hund mental stark geworden ist, erst recht nix mehr...
Und träum weiter davon dass es Dir immer möglich sein wird einen Hund sein ganzes Leben lang von nur einem einzigen Tierarzt behandeln lassen zu können, den er von Welpe auf kennt. Gerade in Notfällen, wenn der Hund i.d.R. gestresst ist, nicht selten starke Schmerzen hat, seine Wahrnehmung beeinträchtigt sein kann usw., kannst Du froh sein wenn Du überhaupt rechtzeitig einen notdiensthabenden Tierarzt erreichst. Und den hat Dein Hund im Regelfall dann noch nie in seinem Leben gesehen.