Eine vereinbahrte Vertragsstrafe ist zulässig und einklagbar. Sofern der Wortlaut des Vertrages rechtmäßig ist. Sonst ist er u.U. teilweise oder sogar komplett unwirksam.
Da muss ich mal den Wortlaut komplett einscannen, wenn ich das technisch hinkriege! Die Vertragsstrafe ist mir ja wurscht, ich will ja im Fall der Fälle den Hund wieder und nicht Kohle machen!