Hallo von Flynni

  • Ich habe beim Züchterbasisseminar den Vortragenden gefragt, der ist auch Jurist. Der hat gemeint es gilt auch für Rad und Wanderwege alles was für die Öffentlichkeit ist. Er meinte in meinem Garten bekäme ich keine Probleme.

    Da ich sowieso trotzdem mit meinem Hund mit dem Rad fahre, einfach weil es uns beiden gefällt, darf ich mich halt einfach nicht erwischen lassen. 8o

  • Aber im Wald und Flur darf der Hund frei laufen, also kann er frei am Rad mitlaufen, ohne das man Straffällig wird.


    Ich würde halt nie mit einem unangeleinten Hund auf der Straße fahren, nicht dass es dezitiert verboten wäre (außer im Ortsgebiet), aber mir wäre das zu riskant.

  • Ich gehe bei uns vorzugsweise bei schlecht Wetter und nur auf Wegen Radfahren, wo man mit dem Auto nicht hinkommt... Fahrradpolizei gibt's hier un Vlbg nicht und zu Fuß spazieren die Beamten auch eher selten die (Rad)wege ab... aber ein dezent ungutes Gefühl bleibt immer... :rolleyes:

  • Unsere Polizei kommt dir sogar in der Au auf den Wegen entgegen. Natürlich nur auf die von der Kraftwerks AG instand gehaltenden Wegen, weil man da schön fahren kann, aber trotzdem. Die fahren sogar im Gemüse Streife. Vom Donauradweg ganz zu schweigen, da sind sie ständig unterwegs, natürlich mit Streifenwagen, nicht zu Fuß oder mit Rad. Aber am Donauradweg würde ich nie und nimmer mit dem Hund fahren, das ist mit Kindern schon anstrengend, weil da soviel Betrieb ist.