Ich habe beim Züchterbasisseminar den Vortragenden gefragt, der ist auch Jurist. Der hat gemeint es gilt auch für Rad und Wanderwege alles was für die Öffentlichkeit ist. Er meinte in meinem Garten bekäme ich keine Probleme.
Da ich sowieso trotzdem mit meinem Hund mit dem Rad fahre, einfach weil es uns beiden gefällt, darf ich mich halt einfach nicht erwischen lassen.