maike: nein, der Wesenstest ist für die Prüfungsteilnahme beim SC obligatorisch, also auch für die Begleithundeprüfung. Ebenso, wenn man züchten möchte.
In Deutschland muss der Wesenstest absolviert werden, bevor der Hund jährig ist,in der Schweiz darf er hingegen erst ab dem 12. Lebensmonat gemacht werden.
Es ist im Grunde keine große Sache, der Hund wird mit Menschengruppen konfrontiert, die er queren muss, die klatschen und rennen und den Hund einkesseln. Dann wird klapperndes Spielzeug, Räder, Blechtrommel usw serviert. Die Schussfestigkeit und Verteidigung durch den Hund wird ebenso geprüft wie der Beutetrieb.
Für viele ist die Schwierigkeit halt, dass der Hund im Freilauf ist dabei und abrufbar bleiben soll. Spielzeug und Futter ist nicht erlaubt