Wie Maßregeln Hunde Fremdhunde

  • moin, aus aktuellem Anlässen und weil es mich interessiert, wie sieht das bei euren Hunden bezüglich fremdhunden aus?


    Wir hatten das jetzt zweimal, dass Loki lautstark angegangen wurde und er je nach Hund verschieden. Aber er hält die nur fest, stellt sich evtl. drauf. Ist das noch Maßregeln.

    Wie Hand haben das eure Hunde.

  • Ich habe es in den letzten Jahrzehnten immer geschafft das zu regeln. Weil in dem Bundesland, in dem ich lebe, kann Dein Hund auch mal ganz schnell eingeschläfert werden wenn er das selbst macht. Dafür muss er nicht mal zubeissen, es reicht wenn z.B. ein großer Hund in einer Abwehrbewegung auf einen kleineren Hund drauf tritt und ihm dabei irgend etwas bricht o.ä. Und selbst "nur" lebenslangen Leinen- und Maulkorbzwang plus der Auflage, nur noch alleie mit dem betreffenden Hund raus gehen zu dürfen, möchte ich für meine Hunde nicht haben. Und deswegen regele ich so etwas selbst, bis hin zu einer möglichen Beschädigung des Fremdhundes. Weil ich darf mich verteidigen und werde danach nicht als "gefährlich" eingestuft oder gar eingeschläfert. Im schlimmsten Fall würde ich zu Schadensersatz verdonnert werden. Allerdings ist die Gefahr gering, denn wenn man sich durch einen fremden Hund bedroht fühlt darf man durchaus auch überreagieren, weil das menschlich ist. Unverhältnismäßig wäre eigentlich nur wenn ich z.B. eine "Fußhupe" mit einem Messer abstechen würde...

  • Ich habe es in den letzten Jahrzehnten immer geschafft das zu regeln. Weil in dem Bundesland, in dem ich lebe, kann Dein Hund auch mal ganz schnell eingeschläfert werden wenn er das selbst macht. Dafür muss er nicht mal zubeissen, es reicht wenn z.B. ein großer Hund in einer Abwehrbewegung auf einen kleineren Hund drauf tritt und ihm dabei irgend etwas bricht o.ä. Und selbst "nur" lebenslangen Leinen- und Maulkorbzwang plus der Auflage, nur noch alleie mit dem betreffenden Hund raus gehen zu dürfen, möchte ich für meine Hunde nicht haben. Und deswegen regele ich so etwas selbst, bis hin zu einer möglichen Beschädigung des Fremdhundes. Weil ich darf mich verteidigen und werde danach nicht als "gefährlich" eingestuft oder gar eingeschläfert. Im schlimmsten Fall würde ich zu Schadensersatz verdonnert werden. Allerdings ist die Gefahr gering, denn wenn man sich durch einen fremden Hund bedroht fühlt darf man durchaus auch überreagieren, weil das menschlich ist. Unverhältnismäßig wäre eigentlich nur wenn ich z.B. eine "Fußhupe" mit einem Messer abstechen würde...

    Ok nur ein Beispiel uns passiert, morgens halb dunkel.

    Von der anderen Gehwegseite kommt ein Hund über die Straße rüber und springt meinem Hund direkt gegen den Kopf. (BORDER Terrier) Was soll ich da schlaf trunken aus dem Nichts regeln?

    Oder drei Dackel die ne Atacke starten, wie sammelst du die denn bitte ein?

    Wenn dir sowas nicht passiert freut mich das,

    Ich versuche auch immer abzuwehren, hier bekommt dann meine Frau unseren Hund und ich fange ab, geht aber nicht immer.

    Ich wollte aber eigentlich wissen, ob ich damit richtig liege, dass es eine saubere Maßregelung ist.

    Ich rufe die Halter, bitte sie anzuleinen und sofort, darum geht es mir nicht.

  • In den Situationen die du schilderst finde ich das Verhalten von Loki in Ordnung. Wenn ein Hund da nicht sofort die "Angreifer" stark verletzt, sprich Löcher reinmacht, sondern auf eine Abwehrreaktion durch Immobilisation des "Gegners" zurückgreift finde ich völlig okay.

  • Waschbär

    Wenn unangeleinte Hunde auf meinen angeleinten Hund losgehen, dann hat er wohl das Recht, sich zu wehren. So schnell könnte ich gar nicht gucken, und Django hätte Löcher reingemacht. Deshalb darf ja wohl niemand meinen Hund einschläfern, oder =O

  • dein hund wäre in meinen augen doof, wenn er freilaufende angreifer nicht abwehrt bzw sich nicht wehrt.

    Im grunde ist der hh schuld, der seine freilaufenden hunde nicht angeleint hat und die einen anderen hund angreifen. Wenn was passiert, wird er zur verantwortung herangezogen und ihm wird evtl ein leinen- und maulkorbzwang sowie der besuch in einer hundeschule, von der zuständigen gemeinde auferlegt.

    Aber dass hunde wg so einer situation eingeschläfert werden, ist mir neu. In bayern zumindestens nicht.

  • @Holger

    War Loki überhaupt angeleint ? Sorry - ich hatte das einfach vorausgesetzt.


    So lange er die anderen Hunde nicht ernsthaft verletzt, finde ich es "im Rahmen normal".

  • @Holger

    War Loki überhaupt angeleint ? Sorry - ich hatte das einfach vorausgesetzt.


    So lange er die anderen Hunde nicht ernsthaft verletzt, finde ich es "im Rahmen normal".

    Ja war er und ich war alleine unterwegs.

    Wie gesagt, bin ich mit meiner Frau unterwegs bekommt sie Loki und ich fange ab. Es klappt auch oft, nur dieses pauschale ich Regel das ärgert mich dann halt.

    Wenn andere vernünftigere Halter in ihrer Gegend haben freut es mich.

  • mir ging es aber darum, ob das eine Maßregelung ist, oder schon Aggression, und wie eure Hunde sich verhalten, wenn mal jemand wirklich in sie reinkracht.

  • Ich fürchte, wenn mein Hund die Tendenz hat bei einem solchen Vorfall wirklich zuzubeissen, sollte ich meinen Hund nur mit Maulkorb draussen laufen lassen. Also auch wenn er angeleint ist.

    Meiner Kenntnis nach hat der Halter des Hundes der gebissen hat, immer zumindest eine anteilige Schuld selbst wenn der Hund an der Leine war. Dann wird geprüft wieviel tatsächliche Schuld er hat. Leider haben grosse Hunde gegenüber kleinen Hunden immer schonmal eine grössere "Schuld".

    Also wenn ein teufelswilder aggressiver Jack Russel meinen Axel beissen würde und Axel würde zurückbeissen, dann hätte Axel schon mal per se die viel grössere Schuld, selbst wenn er an der Leine war und der Terrier nicht. Wenn ich sowas verhindern möchte, müsste ich dem Axel einen Maulkorb drauftun und den Terrier mit einem Fusstritt beseitigen, dann hätte ich das Recht auf meiner Seite.



    ...... trifft ja auf die Loki Situation nicht zu!!

  • Deshalb darf ja wohl niemand meinen Hund einschläfern,

    Die Rechtslage sieht in in vielen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland so aus dass dein Hund keinen anderen (schwer) verletzen darf und bei 40 KG DSH und 4 KG Dackel reicht halt schon ein sehr kleiner Angriff um den anderen Hund schwer zu verletzen, selbiges gilt oft auch bei Einbrechern d.h wenn ein Hund einen Einbrecher verletzt kann ihm auch einiges drohen. Notwehr gilt in Deutschland halt nur für Menschen und nicht für andere Lebewesen d.h man selbst dürfte dem anderen Hund schon abhalten und verletzen wie Waschbär oben beschrieben hat.

  • Uns kam vor einer Weile ein Boston-Terrier kläffend hinterhergebrettert, während Quennie an der Leine bei mir im Fuss war. Als ich mich umgedreht hatte, war der Terrier schon da und rannte Quennie volle Kanne zwischen die Vorderbeine. Sie hat ihn von oben mit geschlossenem Maul mit der Nase runter gedrückt, wie so ein Specht :D Der kleine lag kurz platt unter Quennies Nase und hat sich dann aufgerappelt und zugesehen dass er Land gewinnt. So eine Reaktion fand ich von Quennie ehrlich gesagt ziemlich nett.