Vet.- Ämter wie auch die meisten anderen Behörden, haben aber einen sog. Ermessensspielraum in dessen Rahmen sie die gesetzl. Vorgaben erfüllen können.
Im Tierschutzgesetz steht ja nirgendwo dass Hunde in Plastikzelten untergebracht werden müssen oder ungehindert ständig Zugang zu FUTTER und Wasser haben müssen, letztres wäre für Hunde m.Mn.sogar tierschutzwidrig!
Ich möchte nicht in der Haut der SV/VDH Funktionäre stecken die auf der einen Seite mit dem Amt diesen Schwachsinn aushandeln müssen und auf der anderen Seite dies gegenüber ihrer Mitgliedschaft auch noch vertreten müssen, die Motivation zu so einer Veranstaltung wird dadurch bestimmt nicht gesteigert.