Ärger mit der Versicherung

  • Vielen Dank erstmal für eure Antworten!


    Und ja, der Urlaub wird dann definitiv erstmal genossen!
    Bzgl. MEINER Versicherung, werde ich mich nächste Woche mal erkundigen, wie das da vertraglich geregelt ist - wäre ja so oder so mal spannend zu wissen, bevor man sich in falscher Sicherheit glaubt. Ich meine mich zumindest daran erinnern zu können, dass Eigenverschulden ebenfalls mit abgedeckt ist. Vielleicht verwechsle ich das aber auch mit meiner eigenen Haftpflichtversicherung.

    Ich halte euch da gerne mal auf dem Laufenden, wie die Geschichte schlussendlich ausgeht.

    Und bevor hier ein falscher Eindruck entsteht: selbstverständlich kommt er für die Differenz auf, sollte sich da nichts weiter ergeben. Ist halt blöd gelaufen und kann man eh nicht mehr ändern. :S
    Schwamm drüber und fertig. War bloß mal neugierig, ob ihr ähnliche Fälle hattet und mir den Frust (ob nun gerechtfertigt oder nicht) von der Seele schreiben.

    Das ganze hat aber auch was gutes: ich bin nun endlich mal das Thema Hundeanhänger angegangen und war heute bei einem Händler. Nächste Woche geht's dann wohl Richtung Kauf und dann habe ich das Thema auch lang genug vor mir hergeschoben. Ich freue mich schon, dann endlich mit allen dreien auf den Hundeplatz fahren zu können! :)

  • Bzgl. MEINER Versicherung, werde ich mich nächste Woche mal erkundigen, wie das da vertraglich geregelt ist - wäre ja so oder so mal spannend zu wissen, bevor man sich in falscher Sicherheit glaubt. ....

    DAS sollte man eigentlich machen BEVOR man einen Versicherungsvertrag unterschreibt. Gerade bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung gibt es sooo viele Parameter, die später im Fall der Fälle verursachen können dass ein Schaden nicht bezahlt wird.


    Ich habe für meine Hunde einen relativ alten Vertrag. Damals mit sehr hohen Deckungssummen, heute würde ich lieber einen neuen Vertrag abschließen mit höheren Deckungssummen. ABER ich habe bisher noch keinen Vertrag gefunden der sämtliche Risiken einschließt die in meinem alten Vertrag enthalten sind, und für den die Beiträge nicht ein Mehrfaches von dem betragen was ich derzeit für meine Hunde bezahle. Z.B. allein schon die die Kombination "Mitversicherung von Schäden am Figuranten" plus "Mitversicherung von Schäden durch Zughundesport" findet man in vielen Fällen gar nicht mehr. Selbst im Tierhalterhaftpflicht-Tarif der HDI speziell für SV-Mitglieder sind Schäden am Figuranten inzwischen ausgenommen. Die werden dann über die sog. Gruppenversicherung der SVs von der HDI übernommen, ABER HALT NUR wenn so ein Schaden im Rahmen des Trainings- oder Prüfungsgeschehens in einer SV-Ortsgruppe vorgefallen ist. Und wie oft trainiert man auch außerhalb des SVs, z.B. in privaten Trainingsgruppen und/oder in Vereinen oder Ortsgruppen anderer Zuchtvereine/Hundesportverbände? Ich denke mal dass sich sehr viele Hundehalter des Risikos gar nicht bewußt sind welches sie da eingehen, sollte sich ein Figurant bei der Arbeit mit ihrem Hund mal verletzen (und da reicht ja schon ein blöder Schritt z.B. für einen Bänderriss o.ä.).


    Dito wenn etwas passiert während man mal irgend einen Zughundesport ausprobiert, vor einem Fahrrad, Sacco Car, Scooter o.ä. Selbstredent sollten z.B. auch die Risiken von Schäden an gemieteten Sachen und Schäden, die im Freilauf passieren, abgedeckt sein. Aber auch die werden in manchen Policen ausgeschlossen. Bevor man einen Vertrag unterschreibt sollte man wirklich GANZ GENAU das Kleingedruckte studieren, denn gerade bei Hundehalterhaftpflichtversicherungen kann einiges, was wichtig ist, ausgeschlossen werden. Z.B. ist auch wichtig was zum Thema des "Hütens des Hundes durch fremde Personen" im Kleingedruckten steht. Wenn man da ausschließlich auf die Höhe der Beiträge und die Höhe der Deckungssummen achtet kann man böse auf die Nase fallen.

  • Und *schwupps* würde mir dessen Versicherung eine neue Polstergarnitur bezahlen... Irgendwie logisch dass das so nicht laufen darf, oder?

    Doch, genau so läuft das. Für die "Dämlichkeit", wie Du sie nennst, der Menschen, ist eine Haftpflicht nämlich da.

    Wären wir alle steht's achtsam, wurden 5x nachdenken und immer rational handeln, alle Eventualitäten berücksichtigen und nie Fehler machen, bräuchten wir keine Versicherungen 😉

    Aber natürlich muss es, wie Du schon sagst, Grenzen geben, um das Risiko bezahlbar zu halten.

    Stichworte sind hier Fahrlässigkeit und Grobe Fahrlässigkeit und natürlich gesetzliche Regelungen.

    Lässt man den Hund für 6h im Hotellzimmer, während man sich in Ruhe die Stadt anschaut, und Doggi zerlegt aus Langeweile Zimmer 666, würde ich das als grob fahrlässig bezeichnen.

    War man mit Doggi morgens ne dreiviertel Stunde Gassi und lässt ihn für 20 Minuten im Zimmer, weil man ihn nicht mit in den Frühstücksraum nehmen darf, würde die Versicherung vermutlich zahlen.

    Macht Doggi das 4x im Jahr müsstest Du es wissen? Grob fahrlässig!


    Bei Versicherungen ist selten etwas schwarz-weiß..Meistens kommt es auf die Details und die Story an.

  • Und *schwupps* würde mir dessen Versicherung eine neue Polstergarnitur bezahlen... Irgendwie logisch dass das so nicht laufen darf, oder?

    Doch, genau so läuft das. Für die "Dämlichkeit", wie Du sie nennst, der Menschen, ist eine Haftpflicht nämlich da.

    Wären wir alle steht's achtsam, wurden 5x nachdenken und immer rational handeln, alle Eventualitäten berücksichtigen und nie Fehler machen, bräuchten wir keine Versicherungen

    Nein, für solche Fälle ist eine Haftpflichtversicherung NICHT da. Ich hatte geschrieben: "Und wenn das nicht so gehandhabt werden würde, dann wäre dem Versicherungsbetrug im großen Stil Tür und Tor geöffnet. MEIN Hund zerstört z.B. MEINE neue Polstergarnitur... Kein Problem... Ich einige mich einfach mit einem Freund oder einer Freundin und wir behaupten ich habe dessen/deren Hund für ein paar Stunden gesittet und der hat den Schaden verursacht. Und *schwupps* würde mir dessen Versicherung eine neue Polstergarnitur bezahlen... Irgendwie logisch dass das so nicht laufen darf, oder?"


    Nehme ich einen Hund in meine Obhut und gehe ich das Risiko ein dass dieser meine Einrichtung zerstören kann (z.B. indem ich ihn in meiner Wohnung oder in meinem Auto außerhalb einer Hundebox unbeaufsichtigt alleine lasse) bis ich mir relativ sicher dass die wenigsten Versicherungsgesellschaften den Schaden vollständig ersetzen werden, wenn überhaupt.

  • Waschbär Ok, jetzt haben wir uns missverstanden.

    Du hast Recht...für den Sofa Fall so wie Du ihn beschreibst, zahlt die Haftpflicht nicht.

    Das war aber auch nicht mein Punkt.

    Es geht um Dämlichkeit, Fahrlässigkeit und Grobe Fahrlässigkeit.

    Und bei allen drei Punkten zählt auch nir der Schaden, der anderen durch mich (meinen Hund, mein Auto, etc.) entsteht.

    Das andere (Schaden an meinen Sachen) nennt sich dann ja auch Kasko.

    Wie ich schon schrieb, ob gezahlt wird, kommt auf die Story an.

    Du bist bei jemandem mit Deinem Hund zu Besuch. Der Hund benimmt sich anständig.

    Dann gehen die Menschen kurz (10 Min.) in die Nachbarwohnung.

    Nach Rückkehr ist ein Riss im Sofa, weil der Hund die Decke, auf der er lag, weggekratzt hat.

    Natürlich zahlt dann Deine Haftplicht den Schaden.

    10 Min. ist nicht grob fahrlässig, wenn der Hund im Vorfeld nicht auffällig nervös oder sonst welche Verhaltensauffälligkeiten zeigt.

    Anders sähe das aus, wenn es um ein gefressenes Wagyu Steak für 450Euro ginge, das ihr auf dem Tisch habt stehen lassen.

    Da muss man dovon ausgehen, das sich der Hund das schnappt wenn er alleine ist, daher: Grobe Fahrlässigkeit

  • Mir ist klar wann Versicherungen Schäden bezahlen und wann nicht. Es ging hier aber explizit um den Fall in dem man einen Hund für jemand anderen in Obhut nimmt, somit die Verfügungsgewalt über diesen hat, so als wäre er der eigene Hund. Und dieser dann einen Schaden verursacht. Wie in diesem Fall hier, in dem ein fremder Hund (ungesichert dadurch dass er nicht in einer Box gesessen hat) und unbeaufsichtigt in einem Auto einen Schaden an diesem angerichtet hat.


    Natürlich ist es etwas anderes wenn ein Hund, während sein Halter über ihn verfügt, z.B.in ein fremdes Auto springt und in dieser Situation einen Schaden daran anrichtet. In dem Fall, in dem es hier ging, hat aber der Autobesitzer den Hund selbst in sein Auto gesetzt und darin nicht beaufsichtigt. Wenn die Versicherung in so einem Fall eine Teilregulierung des Schadens anbietet ist das reine Kulanz. Denn der Geschädigte hat seinen Schaden durch sein Handeln selbst in Kauf genommen. Zumal der Zweck eines Autos nicht der ist es als Aufbewahrungsort für Hunde zu verwenden (was im übrigen in letzter Zeit ja auch immer mehr durch die Behörden in den Fokus genommen wird, wenn Hunde über einen tatsächlichen Transport hinaus im Fahrzeug verbleiben; je nach Dauer könnte das als OW geahndet werden, und manche VetÄmter werden inzwischen schon bei 10 bis 15 Minuten eklig die ein Hund im stehenden Fahrzeug verbleibt).