Nein, so schnell wird ein Hund nicht eingeschläfert. Zuerst gibt's mal Auflagen und wenn das alles nix nützt wird der Hund abgenommen. Da heißt aber das er mind 2x beißen muss. Und dann kann er sogar privat vom Vorhalter weiter vermittelt werden, je nach Auflage. Es geht ja um den Hundehalter, der den Hund nicht sicher verwahren kann, nicht um den Hund. Zumindest bei uns in OÖ. Es sei den der Hund ist offensichtlich gefährlich.
Ich kenne einen Fall bei uns im Nachbarort, da wurde der Hund umgehend eingeschläfert (nach Ablauf der Tollwutuntersuchungsfrist). Der Hund hat aber, nachdem er aus dem Garten ausgebrochen war, ein Kind angefallen und schwer verletzt. Aus dem Nichts und nicht nur einmal hin geschnappt, sondern ca 20 min (so lange brauchte die Schwester des Buben um Hilfe zu holen, die beiden Kinder waren zum spielen im Wald) hat der seine Beute (in dem Fall ein 8 jähriges Kind) bearbeitet, immer wieder gebissen, obwohl der Bub sich schon nicht mehr rührte, damit der Hund aufhört. Er war nicht mal mehr bei Bewusstseins als sie ihn gefunden haben, hat aber wahnsinns Glück gehabt, dass der Hund die Luftröhre nicht erwischt hat, sonst wäre es anders ausgegangen.
Das ein Hund so austickt ist aber auch nicht normal, der wurde dazu gemacht. Vielleicht auch illegale Hundekämpfe, das kam nie an die Öffentlichkeit. War jedenfalls ein Amstaff mit Besitzer aus dem Drogenmilieu.
Für den Hund war es vielleicht sogar auch eine Erlösung.
Aber das ist halt ein Spezialfall!
Nichts desto trotz bekommt man mit "auffälligen" Hunden trotzdem immer Probleme. Auflagen da, erweiterter Sachkundenachweis dort (für einen BH geprüften Hund aber kein Problem). Und wir wir schon öfter festgestellt haben, als Hundehalter bist du immer der Schuldige. Wenn ich mir so die Gerichtsfälle durch lesen muss (arbeitsbedingt) überlegt man echt, ob man sich das antut einen Hund zu halten. Selbst wenn der Jogger einen offensichtlich als Privatweg gekennzeichneten Weg an einem Haus lang lief und dann vom Hofhund in die Fersen gezwickt wurde. Selbst wenn der Hund den Einbrecher beißen würde! Der bekommt halt sein eigenes Verfahren, aber du als Hundehalter bekommst auch Auflagen, weil der Hund den Einbrecher gebissen hat. Mich wundert eigentlich das wir noch Autofahren dürfen, sieht man sich die Zahlen an, wie oft Menschen durch Autos verletzt oder sogar getötet wurden.
Ach über das Thema könnte ich mich endlos aufregen.
Daher ist es für mich auch so wichtig, dass die Menschen positiv auf meine Hunde reagieren. Nichts schlimmer als einen Nachbarn dem die Hunde ein Dorn im Auge sind. Deshalb wer will darf streicheln, dafür lassen diese Menschen im Normalfall die Hunde Hunde sein.