Der Justiziar beim VDH hält es durchaus für möglich, dass HD/ED Röntgen rechtlich einzuklagen ist. Kaution und Vertragsstrafen gehen sowieso, aber beinhalten meine Verträge allesamt nicht und trotzdem liegt meine Röntgenquote bei den meisten Würfen bei 100 %. Die Züchter machen es sich oft etwas zu einfach und sagen, sie können die Leute nicht zwingen. Darum geht es auch nicht, es geht um gute Aufklärung in den Kennenlerngesprächen, bei wem ich merke, er will seinen Hund nicht unbedingt Röntgen lassen, der bekommt keinen. Mit Vollendung des ersten Lebensjahres bekommt jeder von mir nochmal eine Erinnerung, bei Abgabe eine Welpenmappe mit allerhand Infos etc. Ich versuche, so gut es geht einen guten Kontakt zu halten und zeige den Leuten, dass sie sich jederzeit an mich wenden können. Es ist manchmal müßig aber nicht unmöglich, eine gute Röntgenquote zu erhalten. Die Verantwortung hat der Züchter und er hat es meiner Meinung nach in der Hand, ganz ohne Knebelverträge.
Alle wollen einen gesunden Hund, aber die wachsen nunmal nicht auf Bäumen, dafür ist auch bzw. vor allem die Nachzuchtkontrolle wichtig. Das kommuniziere ich ganz klar und es scheint - auch nach der Erhöhung der Tierarztkosten - zu funktionieren.
Mein Satz, dass es nicht unbedingt darauf ankommt, ob nach bestem Wissen und Gewissen gezüchtet wird bzgl. der Mängelhaftung stimmt schon, wenn der Richter sich fragt, weshalb man die Verpaarung xy gemacht hat, obwohl es kaum ausgewertete Nachkommen der Elterntiere gibt. Denn dann wusste der Züchter vielleicht nur von einer geringen Anzahl ausgewerteter Hunde und man muss - theoretisch - alle nicht ausgewerteten Nachkommen als nicht Zuchttauglich einstufen.