Hüftdysplasie - das leidige Thema

  • Der Justiziar beim VDH hält es durchaus für möglich, dass HD/ED Röntgen rechtlich einzuklagen ist. Kaution und Vertragsstrafen gehen sowieso, aber beinhalten meine Verträge allesamt nicht und trotzdem liegt meine Röntgenquote bei den meisten Würfen bei 100 %. Die Züchter machen es sich oft etwas zu einfach und sagen, sie können die Leute nicht zwingen. Darum geht es auch nicht, es geht um gute Aufklärung in den Kennenlerngesprächen, bei wem ich merke, er will seinen Hund nicht unbedingt Röntgen lassen, der bekommt keinen. Mit Vollendung des ersten Lebensjahres bekommt jeder von mir nochmal eine Erinnerung, bei Abgabe eine Welpenmappe mit allerhand Infos etc. Ich versuche, so gut es geht einen guten Kontakt zu halten und zeige den Leuten, dass sie sich jederzeit an mich wenden können. Es ist manchmal müßig aber nicht unmöglich, eine gute Röntgenquote zu erhalten. Die Verantwortung hat der Züchter und er hat es meiner Meinung nach in der Hand, ganz ohne Knebelverträge.


    Alle wollen einen gesunden Hund, aber die wachsen nunmal nicht auf Bäumen, dafür ist auch bzw. vor allem die Nachzuchtkontrolle wichtig. Das kommuniziere ich ganz klar und es scheint - auch nach der Erhöhung der Tierarztkosten - zu funktionieren.


    Mein Satz, dass es nicht unbedingt darauf ankommt, ob nach bestem Wissen und Gewissen gezüchtet wird bzgl. der Mängelhaftung stimmt schon, wenn der Richter sich fragt, weshalb man die Verpaarung xy gemacht hat, obwohl es kaum ausgewertete Nachkommen der Elterntiere gibt. Denn dann wusste der Züchter vielleicht nur von einer geringen Anzahl ausgewerteter Hunde und man muss - theoretisch - alle nicht ausgewerteten Nachkommen als nicht Zuchttauglich einstufen.

  • Ich glaube ich hatte mich etwas ungeschickt ausgedrückt und wir meinten in Teilen dasselbe. Was ich aber noch nachtragen wollte ist, dass eine Vielzahl an Nachzuchtergebnissen nicht nur wichtig für die Rasse und eine seriöse Zucht ist, sondern auch, falls es mal Probleme in Bezug auf Gewährleistung gibt. In der Regel läuft die Gewährleistung 2 Jahre ab Gefahrübergang . 6 Monate danach wechselt die Beweispflicht, sodass der Käufer in der Beweispflicht ist, dass der Mangel schon bei Übergabe bestanden hat. Dann sind bei vielen Rassen rassebedingte Mängel bekannt sind und da kommt es auch auf den Richter an, inwieweit in einem Streitfall zu Gunsten des Käufers entschieden wird. Habe ich also eine hohe Röntgenquote in dem Wurf und die noch alle im guten Bereich, dann wird es für den einzelnen nicht gerade einfach, hier Ansprüche durchzusetzen.

  • Der Justiziar beim VDH hält es durchaus für möglich, dass HD/ED Röntgen rechtlich einzuklagen ist.

    Spätestens seit der letzten Änderung des Güterkaufrechts in 2022 garantiert nicht mehr, da dieses den Züchter ( = Unterneher), im Vergleich zum Käufer ( = Verbraucher), noch einmal deutlich schlechter gestellt hat. Aber auch vorher dürfte kaum ein Kaufvertrag entsprechend gestaltet gewesen sein dass ein Richter den Eigentümer eines Hundes dazu verurteilt hätte dass er den Hund röntgen lassen muss.

  • @Asmi sorry dass ich jetzt erst antworte, bin jedoch in meinem neuen Job etwas eingespannt. Ich glaube du hast mein Post etwas falsch aufgefasst. Meine Panik und Entsetzen waren nach dem Befund unbeschreiblich, kannst Du auch hier im Forum lesen.

    Es bringt aber wirklich nichts, wenn dieser Befund dann steht, es noch dramatischer zu machen als es schon ist.

    Glaube mir ich habe wirklich jede Bewegung von Yuma danach beobachtet, sein Strecken, sein Humpeln beim Aufstehen, dass war wirklich unerträglich. Ich bin (als Mann), muss ich zu meiner Schande gestehen, wie ein kleines Kind heulend aus der Praxis (beim Röntgen) gegangen als die Narkose anfing zu wirken und der kleine langsam anfing zu taumeln...boah mag gar nicht daran denken.

    In so einer Situation muss man versuchen nach vorne zu schauen und optimistisch zu bleiben. Meine Hundetrainerin und auch die Physiotherapeutin haben mir da auch sehr geholfen.


    Das mit dem Blindenhund ist mMn schon wieder so ein Extrembeispiel. Hierzu habe ich generell nicht unbedingt eine populäre Meinung.


    Aber es ist doch auch so, dass solange "fast HD-Frei" (oder wie es sich nennt) für die Züchtung zugelassen ist, die Wahrscheinlichkeit für einen "hd-freien" Hund nicht geringer wird.

    Beim Schlapp-oder Stehohren werden die Tiere wiederum nicht zugelassen...


    Es ist ein "Makel" (HD) oder auch mehr, aber es ist trotzdem ein "Freund" bzw. Familienmitglied mit welchem man diese Herausforderung angehen muss. Was wäre die Alternative? Und ich empfinde nichts egoistisches dabei, ich mache wirklich alles, dass es ihm so gut wie möglich geht.