Gibt es nicht auch sowas wie "Notwehr mit Hund"?
Im SD muss der Hund einem Wegrennenden hinterher...sowas muss man doch auch mit Radfahrern traineren können. Dann sehen wir mal, wie schnell diese Speedjunkies wirklich können!
Naja bei uns kommt es bei Vorfällen mit Hunden immer sehr darauf an wo man wohnt (ländlich oder eher in der Stadt) und wie der Sachbearbeiter so drauf ist. Aber es steht auch explizit im Gesetz, dass der Hund nicht selbst angegriffen werden durfte, sonst ist die Sachlage eine andere. Wenn also der Hund aus "Notwehr" zu beißt, ist es anders zu behandel als hätte er einfach so zugebissen (was meistens aber der Fall ist, den auch wenn der Hund vorher schon mehrfach gedroht hat, hat er aus Sicht des Verletzten immer noch einfach so zugebissen).
Wenn du dich als Hundehalter mit den ganzen Entscheidungen des LVwG's beschäftigst überlegst du dir ernsthaft nochmal einen Hund anzuschaffen. Im Endeffekt kannst du als Hundehalter machen was du willst du bist IMMER der Gelackte. Der Hund ist IMMER Schuld.