Diagnose Hd Erfahrungen

  • Unsre Bestimmungen sind praktisch eure Bestimmungen, wir kopieren alles von euch. :D

    Wir auch! :D :D


    Nur da wo es geht (z.B. IGP Regelwerk bei Ortsprüfungen) werden die Regeln als Vorschlag gehandhabt ;)


    Also die Hunde mit Vereinspapieren, sei es CEPPA oder SECPA haben haben gewiss genau solche Standards eingehalten wie die Hunde in D, Ö, CH. Evtl. kann länderspezifisch die morfologische Bewertung auf Ausstellungen etwas abweichen v.a. bei den HZ. So scheint es jedenfalls. Finde ich witzig, weil ja der Standard quasi mathematisch vorgegeben ist, hahaha. Aber deshalb sind die Hunde ja immer noch in Stephanizens Sinne 8o

  • @Asmi da muss ich nochmal kurz meinen senf dazugeben, denn uns blieb nichts anderes mehr übrig durch die starken schmerzen und einschränkungen die sam dann hatte, als dass wir nach dem befund von unserem tierarzt in eine spezialisierte tierklinik gefahren sind und dort nochmal unter narkose geröngt wurde. Also zwei unabhängige tierärzte voneinander, die den befund untermauerten. Dann hätte er nochmal unter narkose von einem sv tierarzt geröngt werden müssen, weil nur allein der, den befund für den sv erheben kann? Und was hätte der dann behandelt bzw getan, ausser seinen stempel drauf gesetzt?

    Das tierwohl müsste ja in so einem fall schon noch an erster stelle stehn. Oder denke ich da jetzt so falsch?

  • @Asmi da muss ich nochmal kurz meinen senf dazugeben, denn uns blieb nichts anderes mehr übrig durch die starken schmerzen und einschränkungen die sam dann hatte, als dass wir nach dem befund von unserem tierarzt in eine spezialisierte tierklinik gefahren sind und dort nochmal unter narkose geröngt wurde. Also zwei unabhängige tierärzte voneinander, die den befund untermauerten. Dann hätte er nochmal unter narkose von einem sv tierarzt geröngt werden müssen, weil nur allein der, den befund für den sv erheben kann? Und was hätte der dann behandelt bzw getan, ausser seinen stempel drauf gesetzt?

    Das tierwohl müsste ja in so einem fall schon noch an erster stelle stehn. Oder denke ich da jetzt so falsch?

    Ja, da denkst Du falsch. Denn für eingetragene Vereine gelten in Deutschland Gesetze, in denen dürfen einzelne Personen nicht schalten und walten wie sie möchten und dabei gegen Satzungen und Ordnungen verstoßen. Und das ist gut so...


    In renomierten Tierkliniken in Deutschland, die sich auf Skeletterkrankungen spezialisiert haben, gibt es auch i.d.R. immer mind. einen vom SV zugelassenen Tierarzt. ABER natürlich muss man dort dann vorher anmelden dass man den Hund "hauptröntgen" lassen möchte. So dass es der zugelassene Tierarzt ist, der den Hund nach dem vertraglich festgelegten Procedere röntgt. Das beginnt damit dass zu Beginn die Ahnentafel vorgelegt und der Transponder ausgelesen und mit der Transpondernummer in der Ahnentafel abgeglichen wird ( = Identitätskontrolle), dass der Hund wie vorgeschrieben sediert und richtig für die Aufnahmen gelagert wird und dass die vorgeschriebenen Formulare des Zuchtverbandes verwendet und diese ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben werden (u.a. auch vom Eigentümer des Hundes, denn da geht es u.a. um die Rechte an den Bildern, die ins Eigentum des Zuchtbuchamtes über gehen, und um die Veröffentlichung der Befunde in Ahnentafeln und dem Zuchtbuch). Auch muss von jedem Hund beim "Hauptröntgen" zwingend eine Blutprobe abgenommen werden "für wissenschaftliche Zwecke", damit es zu jedem im Zuchtbuch eingetragenen Röntgenbefund eine DNA-Probe gibt, die eingelagert ist und auf die für entsprechende wissenschaftliche Studien zugegriffen werden kann. Dadurch konnte der SV in der Vergangenheit bereits tausende von Röntgenbefunden PLUS die zugehörigen DNA-Proben für entsprechende Studien zur Verfügung stellen, in denen dadurch u.a. auch Rückschlüsse zur Erblichkeit einzelner Merkmale getroffen werden konnten.


    Auch die Röntgenbilder müssen auf dem richtigen Weg an den Gutachter eingereicht werden und natürlich vor ihrer Aufnahme vollumfänglich beschriftet werden (Name, Zuchtbuchnummer und Wurftag des Hundes, Name und Vertragsnummer des röntgenden Tierarztes, Datum der Aufnahmen usw.), damit der Gutachter zurück verfolgen kann von welchem Hund die Aufnahmen stammen und wer den geröntgt hat. Das ist wichtig wenn Fehler beim Röntgen gemacht wurden = die Aufnahmen technisch nicht perfekt sind (z.B. über- oder unterbelichtet) oder der Hund nicht korrekt gelagert wurde, dann muss der Röntgentierarzt die Aufnahmen nämlich wiederholen (für den Hundehalter kostenlos). Auch wenn die Beurteilung seitens des Röntgentierarztes stark von den Befunden des Gutachters abweichen informiert Letzterer i.d.R. den Röntgentierarzt darüber. Deswegen ist die die korrekte (vorgeschriebene) Beschriftung der Röntgenbilder so wichtig.


    In vielen (nicht allen) "Dissidenz"-Zuchtverbänden reicht es wenn Du Deinen Hund, der in die Zucht gehen soll, von einem "Feld-Wald-und-Wiesen-Tierarzt" röntgen UND AUSWERTEN lässt. Wir hatten hier einen "Dissidenz"-Retrieverzüchter der mir selbst erzählt hat dass er mit seinem zu der Zeit aktuellen Deckrüden bei fünf Tierärzten war bis ihm endlich einer in die Ahnentafel des Hundes geschrieben hat dass dieser Rüde "HD-frei" ist. Alle erwachsenen Hündinnen dieses Züchters (das waren zu dem Zeitpunkt so 5 bis 6), die auf die selbe Weise HD-geröngt und -ausgewertet wurden wurden dann mehrere Jahre hintereinander jährlich von diesem Rüden belegt... Dann doch dann lieber ein Röntgenverfahren nach einem durch die Zuchtordnung und Werksverträge mit den zugelassenen Tierärzten, plus Auswertung durch einen Gutachter, genau festgelegten Procedere... Auch wenn es immer mal Einzelpersonen gibt die die Genauigkeit und Einhaltung dieses Procederes in Frage stellen. Die Meinung solcher Leute schadet der Zuchthygiene nicht. Ein "aufgeweichtes" Röntgensystem, welches dann gesetzliche Schlupflöcher bieten würde um dieses umgehen zu können, aber schon...

  • danke für deine sehr ausführliche erklärung Waschbär. Wäre nicht alles so emotional gewesen, mit den schmerzen und ob wur ihn überhaupt wieder mit nChhause nehmen können usw... wäre es vmtl auch so abgelaufen wie du beschreibst.

    So waren wir fertig mit den nerven und ich habe dann die bilder und befund an den sv geschickt in der hoffnung, dass die weiteres unternehmen und auf jeden fall einen weiteren wurf, bis die sachlage geklärt ist, verhindern.

    Sie haben mir ja dann auch mitgeteilt, dass er auf jeden fall von einem sv ta geröngt werden muss, um weiteres veranlassen zu können. Zu gross war aber widerum unsere angst, dass er dann wieder kaum mehr laufen kann.

    Aber sie hätten trotzdem mit den bildern usw.. reagieren können. Stattdessen sahen wir später den züchter und jemand höheren vom sv bri einer ehrung, händeschüttelnd auf einem bild.


    Aber ich verstehe dich schon was du meinst und das hat auch im normalfall seine richtigkeit.

  • Luna: Stell Dir mal vor Du würdest züchten und ich könnte Dich nicht leiden... Und der Zuchtverband würde Röntgenbilder, die nicht nach den Richtlinien der Zuchtordnung & Co. erstellt worden sind, akzeptieren um gegen Dich züchterische Sanktionen auszusprechen. Dann würde ich mir ein paar Schäferhunde mit mittlerer und schwerer HD und/oder ED zusammen sammeln, diese Röntgen lassen und auf dem Weg, den Du gegangen bist, beim Zuchtverband einreichen. Mit der Behauptung es würde sich um Hund X oder um Hund y handeln, die Du gezüchtet hast. Finde den Fehler... Und sei Dir sicher, in Züchter- und Hundesportlerkreisen gibt es genug Menschen die genau diesen Weg gehen würden.


    Haben Hunde eines Züchters tatsächlich eine HD oder ED (oder OCD oder Übergangswirbel) dann hat jeder betroffene Hundehalter die Möglichkeit seinen Hund gemäß den Statuten des jeweiligen Zuchtverbandes röntgen und auswerten zu lassen. Beim SV musst Du für die Auswertung eines HD-Befundes oder eines ED-Befundes, mit welchem der Hund keine Zuchtzulassung erhalten würde, nicht mal die Auswertungsgebühr bezahlen. Möchte das jemand nicht machen, aus welchem Grund auch immer, ist das legitim. ABER er sollte dann nicht darüber zetern dass sich der Zuchtverband an seine Regularien hält, durch die er sich rechtlich nicht angreifbar macht. Weil ich als Mitglied habe keinerlei Lust darauf dass mein Zuchtverband ein Gerichtsverfahren nach dem anderen verliert, weil dieser für irgendwelche Mitglieder oder gar Nichtmitglieder irgendwelche Ausnahmen von den Vereinsregularien zugelassen hat, die dann anschließend jedes Mitglied vor einem "weltlichen" Gericht für sich ebenfalls einklagen könnte (da ein eingetragener Verein in unserem Land allen Mitgliedern die selben Rechte einräumen muss).

  • ich habe dich schon verstanden Waschbär.

    Aber du mich auch? In welcher situation wir waren mit einem 9 mte jungen dsh, der vor schmerzen jaulte und da unbedingt von einem praktizierenden tierarzt und dann von einer tierklinik die auf gelenkerkrankungen spezialisiert ist, etwas getan werden musste. Er schrammte ja gerade noch an einer kunsthüfte in diesem alter, vorbei.

    Der sv hatte sofort von uns alles bekommen und auch auch die mitteilung wie es um die schmerzen aussieht sie hätten mir auch mitteilen können, nochmals in die tk zu fahren, um alles weitere in die wege leiten zu können (blut abzunehmen, ahnentafel vorlegen und eben das ganze procedere). Sie hätten rücksprache mit dem ta von der tk halten können usw.... alle fehler auf den käufer abwälzen ist auch nicht ok bzw den dsh nochmals zu einer narkose mit überstreckung verdonnern.

    Wegen einem verein?

    Wir sind sehr tierliebend und waren darauf bedacht, künftiges leid anderen hunden zu ersparen. Aber dass dafür unser hund nochmals leiden soll, obwohl ja alles bereits feststand, bis auf die identifikation vom blut bzw des hundes, das kommt einfach für uns nicht in frage.

  • Luna,ich weiß nicht wieviel erfahrung ihr mit dsh habt oder wie lange ihr im sv mitglieder seit..

    aber ich wusste aufgrund meiner og-zugehörigkeit schon bei meinem ersten dsh, wie der röntgenweg aussieht..

    weil ich gefragt habe..

    man hätte auch beim sv selbst anrufen und nach dem werdegang fragen können...

    was glaubst du eigentlich,wieviele anrufe der sv mit irgendwelchen tä oder tk führen müsste bei jedem negativ-befund,der eingeht? soviel personal haben die doch gar nicht..

    was die infos über elterntiere des zukünftigen welpen betrifft, die bekommt man als normaler dsh-käufer nur sehr schwer..

    in sv-programm kommst du nur als sv-mitglied mit zugebuchtem zucht-paket, und auf working dog brauchst du ein teures abo, um zuchtinfos abrufen zu können..

    als normaler user darf ich nicht mal die veranstaltungsvideos meines eigenen hundes sehen..

    und wie aktuell und gepflegt die pedigree database-seite ist weiß ich nicht...

    also ganz so einfach ist die info-suche nicht..

    waschbär,ich glaube das hd-mittel liegt inzwischen bei 80...

  • ich war auch nie auf den züchter sauer oder so, das war mir schon klar, dass das für ihn auch eine schlechte nachricht war, nachdem auch er die bilder und befunde bekam. Es lief auch alles alles fair ab und er meinte, dass er die hündin sofort sterilisieren lässt. Warum er so gedacht hat, dass nur die hündin schuld sein konnte, verstand ich nicht. Noch weniger kapierte ich, wie dann später eine sterilisierte hündin nochmal zwei würfe bekommen konnte.

  • BirgitF wie bereits erwähnt, er wurde wg seinen schmerzen geröngt und nicht weil wir wissen wollten, ob er HD frei ist.

    Aber das ist doch genau der Punkt: er wurde einfach so geröntgt, nicht nach Vorgaben des SV (die Waschbär genau beschrieben hat, da gehts nicht nur um die fehlende Blutentnahme, sondern auch die richtige Lagerungstechnik etc.). Das sind ja durchaus ganz andere Aufnahmen, die ggf. gemacht wurden und der SV hat dich da ja sogar drauf hingewiesen. Sicherlich waren sie ausreichend, um die HD festzustellen und dass sie schwer ist ggf. auch, aber eben nicht ausreichend, um beim SV eingereicht zu werden.


    Wenn dir so viel daran gelegen hat, das (künftige) Tierleid (weiterer DSH) zu verhindern und dass genau dieser Hund aus der Zucht ausgeschlossen wird (bzw. beide Eltern), hättest du noch mal röntgen lassen können, ggf. ein paar Monate später, wo es ihm besser ging, eben zum Hauptröntgen mit um die 15 Monate, wenn ihr die Diagnose erst bzw. schon hattet, als er erst 9 Monate alt war.


    Aber das ist eben alles hätte-wäre-könnte-müsste und es bringt nichts, sich da fortlaufend drüber aufzuregen, besonders dann nicht, wenn man die Chance hatte, etwas zu unternehmen, sich aber bewusst dagegen entschieden hat. Da hast du jetzt auch nichts mehr von, außer, dass es dich immer wieder Nerven kostet. Tu dir das doch selbst nicht an. :(

  • Asmi, der sv schließt keine hunde aus, nur weil deren nachkommen hd/ed/whatever haben..
    man kann aber als semi-profi bei ausreichend recherche rausfinden, welche hunde recht viele kranke nachkommen haben und kauft dann eben keinen hund von diesem züchter ,der so eine hündin oder so einen deckrüden nimmt.

    hier ist nur der züchter ein guter züchter, der seine hündin oder seinen rüden (deckrüdenbesitzer halt) ehrlich aus der zucht nimmt..

    off topic.. hier gibt es einen ta, der sehr erfahren ist damit,hochgelagerte hoden operativ zu korrigieren...er weißt zwar darauf hin,dass solche rüden nicht in die zucht sollten,aber er kann es ihnen nicht verbieten und es irgendwelchen rasseverbänden melden wird er es auch nicht.. möchte nicht wissen,wieviele einhoder munter in der zucht eingesetzt werden..

    als welpenkäufer kann man sich nur auf die offenheit der züchter verlassen..aber nochmal..genetik kann niemand beeinflussen..

    ist wie bei uns menschen...eine frau bekommt ein behindertes kind,und weitere 2 gesunde..hätte man es ihr nach dem 1. verbieten sollen? und wer von den eltern trägt die "bösen" gene?

  • ich habe dich schon verstanden Waschbär.

    Aber du mich auch?

    Ich verstehe zumindest die Lage, in der Du Dich befunden hast. Hier mal die Story zu meinem ersten eigenen DSH, den ich im Alter von 6 Monaten gekauft habe. Der Hund (Hochzucht, sehr sehr groß für sein Alter) konnte keine Treppen laufen (rauf schlecht, runter war eine Katastrophe) und hat auf nassem aufgeweichtem Boden stark gelahmt. Da er mehrere offene Stellen an den Hinterläufen hatte, die teilweise entzündet waren, hatte ich das auf diese zurück geführt.


    Ich hatte den Hund am Gründonnerstag gegen Abend übernommen und bin am Dienstag nach Ostern zu meinem Tierarzt, wegen des Lahmens bzw. der Versorgung der entzündeten offenen Stellen. Mein damaliger Tierarzt hat den Hund nur von Weitem gesehen und seinen Assistenten, der Dienst hatte, dazu verdonnert sofort als allererstes die Hüfte zu röntgen. Und der Hund hatte keine Dysplasie, sondern bereits eine gewaltige Luxation... Da mein Tierarzt sehr vernünftig war war seine Empfehlung den Hund gar nicht erst wieder aus der Sedierung aufwachen zu lassen, weil die Sache in dem Alter völlig inoperabel und das Gangbild bereits stark verändert war und der Hund starke Schmerzen litt.


    Damals habe ich am nächsten Tag auch beim Zuchtbuchamt des SVs angerufen um denen Mitteilung über die schwerste HD dieses Hundes zu machen. Habe aber gleich verstanden (als Nichtmitglied, völlig ohne "Insidererfahrungen" in Bezug auf den DSH und seinen Zuchtverband) dass es für diese leider nicht möglich war einen HD-Befund für diesen Hund einzutragen. Selbst wenn mein Tierarzt (der ein vom SV zugelassener Tierarzt gewesen ist) den eingeschläferten Hund noch einem auf dem korrekten Weg geröntgt hätte (also mit allen erforderlichen Daten auf dem Scriber der Röntgenaufnahmen) hatte der Hund nicht das für eine Auswertung erforderliche vorgeschriebene Mindestalter. Folglich hätte weder der Gutachter einen Befund erstellen noch das Zuchtbuchamt diesen eintragen dürfen. Für mich war es verständlich dass sich ein eingetragener Verein leider auch in dieser Hinsicht an seine Satzungen und Verordnungen halten muss., da auch er unserer Gesetzgebung unterliegt.