CACIB Ausstellungen 2022

  • Dann würde es ja sowieso die falsche "Zielgruppe" sein

    Das ist ja auch der größte Kritikpunkt an der Sache. Schau mal, wie viele Französische Bulldoggen 2020 bei zb. Tasso neu angemeldet wurden, und vergleiche diese Zahl mit der Wurfstatistik des VDH. Da hauts dich komplett aus den Socken.


    Tasso - 13.657 Franz. Bulldoggen neu angemeldet

    VDH - 193 Franz. Bulldoggen Welpen geboren


    Ein kleiner Teil der Differenz wird ausgemacht durch Hunde von seriösen Züchtern aus dem Ausland und durch Hunde aus dem Tierschutz, aber dann bleibt immernoch eine Differenz von über 13.000(!!!) Hunden. Na wo kommen die wohl alle her?
    Die Eltern dieser 13.000 Hunde (jährlich!) siehst du so oder so nie auf Ausstellungen.

  • für m ich stellt sich die Frage, warum man solche Vorgaben überhaupt gemacht hat? also wie kam es dazu und zu welchem Zweck

    Ursache ist die zum 01.01.2022 geänderte TSchHuV, in welcher jetzt auch ein § enthalten ist der das Ausstellen von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen betrifft. Zwar ist ein Verbot der Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen seit ca. 20 Jahren im TSchG enthalten und deswegen eigentlich überflüssig in der TSchHuV, aber bisher wurde das doch eher nicht umgesetzt.


    Zudem gibt es seit April 2021 ein Rechtsgutachten, welches sich mit der Umsetzung des "Qualzucht-§" im TSchG befasst, und dazu noch ein Ergänzungsgutachten von September 2021. In dem sehr genau darauf eingegangen wird wie z.B. auch praktizierende Tierärzte und Amtstierärzte sich ordnungs- und strafrechtlich der Mittäterschaft schuldig machen und entsprechend belangt werden können.


    Interessant übrigens dass der CACIB in Dortmund auch eine Katzenausstellung angegliedert ist ("Hund und Katz"). Und für das Ausstellen der Katzen keine derartigen Auflagen erteilt wurden wie für das der Hunde. Was ja auch logisch ist, denn es gibt ja nur eine TSchHuV lt. der es ein Ausstellungsverbot für Hunde mit "Qualzucht"-Merkmalen gibt sowie das Verbot der Haltung in Boxen. Da es keine TSchKaV gibt dürfen Katzenrassen mit vergleichbaren "Qualzucht"-Merkmalen wie Mops & Co. oder mit schwerwiegenden Knorpeldefekten oder Haarlosigkeit auflagenlos ausgestellt werden, das ganze Wochenende über in kleine Käfige eingepfercht...

  • Zwar ist ein Verbot der Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen seit ca. 20 Jahren im TSchG enthalten und deswegen eigentlich überflüssig in der TSchHuV, aber bisher wurde das doch eher nicht umgesetzt.

    Und weil das von Seite der Behörden bei den wirklichen Problemkandidaten (Frenchie, exotic Bully & Co.) bisher einfach nicht umgesetzt wurde, hat man es jetzt in verschärfter Form erneut aufgegriffen, in eine zweite Verordnung mit rein gepackt und nun müssen das alle drumherum mit büßen? =O

  • Ich denke mal die betreffenden AmtsVets haben jetzt einfach Fracksausen dass sie eine Anzeige wegen Mittäterschaft erhalten, wenn EIN PETA-Anhänger auf einer Schau, die sie geneigt haben, EINEN Hund finden auf den der "Qualzucht-§" zutrifft...

  • Ich denke mal die betreffenden AmtsVets haben jetzt einfach Fracksausen dass sie eine Anzeige wegen Mittäterschaft erhalten, wenn EIN PETA-Anhänger auf einer Schau, die sie geneigt haben, EINEN Hund finden auf den der "Qualzucht-§" zutrifft...

    Das kann gut sein, aber auch die PETA-Jünger können nicht IN den Hund schauen, also woher kommen dasnn diese Reglungen, dass Hunde ü60 cm nur ausgestellt werden dürfen, wenn Spondylose AUSGESCHLOSSEN wurde, oder dass Hunde ausgeschlossen werden, weil sie Träger von diesem oder jedem Gen sind?

  • Hab ich doch geschrieben: Weil betroffene AmtsVets ausschließen wollen dass sie angezeigt werden. Z.B. wenn PETA während oder nach einer Ausstellung feststellt dass ein dort ausgestellter Hund ein Qualzuchtmerkmal besitzt. Z.B. Mops Hugo wird in XYZ ausgestellt und irgendwann später schreibt Frauchen auf ihre Homepage, auf Facebook oder sonst wo im Internet wie schlecht es Hugo nach seiner OP geht, bei der ihm die Nasengänge frei geschnitten und das Gaumensegel gekürzt wurde.. Worst-Case-Szenario wäre ein kollabierender Hugo im Ehrenring... So wie der Dobermann, der vor einigen Jahren während der Siegerehrung der VDH-IPO-DM an einem plötzlichen Herztod verstorben ist.


    Aber es reichen auch schon Fotos, die während einer Ausstellung gemacht werden, damit PETA einem AmtsVet das Leben schwer machen könnte. Lt. dem Rechtsgutachten von 2021 kann ihm Täterschaft und Teilnahme durch Tun oder durch Unterlassen vorgeworfen werden.


    Im übrigen verweigern aus dem selben Grund viele Tierärzte das Ausfüllen der für die einzelnen Ausstellungen erforderlichen Formulare, lt. denen sie erklären würden dass der betreffende Hund frei ist von den aufgeführten "Qualzucht"-Merkmalen.

  • Weil betroffene AmtsVets ausschließen wollen dass sie angezeigt werden. Z.B. wenn PETA während oder nach einer Ausstellung feststellt dass ein dort ausgestellter Hund ein Qualzuchtmerkmal besitzt.

    Wie will Herr PETA während der Ausstellung feststellen (und anprangern), dass Bordercollie Hinz versteckt das Merlegen trägt, oder Dobermann Kunz Träger für DM ist?


    Worst-Case-Szenario wäre ein kollabierender Hugo im Ehrenring... So wie der Dobermann, der vor einigen Jahren während der Siegerehrung der VDH-IPO-DM an einem plötzlichen Herztod verstorben ist.


    Aber es reichen auch schon Fotos, die während einer Ausstellung gemacht werden, damit PETA einem AmtsVet das Leben schwer machen könnte.

    Wie gesagt, es geht mir um NICHT sichtbare Merkmale, wie platte Nase, hörbares röcheln, Doppelmerle, oder gar im Ring kollabierende Hunde, sondern um genetische Merkmale wie zb. N/DM oder eine eventuell irgendwann mal beginnende Spondylose ...


    Und selbst wenn Frauchen von Schäferhund Rex 2 Jahre nach der Ausstellung auf FB schreibt, dass der arme Rex Spodylosen im Rücken hat... (und die PETA-Jünger diesen Hund identifizieren könnten - was sie ohne persönliche Chipauslese ja niemals zweifelsfrei können), deswegen war er zum Zeitpunkt der Ausstellung trotzdem gesund, also kann man der Besitzerin oder gar dem Amtsvet dann ja nix.

  • Sie müssen es nicht auf der Ausstellung anprangern. Hinterher reicht... Die Ergebnisse der Gentests von Bordercollie Hinz und Dobermann Kurz können später im Internet veröffentlicht werden. Und es ist heutzutage ein Leichtes nachzuvollziehen welcher Hund wann und wo ausgestellt worden ist.

  • Das ist jetzt aber schon echt verdammt weit hergeholt :rolleyes:
    Abgesehen davon, dass es lächerlich ist, die bloße Anlage zu Merle, zur DM (N/DM) usw. als Qualzuchtmerkmal zu bezeichnen.


    Würde mal alle Hunde die Träger von irgendwas sind aus der Zucht kicken, blieben wirklich nicht mehr viele übrig... was das dann mit dem Genpool macht...

  • Das ist nicht weit her geholt, sondern das findest Du in dem Rechtsgutachten von April 2021 glaub auf Seite 12 bis 16. Die bisherige Rechtssituation für AmtsVets war bis zur Änderung der TSchHuV die, dass sie im Fall von "Qualzucht" in jedem Einzelfall einen Rechtsprozess zu führen hatten gegen jeden einzelnen betreffenden Züchter in ihrem Zuständigkeitsgebiet. Eine Situation, die für sie arbeits- und zeittechnisch in der überwiegenden Anzahl der Fälle nicht zu bewältigen war.


    Seit dem 01.01.2022 ist die Rechtssituation für sie so dass es jetzt explizit ein Ausstellungsverbot gibt für Hunde, die von "Qualzucht"-Merkmalen betroffen sind. Und es zudem das Rechtsgutachten aus April 2021 plus einem Ergänzungsgutachten aus September 2021 gibt, in dem genau aufgeführt wird wie eine Mittäterschaft u.a. von AmtsVets aussieht und wie sie rechtlich belangt werden können.


    Und es ist keineswegs lächerlich dass Hunde, die entsprechende Mutationen im Erbgut tragen bezüglich des Merlefaktors oder DM (oder anderen genetisch bedingte Erkrankungen), unter den "Qualzucht"-§ fallen. Das Merle-Gen KANN schwere Schädigungen der betroffenen Hunde verursachen, und auch bei Erkrankungen wie der DM sind homozygote Tiere teilweise extrem in ihrem Wohlbefinden beeinträchtig. D.h. Züchter, die betroffene Rassen züchten, sollten schon ein Fachwissen nachweisen können welches in Bezug auf derartige "rassetypische" Erkrankungen in die Tiefe geht. Z.B. in Bezug auf das Merle-Gen ist es ja keineswegs so einfach dass man sagen kann "Merle x Nichtmerle = gesundheitlich unbedenklich. Es kommt nicht nur darauf an ob ein Hund das Merle-Gen trägt oder nicht. Sondern auch darauf wie viele Basenpaare dieses Gen groß ist. Züchter müssen einen Merle auch dann zuverlässig identifizieren können wenn er aussieht wie ein Nichtmerle. Und wissen, anhand der Basenpaargrößte seines Merle-Gens, ob sie ihn verpaaren können oder nicht, und wenn ja mit welchem Zuchtpartner.


    Es ist nun mal so dass u.a. auch AmtsVets derzeit ziemlich im Regen stehen mit der Umsetzung der geänderten TSchHuV, in Verbindung mit den beiden aktuellen Rechtsgutachten. Da es für die TSchHuV zumindest zur Zeit keine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu deren Durchführung gibt, und die aktuellen Rechtsgutachten besagen dass ein AmtsVet sogar dann als Mittäter zur Rechenschaft gezogen werden kann bzw. muss wenn er auf Weisung eines Vorgesetzen handelt. Sprich z.B. ein Landrat würde einem AmtsVet vorgeben dass er über die Tollwutimpfung hinaus für eine Ausstellung, auf der Eintrittsgelder von Zuschauern verlangt werden, keine weiteren Auflagen für die Aussteller erteilen darf. Dann macht sich der AmtsVet, wenn er auf Weisung so handelt, trotzdem des Tatbestand der Mittäterschaft schuldig wenn auf der von ihm genehmigten Ausstellung Hunde mit sog. "Qualzucht"-Merkmalen ausgestellt werden würden.


    Von daher kann ich verstehen weshalb es da jetzt zu überzogenen Auflagen kommt. Momentan möchte ich nicht in der Haut eines AmtsVets stecken, der für die Genehmigung derartiger Ausstellungen zuständig ist. Egal was er macht, es ist derzeit falsch...


    Blöd ist die Situation natürlich trotzdem. Ich sehe die Ursache dafür aber in der Politik, die Gesetze und Verordnungen erlässt ohne für deren praktikable Umsetzung zu sorgen.

  • Und es ist keineswegs lächerlich dass Hunde, die entsprechende Mutationen im Erbgut tragen bezüglich des Merlefaktors oder DM (oder anderen genetisch bedingte Erkrankungen), unter den "Qualzucht"-§ fallen.

    Doch, also ich finde es absolut lächerlich, Hunde die lediglich Träger einer Mutation sind, als Hunde mit Qualzucht-Merkmal zu bezeichnen und somit von Ausstellungen und z.T. Prüfungen auszuschließen.
    Das bloße "träger-sein" ist für den Hund selbst völlig unproblematisch, und dabei ist es auch egal, um beispielsweise welchen der 7 Merle-genotypen es sich handelt.


    Natürlich muss ein Züchter über solche Träger bescheid wissen, um entsprechend nur geeignete Zuchttiere miteinander zu verpaaren, aber was hat das mit einer Ausstellung zu tun? Dürfen in DE auf den CACIBs denn nur Züchter ausstellen, und nur die Hunde die auch tatsächlich in der Zucht sind?

    Hier wird nun ja ZUCHT und AUSSTELLUNG vermischt, was aber nicht zwingend zusammen gehört. Jeder Hund der in die Zucht geht, muss zwar ausgestellt werden, aber nicht jeder Hund der ausgestellt wird, geht auch wirklich in die Zucht. Also ein Ausstellungsverbot mit theoretisch möglichen(!) Problemen in der Weiterzucht zu Begründen, finde ich ... schwierig.


    Merle (M, Mc, usw.) x nichtmerle (mm) ist übrigens schon immer gesundheitlich unbedenklich.
    Also zumindest so unbedenklich wie jede Form von Zucht und Verpaarung an sich halt sein kann. Pech kann man immer haben, wenn die Natur komische Wege geht ...
    Problematisch sind merle x phänotypisch nichtmerle Verpaarungen, weil der zweite Hund trotz des nichtmerlen Phänotyps natürlich trotzdem zb. crypisches merle tragen und somit auch vererben könnte...


    Und selbst bei der DM verhält es sich doch so, dass ein Hund mit DM/DM, also ein homozygot betroffener mit einem homozygot freien Hund nur heterozygote Träger (N/DM) bringen kann, was für die Nachkommen selbst erstmal ja wieder unproblematisch wäre.
    (Wobei ich jetzt nicht sagen will, dass ich dafür bin, DM/DM Hunde in die Zucht zu nehmen!)


    Ich sehe die Ursache dafür aber in der Politik, die Gesetze und Verordnungen erlässt ohne für deren praktikable Umsetzung zu sorgen.

    Ja, das sehe ich auch so.

  • unterwww.meingesunderrassehund.de findet ihr wichtige Infos zu diesem Thema und könnt auch 2 Petitionen

    unterzeichnen.

    Ich finde dieses Thema wichtig nicht nur für die Züchter, es könnte ja auch Auswirkungen auf den Hundesport, Dienst-und Rettungshundewesen etc. haben.

    Und ich finde es auch erschreckend welchen Einfluß mittlerweile "Tierschutz"Organisationen wie PETA u.ä. auf die Politik ausüben.

  • unterwww.meingesunderrassehund.de findet ihr wichtige Infos zu diesem Thema und könnt auch 2 Petitionen

    unterzeichnen.

    Ich finde dieses Thema wichtig nicht nur für die Züchter, es könnte ja auch Auswirkungen auf den Hundesport, Dienst-und Rettungshundewesen etc. haben.

    Und ich finde es auch erschreckend welchen Einfluß mittlerweile "Tierschutz"Organisationen wie PETA u.ä. auf die Politik ausüben.

    Kannst du ausführen was genau du damit meinst?

  • Ja, gerade diese PETA Org. vertritt die Ideologie dass der Mensch die Tiere nicht zu nutzen hat, weder zu schlachten oder zu jagen um sie dann zu essen noch sie als Arbeits-oder Freizeittiere zu halten.

    Dies ist ihr Ziel und dieses Ziel versuchen sie mit raffinierter Lobbyarbeit schrittweise in der Politik und der Gesellschaft zu etablieren, was ihnen teilweise ja auch schon gelungen ist.

    Und ja, in manchen Fällen hat PETA auch Recht Tierschtzverstöße anzuprangern aber in vielen anderen ihrer Aktionen, wie zB.: in ihrer Kampagne gegen die Brauereipferde einer Münchner Brauerei fehlt ihnen einfach der nötige Sachverstand.