CACIB Ausstellungen 2022

  • wenn das jetzt sicher off topic ist, mit den Schweinen hast du leider recht, die sind zwar aus den dunklen engen Koben der Vergangenheit in klimatisierte High-Tech-Ställe mit automatischer Fütterung gewandert,aber tiergerechter ist diese Massenhaltung keineswegs geworden.

    Doch auch da tut sich was, in unserer Ortschaft gibt es mittlerweile eine größere Freilandschweinehaltung mit einer ursprünglichen Robustrasse, zuerst mußten viele Widerstände der Bedenkenträger in den lokalen Behörden überwunden werden, inzwischen hat der Betrieb einen Preis des Bayr. Umweltministeriums erhalten.

    Und auch beim Geflügel vollzieht sich ein Wandel, langsam aber stetig.

    Und bitte immer daran denken, die Landwirtschaft wird das Erzeugen was der Verbraucher nachfragt!

  • die preise steigen für fleisch und das ist auch gut so. Dann wird den verbrauchern vll hoffentlich mal wieder bewusst, was sie essen, dass das ein tier war.

    Und so ist das auch mit den qualzuchten, dass darauf aufmerksam gemacht wird, was zb verschiedene hunderassen (die ich bereits nannte) für ein problem mit der atmung haben und dann ist die nachfrage vll auch nicht mehr so gross.

  • Für alle auszustellenden Hunde ist ein tierärztliches Gutachten vorzuweisen, lt. diesem bei ihnen keine "Qualzucht"-Merkmale vorliegen. Darüber hinaus muss für Hunde folgender Rassen ein zusätzliches fachtierärztliches Gutachten (rassespezifisch) nachgewiesen werden:


    American Cocker Spaniel, Australian Kelpie, Basset Hound, Boston Terrier, Bouvier des Flandres, Boxer, Chinese Crested Dog, Chow-Chow, Coton de Tuléar, Dandie Dinmont Terrier, Deutsche Dogge, Deutscher Pinscher, Dobermann, English Bulldog, English Springer Spaniel, Entlebucher Sennenhund, Flat Coated Retriever, Französische Bulldogge, Holländischer Schäferhund (rauhaar), Irish Wolfhound, Japan-Chin, Leonberger, Magyar Viszla, Miniatur Bullterrier, Mops, Pekingese, Polski Owczarek Podhalanski (PON), Pudel, Saarloos Wolfhund, Samojede, Siberian Husky, Staffordshire Bullterrier, Teckel, Tschechoslowakischer Wolfhund, Welsh Springer Spaniel, Cavalier-King-Charles-Spaniel, Chihuahua, Yorkshire Terrier, Zwergpudel, Zwergschnauzer

    da fragt man sich doch ob die Tierärztekammern es sich hauptsächlich zur Aufgabe gemacht haben weitere Einkommensquellen für die TA-Praxen zu erschließen oder sollen diese fachtierärztlichen Gutachten gar von den verbeamteten Tierärzten der Vet.-Behörden erstellt werden?

  • Wobei die Tierarztpraxen derzeit ohnehin alle Hände voll zu tun haben, unsere hat vor Monaten schon den Mittwoch Nachmittag und bei Bedarf auch noch den Samstag Sprechstunde, sonst schaffen die den ganzen Ansturm nicht. Viele neue Tierhalter nach Corona. Zusätzliche Einkommensquelle ist ja schön, aber ich weiß jetzt nicht ob die Hurra schreit, wenn sie da jetzt noch extra Arbeit bekommt.

  • da fragt man sich doch ob die Tierärztekammern es sich hauptsächlich zur Aufgabe gemacht haben weitere Einkommensquellen für die TA-Praxen zu erschließen

    Das glaube ich nicht.

    Zumindest nicht bei allen. ;)

    Hier mal die Sicht eines TA's dazu.


    Hohe Wellen: Durchsetzung von Paragraph 10 der neuen Tierschutzhundeverordnung (Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen) durch die Veterinärämter - Ulm / Neu-Ulm - Kleintierpraxis Ralph Rückert

  • Wenn sich die Leute gut informieren, die einen gesunden Hund ausstellen wollen, dann dürfte so ein Attest ja wahrscheinlich auch kein Problem sein.


    Leute, deren Hund Qualzuchtmerkmale aufweisen, würde ich eben gar nicht erst zum Tierarzt wegen eines Attestes bringen. Soviel Hundeverstand muss schon vorhanden sein, dass ich selbst erkennen kann, dass dieser Hund zur Zucht wohl nicht geeignet ist.

    Zum Beispiel einen DSH mit schwerer HD noch ausstellen, geschweige denn mit dem auch noch züchten zu wollen. Würde er ja vom SV schon keine Zuchtzulassung bekommen. So denke ich mir, dass andere Rassen auch bestimmten Vereinen zugehören, die hier ebenfalls einen Riegel vorschieben (sollten).

  • Spätestens dann wenn Dein Hund so eine fachtierärztliche Untersuchung nicht überleben sollte wirst Du vielleicht anders darüber denken.


    Eine züchtende Rechtsanwältin hat inzwischen auf Facebook einen sehr schönen Beitrag zu den veterinärbehördlichen Auflagen geschrieben, die für die aktuellen CACIBs vorgeschrieben wurden/werden (Neumünster ist ja inzwischen abgesagt worden). Die Dame züchtet Salukis. Die Salukizüchter, die für Erfurt gemeldet haben, haben ihre Meldungen inzwischen alle komplett storniert! Behördlichen Vorgaben für das Ausstellen der Rasse Saluki verlange neben der allgemeinen tierärztlichen Bescheinigung den Ausschluss eines Cauda equina-Syndroms mittels bildgebender Verfahren (wird verlangt für alle Hunde ab 60 cm Schulterhöhe). Sprich es muss eine MRT der Wirbelsäule gemacht werden. Mal ganz abgesehen von den Kosten (unter 800 Euro wirst Du eine MRT nirgends bekommen, eher musst Du mit einem 4-stelligen Betrag rechnen)...


    Bisher haben Züchter und Zuchtverband keinerlei Kenntnisse über auch nur einen einzigen Saluki, der an einem CES erkrankt ist. Hingegen ist diese Rasse heikel in Bezug auf die Verabreichung von Narkosemitteln. was allgemein bekannt ist. Hier verlangt eine Behörde eine für die betreffende Rasse völlig unnötige Untersuchung (da eine Disposition für die betreffende Erkrankung für diese Rasse auch in der Literatur nirgends nachgewiesen wurde) die für die Hunde NACHWEISLICH ein erhöhtes Risiko birgt (bis hin zu deren Tod) durch die dafür notwendigen Narkose (eine MRT dauert bis um die 45 Minuten, weswegen die Tiere in Narkose gelegt werden, und nicht nur sediert wie beim HD-/ED-Röntgen). Somit kann man diese Auflage als Verstoß gegen das TSchG werten, da ein medizinischer Eingriff am Hund gefordert wird der das Tier maßgeblich negativ beeinträchtigen kann (von evtl. Schmerzen/Unwohlbehagen bei der Injektion des Narkosemittels über Schwindel und Übelkeit während der Aufwachphase, auch einer evtl. Verletzungsgefahr in dieser Zeit, bis hin zu Unverträglichkeiten in Bezug auf das verwendete Narkosemittel, was letztendlich bis zum Tod des Hundes führen kann), während dem kein nachweislicher Nutzen gegenüber steht (außer dass da vielleicht das Ego eines einzelnen AmtsVets befriedigt wird).


    Auch ein österreichischer Rechtsanwalt hat inzwischen Ansätze aufgezeigt gegen was betreffende VetÄmter seiner Meinung nach mit ihren teilweise völlig überzogenen Auflagen verstoßen. Es bleibt abzuwarten ob jetzt tatsächlich Aussteller entsprechende Klagen einreichen werden, ebenso natürlich einzelne Zuchtverbände bzw. der VDH oder ggf auch die FCI.

  • Die veterinärbehördlichen Auflagen für die Bundessiegerzuchtschau wurden veröffentlicht: Die Hunde dürfen tagsüber auf den überwachten Parkplätzen in Anhängern und Autoboxen verbleiben. Nach maximal zwei Stunden müssen sie für mind. eine halbe Stunde raus aus den Boxen. Man darf sie auch im Auto bzw. den Anhängern übernachten und zwischen 0.00 und 6.00 Uhr dort durchschlafen lassen. Wobei die Boxengrößen natürlich der TSchTransportV entsprechen müssen.


    Bei warmer Witterung müssen Thermometer angebracht sein die von außen ablesbar sind. Und es muss ebenfalls von außen sichtbar sein dass die Hunde frisches Wasser haben. Dito muss die Handynummer des Halters am Fahrzeug hinterlassen werden. Und er muss natürlich dafür sorgen dass die Temperatur im Fahrzeug bzw. Anhänger max. 30°C nicht übersteigt. Letztendlich also Selbstverständlichkeiten.


    Gut finde ich dass die Parkplätze entsprechend überwacht werden, was ich als sehr beruhigend empfinden würde ( = dass da Personen sind die kontinuierlich die Fahrzeuge mit den Hunden im Auge behalten; Sicherheitsdienst sozusagen...).

  • im P rinzip waren die Regeln ja bereits 21 so und das ist ja auch OK und durchführbar für die Aussteller.

    Ausschluss eines Cauda equina-Syndroms mittels bildgebender Verfahren (wird verlangt für alle Hunde ab 60 cm Schulterhöhe). Sprich es muss eine MRT der Wirbelsäule gemacht werden.

    für alle Hunde ab 6o cm Schulterhöhe, heißt das auch für DSH-Rüden oder nur für Hunde aus der oben zitierten Rasseliste?

  • im P rinzip waren die Regeln ja bereits 21 so und das ist ja auch OK und durchführbar für die Aussteller.

    Ausschluss eines Cauda equina-Syndroms mittels bildgebender Verfahren (wird verlangt für alle Hunde ab 60 cm Schulterhöhe). Sprich es muss eine MRT der Wirbelsäule gemacht werden.

    für alle Hunde ab 6o cm Schulterhöhe, heißt das auch für DSH-Rüden oder nur für Hunde aus der oben zitierten Rasseliste?

    In Erfurt gilt die Vorgabe für alle Hunde ab 60 cm Schulterhöhe. Plus Boxer und Deutsche Schäferhunde (bildgebende Verfahren um das Vorliegen einer Spondylose und/oder einem Cauda equina-Syndrom auszuschließen).

  • Gut, dass die Schäferhundler sich für die Internationalen Ausstellungen eh nicht interessieren... oder gilt das auch für rasseclub interne Sonderschauen, wie zb. eine normale SV OG Zuchtschau?


    Ich würde grade auch noch meinen (u.U.) wertvollen und bis dato völlig gesunden Zucht/Sporthund für +/- 1000€ in eine nicht risikofreie Vollnarkose legen und in die Röhre schieben lassen, für nichts und wieder nichts. :D

  • Bisher scheint dieser Aufriss nur bei den CACIB-Schauen gemacht zu werden. Allerdings müssen auf der Bundessiegerzuchtschau jetzt plötzlich alle Hunde nicht nur tollwutgeimpft sein, sondern darüber hinaus nach den Empfehlungen der StiKoVet.

  • für m ich stellt sich die Frage, warum man solche Vorgaben überhaupt gemacht hat? also wie kam es dazu und zu welchem Zweck*

    denn eine Untersuchung zu verlangen, die ein erhebliches Risiko für den Hund darstellt (und alle die schonmal schlechte Erfahrung mit Narkose beim Hund hatten wissen, dass das Risiko nicht kalkulkierbar ist ) muss ja eventuell schon irgendwoher seinen Grund haben?

    also hatten diejenigen die das bestimmt haben nix im Kopf, oder haben die den Fokus Scheuklappenartig nur darauf gelegt, dass kein Hund der krank sein könnte ausstellen darf und ggf. ohne eine solche Ausstellungsurkunde dann auch ggf. international nicht zur Zucht eingesetzt wird?


    *Zweck, gibt es den Erkentnisse, ob die Hunde von Züchtern die sich überhaupt auf solchen Veranstaltungen befinden per se nicht vll. sowieso gesünder und von weniger Qualzucht betroffen sind als vll. Vermehrer? Dann würde es ja sowieso die falsche "Zielgruppe" sein

  • Hingegen ist diese Rasse heikel in Bezug auf die Verabreichung von Narkosemitteln. was allgemein bekannt ist.

    so eine Narkose stellt für alle Hunde egal welcher Rasse ein unkalkulierbares Risiko dar

    und mit jeder Narkose mehr wird es höher - so zumindest meine Erfahrung


    ich hoffe irgendwer klagt gegen die Vorschrift