Nachdem man gedacht hatte dass sich nach zwei Pandemie-Jahren nun langsam die Normalität wieder einstellt, geht es aktuell ziemlich rund in Bezug auf neue veterinärbehördlichen Auflagen für die CACIB-Ausstellungen des VDHs. Nicht nur dass einige Rassen bzw. deren Varietäten, ebenso wie Hunde bei denen die Vibrissen entfernt bzw. gekürzt wurden, nicht mehr ausgestellt werden dürfen, benötigt jeder Hund ein tierärztliches Gutachten lt. diesem er keine sog. "Qualzucht"-Merkmale aufweist. Darüber hinaus müssen für Hunde, bei denen sog. "Qualzucht"-Merkmale auftreten, zusätzliche rassespezifische fachtierärztliche Gutachten vorgewiesen werden.
So ist das Schreiben durch das VetAmt der Stadt Neumünster an den VDH bezüglich einer Anhörung vor Erlass einer Tierschutzrechtlichen Ordnungsverfügung sage und schreiben 26 (!!!) Seiten lang. Wer es sich mal zu Gemüte führen möchte:
Und hier dann noch die 11-seitige Anlage dazu:
http://vdh-nord.de/wp-content/uploads/2022/04/Anlage-1-und-2-OV-Hundeschau.pdf
Verständlich dass unter solchen Vorzeichen sehr viele Aussteller ihre Meldungen wieder zurück gezogen haben bzw. gar nicht erst melden werden.
In Dortmund ist man schon einen Schritt weiter, dort hat das zuständige VetAmt bereits seine tierschutzrechtlichen Auflagen erteilt. Für alle auszustellenden Hunde ist ein tierärztliches Gutachten vorzuweisen, lt. diesem bei ihnen keine "Qualzucht"-Merkmale vorliegen. Darüber hinaus muss für Hunde folgender Rassen ein zusätzliches fachtierärztliches Gutachten (rassespezifisch) nachgewiesen werden:
American Cocker Spaniel, Australian Kelpie, Basset Hound, Boston Terrier, Bouvier des Flandres, Boxer, Chinese Crested Dog, Chow-Chow, Coton de Tuléar, Dandie Dinmont Terrier, Deutsche Dogge, Deutscher Pinscher, Dobermann, English Bulldog, English Springer Spaniel, Entlebucher Sennenhund, Flat Coated Retriever, Französische Bulldogge, Holländischer Schäferhund (rauhaar), Irish Wolfhound, Japan-Chin, Leonberger, Magyar Viszla, Miniatur Bullterrier, Mops, Pekingese, Polski Owczarek Podhalanski (PON), Pudel, Saarloos Wolfhund, Samojede, Siberian Husky, Staffordshire Bullterrier, Teckel, Tschechoslowakischer Wolfhund, Welsh Springer Spaniel, Cavalier-King-Charles-Spaniel, Chihuahua, Yorkshire Terrier, Zwergpudel, Zwergschnauzer
(bei den letztgenannten fünf Rassen bei Vorliegen entsprechender klinischer Symptome bei der Allgemeinuntersuchung)
Hier gibt es nicht nur bereits die notwendigen Formulare für das das allgemeine tierärztliche und die fachtierärztlichen Gutachten, sondern es liegt auch bereits vor für welche Rassen welche fachtierärztlichen Gutachten gefordert werden:
Äusserst unbefriedigen ist dass für die einzelnen CACIB-Ausstellungen in Neumünster, Dortmund, Lingen und Erfurt unterschiedlichen veterinärbehördliche Vorgaben gestellt werden. So dass Gutachten, die für die Schau in X erstellt werden, für die Schau in Y dann nicht anerkannt werden. Weil das Formular nicht das richtige ist, oder weil individuell andere Vorgaben gemacht werden. So dürfen in Neumünster Hunde mit "Qualzucht"-Merkmalen wie Haarlosigkeit das Ausstellungsgelände nicht einmal betreten (als "Besucher-Hund"), während diese Vorgabe für Dortmund nicht gilt. Auch wissen bisher die Halter von merlefarbigen Hunden nicht ob sie ihre Hunde noch ausstellen dürfen oder nicht.
Es wird also bestimmt nicht langweilig werden in der nächsten Zeit im Hundewesen in Deutschland... Und die illegalen Vermehrer reiben sich vermutlich ihre Hände.