Verwendung von verschliessbaren Hundeboxen im Alltag

  • Danke für's teilen. :thumbup:

    Ich bin geschockt, dass es solche "Möbel" überhaupt gibt. <X Ich kannte sie tatsächlich nicht . ;)

    Auch finde ich es gut das dieses Thema angegangen wird.

    Mit einer halben Stunde wird es bei mir aber auch knapp, wenn ich mal wieder, Hund laufen und einkaufen kombinieren möchte. :/

  • Das mit den "Hundemöbeln" ist die eine Sache... Die Haltung von Hunden darin war bereits eh schon verboten, das ist nichts Neues. Neu aber ist die Definition "Haltung", dass diese jetzt so weit ausgelegt wird. Unter'm Strich verstößt man danach bereits dann gegen das TSchG bzw. die TSchHuVO wenn man seinen Hund in der Wohnung mal für einen Weile anleint. Z.B. wenn der Stromableser oder Schornsteinfeger kommt, der Panik vor Hunden hat und der die Wohnung sonst nicht betreten würde. Aber auch wenn man z.B. in der Tierklinik mit seinem Hund im Auto wartet bis man dran ist. Oder vielleicht sogar mit zwei Hunden dort ist und der Hund, der aktuell nicht dran ist, dann halt im Auto wartet.


    Wenn diese Definition, was unter den Begriff "Haltung" fällt, tatsächlich so umgesetzt werden sollte, werden viele Hunde, die von ihren Haltern mit an die Arbeit genommen werden dürfen, künftig zu Hause bleiben müssen. Viele Hunde werden dort zumindest zeitweise mal durch eine Leine gesichert, während Herrchen/Frauchen für einige Zeit abseits vom Schreibtisch etwas zu tun hat und der Hund dorthin nicht mitlaufen sollte. Viele Arbeitskollegen, die selbst nicht viel mit Hunden am Hut haben, werden sich unwohl fühlen wenn der Hund dann ungesichert auf seinem Platz weiterdösen wird, weil dann die Möglichkeit besteht dass er doch aufstehen und sich ihnen nähern könnte. Menschen, die sich in solchen Situationen unwohl fühlen, werden dann beim nächsten Mitarbeitergespräch mit ihrem Chef das Thema ansprechen, und es wird wieder eine Genehmigung, den Hund mit an die Arbeit bringen zu dürfen, gecancelt werden... Auch wenn Hunde in solchen Fällen statt durch eine Leine mit einem Gitter gesichert werden, welches z.B. vom Schreibtisch bis zur Wand dahinter reicht, werden dem Hund dort in den wenigsten Fällen die qm-Zahlen zur Verfügung stehen, die in der TSchHuVO vorgeschrieben werden. (Was auch gar nicht notwendig ist, da die Hunde die Arbeitszeit eh meist verschlafen und dort nicht Tango tanzen).


    Das Training und die Ausübung von irgendwelchen Hundesportarten, der Rettungs- und Jagdhundearbeit dürfte sich damit auch erledigt haben, wenn Ruhezeiten der Hunde im Auto (egal ob in einer Box oder ohne) ganz allgemein zur "Haltung" gezählt werden, da den Hunden dort nicht ausreichend Platz gemäß der TSchHuVO zur Verfügung steht. Wobei gemäß §7 TSchHuVO die Möglichkeit bestände die Hunde im Training oder Einsatz an einer mind. drei Meter langen Anbindevorrichtung anzubringen. Was aber wenig zielführend wäre... Denke mir mal dass kein Hund bei einem Rettungseinsatz in unbekanntem Gebiet in seinen Ruhepausen angebunden neben anderen, teils fremden Hunden, wirklich schlafen kann. Was aber notwendig ist wenn er mehrere Einsätze hat, möglicherweise an mehreren Tagen hintereinander. Für solche Fälle ist die eigene Box der vertraute Ort, in der sich (der entsprechend konditionierte) Hund so sicher fühlt dass er schlafen und seine Akkus wieder aufladen kann.


    Camping mit Hund dürfte sich dann auch erledigt haben, egal ob im Wohnmobil/Wohnwagen oder im Zelt. Auf jedem Campingplatz besteht ein Freilaufverbot für Hunde (wenn sie denn dort überhaupt erlaubt sind), und wenn man nicht gerade einen Dauerstellplatz hat, um den man einen entsprechenden Zaun drum herum stellen darf, bleiben die Hunde dann am und im Zelt/Wohnwagen/Wohnmobil meist angeleint.

  • Waschbär ,ich gebe dir zu 100% recht!


    Ich hatte mir wirklich nur die armen Hunde in diesen Möbeln vorgestellt. Und an ein paar unschöne Geschichten gedacht, die ich mitbekommen habe, wie die wochenlange Unterbringung von Hunden im Hänger. Tag und Nacht. Weil die Zwingeranlage nicht fertig wurde... <X

    Bei den Sachen die du angesprochen hast, hab ich mir, pragmatisch oder naiv, gedacht: Es wird selten so heiß gegessen wie es gekocht wird.

    Ist vll ein Fehler.

    Aber kein Polizist im Einsatz hat die Zeit und Muse sich darum zu kümmern wie die RH's ihre Pause verbringen. Die HF der Polize, die ich kenne, "parken" ihre Hunde zwischen durch auch im Auto, die anderen haben Angst uns sind froh wenn die Hunde im Auto sind. :saint:

    Auch glaube ich nicht, dass der Zoll in Zukunft die grüne Grenze nur noch zu Fuß kontrolliert. Auch da sitzen die Hunde länger im Auto.

    Das Thema "Hund zur Arbeit mitnehmen" haben ich zu meiner Schande gar nicht bedacht. War leider nie in der glücklichen Situation.

    Und wo kein Kläger da kein Richter. Der Stromableser wir mich sicher nicht anzeigen. Er wir eher froh sein.

  • War es denn nicht so, dass Mitte oder Ende 2021 mal irgendeine Partei den Vorstoß machte, dass man die Hundehaltung verbieten könnte?. Da dachte ich mir noch, das wird euch bestimmt nicht gelingen. Ich habe auch nie mehr etwas davon gelesen.

    Aber das ist natürlich nun auch eine Möglichkeit, es den HH so schwer wie möglich zu machen, einen Hund zu halten, so dass es ihnen vergeht, überhaupt einen zu kaufen. Kompletter Irrsinn.

  • Dass Boxenhaltung (alles über 30 Minuten wird dazu gezählt) verboten ist, und damit so ziemlich alles mit Hund außer "zu Hause sein" und "Spazieren gehen" flach fällt, hat in Ö schon länger Gültigkeit.


    Damit verhält es sich in etwa so, wie mit dem Kastrationsverbot ohne medizinische Indikation: es gibt es, interessiert aber keinen. Passiert trotzdem jeden Tag.

    So what.am Hundesportplatz stehen am Prüfungstag trotzdem massenweise Autos mit Hunden in den Boxen für einen halben oder z.T. auch ganzen Tag, wenn die Starter von weiter herkommen. Was sollen sie denn auch sonst machen?! :rolleyes:


    Dass man seinen Hund nicht täglich 5, 6, 7 Stunden am Tag ohne Auslauf in einer Hundebox (egal ob im Haus oder im Auto) wortwörtlich hält, sagt einem doch der Hausverstand.

  • So what.am Hundesportplatz stehen am Prüfungstag trotzdem massenweise Autos mit Hunden in den Boxen für einen halben oder z.T. auch ganzen Tag, wenn die Starter von weiter herkommen. Was sollen sie denn auch sonst machen?! :rolleyes:

    Stell ich mir schwer vor, wenn es dem "lieben Nachbarn" nicht gefällt =O

    Es gibt leider viele Plätze die in der Nähe von Häuser liegen. Teilweise mit Übungszeiten Beschränkung wegen Ruhestörung. Da schon geklagt wurde. Da kannst du dann drauf warten bis die Ordnungshüter auf der Matte stehen. 35min nach Übungsbeginn =O

    Je länger ich darüber nachdenke, je mehr fällt mir ein. Schlittenhundesport, zum Beispiel, dürfte schwer werden mit mehr als einem Hund.

    Dass man seinen Hund nicht täglich 5, 6, 7 Stunden am Tag ohne Auslauf in einer Hundebox (egal ob im Haus oder im Auto) wortwörtlich hält, sagt einem doch der Hausverstand.

    Es gibt aber leider genau diese Menschen, sonst bräuchte es wiederum keine solchen (überzogenen) Verordnungen.


    Wenn das so weitergeht, dürfen wir bald die Wohnungstür nicht mehr zu machen, weil das den Hund eingrenzt.

    irgendeine Partei den Vorstoß machte, dass man die Hundehaltung verbieten könnte?.

    Das, glaube ich, wird nicht passieren ;)Wer soll denn dann die Hundesteuer bezahlen? :D

  • Das Problem ist die Willkür, der man dann ausgesetzt wäre. Passt einem zuständigen AmtsVet Deine Nase nicht, bist Du dran... Egal was Du machst, irgend etwas finden die dann immer...

  • Da hast du natürlich recht. Aber ist die ein Fall bekannt, wo das Vetamt bezüglich der Boxenproblematik eingeschaltet wurde und dann auch tatsächlich reagiert hat, bzw. es zu einem negativen Ergebnis kam?

  • Stell ich mir schwer vor, wenn es dem "lieben Nachbarn" nicht gefällt =O

    Es gibt leider viele Plätze die in der Nähe von Häuser liegen. Teilweise mit Übungszeiten Beschränkung wegen Ruhestörung. Da schon geklagt wurde. Da kannst du dann drauf warten bis die Ordnungshüter auf der Matte stehen. 35min nach Übungsbeginn =O

    Je länger ich darüber nachdenke, je mehr fällt mir ein. Schlittenhundesport, zum Beispiel, dürfte schwer werden mit mehr als einem Hund.

    Also wie gesagt, in Ö gilt das schob länger... auch hier haben wir vielerorts Probleme mit Anzeigen wegen Lärmbelästigung. Aber von einer Anzeige wegen Boxenhaltung am Hundeplatz habe ich noch nie was mitbekommen, und ich tanze auf 3 verschiedenen Plätzen im Land rum und kenne auch die Leute da, die wieder andere kennen. Noch nie was gehört. :/


    Es gibt aber leider genau diese Menschen, sonst bräuchte es wiederum keine solchen (überzogenen) Verordnungen.

    Tierquäler werden immer einen Weg finden, ihre Tiere zu misshandeln oder nicht artgerecht zu halten...

    Die, die es wirklich betrifft, sind ohnehin meistens die, die solche Verordnungen am wenigsten interessieren.

  • Es werden halt leider ständig irgendwelche neue gesetze auf den weg gebracht und komischerweise interessiert das bzgl zb hundehaltung auch diejenigen die gar keinen hund haben und zeigen einen dann an. Warum auch immer.

  • Wenn das so weitergeht, dürfen wir bald die Wohnungstür nicht mehr zu machen, weil das den Hund eingrenzt.

    Puh, da bin ich ja Gott sei Dank der Zeit weit voraus. :)

    Das Problem ist die Willkür, der man dann ausgesetzt wäre. Passt einem zuständigen AmtsVet Deine Nase nicht, bist Du dran... Egal was Du machst, irgend etwas finden die dann immer...

    Och, dazu reich(t)en die bestehenden Gesetze doch schon lange aus. Dazu braucht es wahrlich kein Verbot einer "Boxenhaltung" mehr. Für die ich übrigens in vielen Fällen, vor allem wenn die Box als Erziehungsersatz eingesetzt wird, durchaus Verständnis habe, bzw. sie sogar begrüße. Da müßte das VetAmt meiner Meinung nach eh viel häufiger einschreiten (können). Aber es ist letztlich wie mit allen Gesetzen, es scheitert in den allermeisten Fällen doch schlicht an der praktischen Umsetzbarkeit.

  • Das Verbot der Boxenhaltung besteht doch schon lange. Durch die TSchHVO, die die Fläche vorgibt für die Haltung von Hunden. Aktuell geht es um die Definition des Begriffes "Haltung". Jeder normale Mensch geht davon aus dass damit die grundsätzlichen Lebensbedingungen eines Hundes gemeint sind. Aber dass ein Hundehalter jetzt z.B. dadurch kriminalisiert werden soll wenn er seinen Hund z.B. in der Wohnung für einige Zeit mal irgendwo anleint (z.B. weil jemand zum Kaffee kommt der Angst vor Hunden hat, oder ein Handwerker etwas in der Wohnung zu tun hat, z.B. einen Wasserhahn zu wechseln, oder weil man vielleicht eine neue Waschmaschine geliefert bekommt und die Haustüre für eine Weile offen steht wenn der Monteur die alte Maschine raus und die neue ins Haus bringt) schießt meiner Meinung nach weit über das Ziel hinaus. Natürlich könnte man den Hund statt dessen auch in einen anderen Raum wegsperren, z.B. das Schlafzimmer... In den meisten Fällen fühlt sich ein Hund aber doch sehr viel wohler wenn er dabei bleiben und einfach in seinem Körbchen weiter liegen bleiben darf. Die Leine ist dann oft nur dazu da um einer Person, die Angst vor Hunden hat, Sicherheit zu vermitteln. Und/oder zu verhindern dass der Hund, den man verbal in solchen Fällen anweist auf seinem Platz zu bleiben, nicht doch in einem unbeobachteten Moment die Chance nutzt z.B. die Person, die die alte Waschmaschine raus bringt oder ein Werkzeug holen geht, auf die Straße zu begleiten. So etwas gesetzlich in die Ecke der Tierquälerei zu stellen ist doch völlig überzogen.


    Beispiel: Oma Hilde hat Tante Lisbeth zum Kaffee eingeladen. Die hat aber Angst vor Dackel Robert. Also wird Robert, der in seinem Körbchen schlummert, mit seiner Leine für eine oder anderthalb Stunden am Fuß der Kommode befestigt. Könnte sein Körbchen aber verlassen und hätte dann an seiner Leine einen Radius in dem er vermutlich das halbe Wohnzimmer durchstreifen und bis zu Oma Hilde gelangen kann. Mit dieser neuen Definition des Begriffes "Haltung" müsste Tante Hilde Robert künftig z.B. ins Schlafzimmer verbannen, damit Tante Lisbeth nicht die ganze Zeit stockesteif auf ihrem Stuhl sitzt und sich nicht traut ihre Kaffeetasse zu heben. Ob Robert das wirklich besser finden würde?


    Szenenwechsen: Oma Hilde trifft sich mit Tante Lisbeth zum gemeinsamen Kaffeetrinken im Innen- oder Außenbereich einer Konditorei. In den allermeisten Fällen schreibt der Gesetzgeber Oma Hilde dann vor Dackel Robert die ganze Zeit über an kurzer Leine (oft sind nur Leinen mit max. 1,2 m Länge erlaubt) zu halten. Und es gibt keinerlei Beschränkung dass Oma Hilde sich nicht täglich und stundenlang mit Tante Lisbeth in Begleitung von Robert zum Kaffeetrinken treffen darf...


    Wie oft werden Hunde im Beisein ihrer Menschen z.B. mit einer längeren Leine auf einer Terrasse gesichert, so dass sie auf dieser herum laufen, sie aber nicht verlassen können. Oder z.B. im Gemeinschaftsgarten eines Mehrfamilienhauses, in dem lt. Hausordnung eine Anleinpflicht besteht. Unmengen von Hunden fühlen sich wohl und glücklich dabei derart gesichert am Leben ihrer Menschen teilhaben zu dürfen. Da aber die AnbindeHALTUNG seit dem 01.01.2022 verboten ist, muss man die Hunde künftig wegsperren in einen Raum, der die Vorgaben der TSchHVO erfüllt, anstatt dass sie mit auf der Terrasse liegen dürfen oder beim Grillen mit den Nachbarn im Gemeinschaftsgarten dabei sein dürfen.


    Szenenwechsel: Man geht zum Sonnenbaden mehrere Stunden in den örtlichen Park oder trifft sich mit den Nachbarn im Biergarten oder zum Grillen an einem öffentlichen Grillplatz. Hier schreibt der Gesetzgeber in den allermeisten Fällen vor dass mittgeführte Hunde die ganze Zeit über mittels kurzer Leine zu sichern sind.


    Dito die Verwendung der Transportbox, wenn man unterwegs ist... Urlaub, Camping, Prüfungen/Wettkämpfe, Einsätze von Hunden "mit Berufen" usw. entsprechen nicht den maßgeblichen Teil des 24/7-Lebensumfeld der Hunde. Es ist doch wohl ein Unterschied ob z.B. Hunde mal nach einer stundenlangen Wanderung für einige Zeit in ihren Autoboxen (oder auch ohne Box im Auto) schlafen, während ihre Halter anschließend noch irgendwo einen Kaffee zusammen trinken oder etwas essen (vorausgesetzt natürlich die Boxen sind groß genug und die Außentemperaturen sind nicht zu hoch oder zu tief), oder ob jemand seinen Hund jeden Tag mehrere Stunden (z.B. prinzipiell während seiner Arbeitszeit über) oder generell im Auto hält. Es gibt den Begriff "das Kind mit dem Bade ausschütten". Der trifft hier meiner Meinung nach zu und vertritt keineswegs die Interessen des durchschnittlichen Hundes. Viele Hunde fühlen sich mit zeitweiligen Einschränkungen ihres Bewegungsradiuses deutlich wohler, wenn sie dafür "dabei" sein dürfen. Anstatt alleine zu Hause bleiben zum müssen. Und es wäre paradox wenn der Gesetzgeber in sehr vielen Bereichen den Bewegungsradius durch behördlich angeordneten Leinenzwang stark begrenzt, genau das aber in privatem Umfeld prinzipiell unter Strafe stellt. Natürlich ist es nicht O.K. einen Hund die meiste Zeit alleine z.B. auf einer Terrasse angebunden zu halten. Aber das ist doch eindeutig davon zu unterscheiden wenn ein Hund in Anwesenheit seiner Menschen dort durch eine Leine gesichert wird (z.B. weil der Vermieter es nicht erlaubt einen hundesicheren Zaun aufzustellen, oder weil man sich in einem Ferienhaus befindet etc.). Bei Letzterem ist der Hund doch voll ins Leben seiner Menschen integriert.