Na natürlich hat mein Hund keine Kuhohrmarken - aber er ist gechipt und der Chip ist bei Tasso registriert. Darüber könnte man ihn sehr schnell zuordnen.
Name, Anschrift und Telefonnummer müssen wir tatsächlich nicht am Hund anbringen. Aus welchem Eck kommt ihr, dass das vorgeschrieben ist? Hab ich noch nie gehört - hier muss man den Hund nicht mal chippen, geschweige denn bei Tasso registrieren.
Chip und TASSO-Registrierung reichen aber bei uns nun mal nicht aus. In Hessen ist die Kennzeichnung der Hunde mit Namen und Anschrift, sowie bei einem bestehenden Tel.-Anschluss auch mit der Tel.-Nr. der Halters, seit mind. den 90er Jahren verpflichtend. Z.B. im Falle eines Unfalls etc. hat ja auch nicht jede Polizeistreife ein Chiplesegerät dabei...
Ich hab mal nachgesehen - in BaWü gilt das nur für gefährliche Hunde und das läuft über die Polizeiverordnung. In Berlin ist es im Hundegestz (wohl unabhängig der Gefährlichkeit), wie auch in Hessen.