ZitatGe·walt
/Gewált/
Aussprache lernenSubstantiv, feminin [die]
- 1. Macht und Befugnis, Recht und die Mittel, über jemanden, etwas zu bestimmen, zu herrschen "die staatliche, richterliche, elterliche, priesterliche, göttliche Gewalt"
- 2a. [ohne Plural] rücksichtslos angewandte Macht; unrechtmäßiges Vorgehen "in ihrem Staat geht Gewalt vor Recht"
Definieren wir Gewalt nach Punkt 1 oder nach Punkt 2?
Beide.
nehmen wir mal eine alte Dame welche in einem Seniorenheim lebt, nicht mehr ganz orientiert ist, und gerne mal stiften geht. Darf das Personal sie wieder einfangen und zurück geleiten?
Die Einrichtung liegt nah an einer Bundesstraße.
Gefahr wäre vorhanden