Was habt ihr denn für schräge Gesetze?!
Hier in Ö kann dir keiner was, wenn dein Hund bei Spaziergang ein paar mal bellt.
Man geht ja weiter und steht nicht ewig kläffend vor derselben fremden Einfahrt.
Und wenn er mal eben Jemanden anbellt... na und? Auf welcher Basis will man mich anzeigen? Hunde bellen nunmal, das hat ja nicht per se was mit Gefährlichkeit zu tun. Bei uns kann ein Hund erst als gefährlich eingestuft werden, wenn er beim Wesenstest durchgefallen ist. Und zum Wesenstest wirst du nicht wegen anbellen geschickt. Da muss es schon Beißvorfälle gegeben haben.
Und was die Nachbarn anbelangt:
Lärmbelästigung ist bellen erst, wenn der Hund 30 Minuten am Stück durchgehend bellt.
Also wenn er 15 Minuten kläfft, dann 15 Minuten still ist und dann wieder 15 Minuten bellt, hat der liebe Nachbar pech gehabt.
Gut, ich mag es selber nicht wenn Hunde sinnlos ewiglange rumkläffen, deshalb tun es unsre auch nicht... aber wenn sie anschlagen, lasse ich sie anschlagen (die hören nsch etwa 30 Sekunden von selbst wieder auf), dann weiß immerhin gleich Jeder, dass er hier nix verloren hat.