Alles anzeigenNö hat und muss kein Veranstalter akzeptieren. Du beweist nur mal wieder das keine Ahnung vom Rechtssystem vorhanden ist.
Ich könnte auch es erklären, aber bringt eh nichts.
Der Veranstalter hat das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände und muss garnichts akzeptieren was ihm widerstrebt.
Vereine und Veranstalter haben ein eingeschränktes Hausrecht.
Sie können nicht willkürlich jemanden ausschließen, sondern müssen einen sachlichen Grund vorweisen.
Eine gültige Impfung wäre ein sachlicher Grund. Eine jährliche Impfung ist kein sachlicher Grund, wenn der Hund gem. Impfstoffhersteller und dem Eintrag des Tierarztes im Impfpass eine gültige 3-Jahresimpfung hat.
Der Tierarzt hat die Angaben des Herstellers einzutragen, der Veranstalter muss nur den Eintrag des Tierarztes und das "gültig bis" prüfen.
Ein Veranstalter kann nicht einen gültigen Eintrag als unzureichend bewerten.
Joa und bis man mit der Beschwerde durch die Instanzen geklagt hat, ist die Veranstaltung bereits gelaufen.
Also akzeptiert man es einfach oder man geht halt nicht hin.