bei Straftatbeständen die Polizei.
und wenn ds weitergeht, kann es soweit kommen, dass du vorbestraft bist. Ich würde mich wehren!
Aber wegen was? Die Tierquälerei muss man mir ja nachweisen.
Du wirst nicht vorbestraft. Aber eben weil mir es komisch vorkommt würde ich in dem Fall einen Anwalt einschalten. Die 400 Euro ca wären mir das wert. Das ist auch nicht Krieg sondern Verteidigung.
Und ein Anwalt macht folgendes, er beantragt Akteneinsicht.
Danach wird der mit dir das weitere Vorgehen besprechen und deine Argumente entsprechend formulieren. Und danach herrscht garantiert Ruhe.
Aber nein dir wird der Hund nicht weg genommen. Evtl. drückt man dir einen Wesenstest auf.