Tierschutzrelevant Ja oder Nein?

  • Hallo @alle,


    wenn ich eine bestimmte Strecke laufe, komme ich immer an einem Schrebergarten vorbei, in der ein Schäferund im Zwinger gehalten wird.

    Seit einem Jahr habe ich dort noch nie jemanden gesehen.

    Ich vermute der Hund bekommt ein oder zwei mal am Tag was zu Fressen und ist dann immer alleine.....

    Ich finde das sehr grausam für den Hund aber ist das bereits Tierquälerei?

    Wer kennt sich aus mit den Gesetzen?

  • ruf beim zuständigen veterinäramt an (landratsa t dieser gemeinde), sag ihnen deine beobachtungen, am besten noch ein foto machen und das dann per email senden und evtl hundehalter. Strasse und gemeindeteil sind auch noch wichtig. Die kümmern sich, weil zwingeranlagen besondere bestimmungen haben.

  • vorweg wirklich Ahnung habe ich nicht, aber mal wen anzurufen und darauf aufmerksam zu machen wird nicht Schaden. Es wird dann auf die Zwingergröße und so ankommen vermutlich. Dein Tierarzt könnte sich mit sowas auskennen. Wenn ich stutzig bin würde ich halt mal das Ordnungsamt oder die Polizei informieren.

  • Abgesehen von der Beschaffenheit des Zwingers ist hier wahrscheinlich Paragraph 2 der Tierschutz Hundeverordnung relevant:

    § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

    (1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
    (2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
    (3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
    (4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden."(https://www.gesetze-im-interne…schhuv/BJNR083800001.html)


    Den Hund dort so zu halten, wie du es vermutest, wäre also durchaus tierschutzrelevant.


    Was geht nur in den Menschen vor- jedes Kind weiß, dass ein Hund ein Rudeltier ist. Das arme Wesen!

    Ich würde es auf jeden Fall melden!

  • naja dieser Hund könnte auch gefährlich sein und deshalb im Zwinger sein. Manche Menschen leben auch unerlaubterweise in ihrem Gartenhäuschen. Also ob der da wirklich nur alleine hockt müsste man herausfinden und dazu muss jemand auf das Grundstück. Und bei aller Tierliebe mir zu heikel, zur Not lieber etwas wie Ruhestörung kreieren und die Polizei hinschicken.

  • In der Tat wird es schwer zu beweisen sein, dass der Hund den ganzen Tag oder auch überwiegend ein einsames Dasein fristet. Dazu müsste man sich auf die Lauer legen und Beweise sammeln. Evtl. kann der örtliche Tierschutzverein befragt werden- evtl. nehmen die sich dem Hund an.

  • Ich bin 1.90m und habe bereits mehrfach über den Zaun geschaut, da lebt definitiv niemand.

    Ich müsste also auch mal mittags, nachmittags und abends dort vorbei schauen, bevor ich das OA einschalte.

  • Du bittest das zuständige Vetamt um zeitnahe Kontrolle, da dieser Hund ständig im Zwinger untergebracht ist und Du noch nie einen Menschen bei ihm gesehen hast und Du dir um diesen Hund große Sorgen machst. Du darfst dieses Grundstück nicht betreten, das wäre Hausfriedensbruch. Aber Du solltest von außen ein Foto von diesem Hund machen, auf dem diese Umstände erkennbar sind und es dem Vetamt schicken. Das Ordnungsamt ist nur für ständige Bellereien und Ruhestörungen zuständig, aber wenn es ums Tierwohl geht, dann das Vetamt.

  • Ich bin 1.90m und habe bereits mehrfach über den Zaun geschaut, da lebt definitiv niemand.

    Ich müsste also auch mal mittags, nachmittags und abends dort vorbei schauen, bevor ich das OA einschalte.

    Selbst wenn Du mehrmals am Tag dort niemanden siehst bedeutet das nicht dass sich der Hundehalter nicht zu anderen Zeiten um seinen Hund kümmert. Theoretisch könnte der Hundehalter seinen Hund sehr früh Morgens dort in den Zwinger tun und sehr spät Abends wieder abholen. Und den Hund Nachts zu Hause haben. Oder er kümmert sich sehr früh morgens um den Hund und dann wieder Abends. Oder halt zu anderen Zeiten als denen zu denen Du dort vorbei gehst.

  • Deshalb habe ich auch bisher nichts unternommen.....der Bursche tut mir halt sehr Leid.

    Ich werde mal nach Tierschützern schauen, die sind eventuell Interessiert und können sehr hartnäckig sein.

  • du kannst deine anzeige anonym beim vetamt mitteilen. Brauchst nur anrufen. Die schauen dann nach.

    Das hängt ganz von der diesbezüglichen Dienstanweisung des jeweiligen VetAmts ab. Im übrigen kann man, wenn man wirklich denkt ein Tier wird nicht tiergerecht gehalten, der Behörde gegenüber auch zu seiner Meinung stehen. Wenn man nicht mal den Hintern in der Hose hat, sollte man seinen Mund halten. Dann kann der Ernst der Lage ja nicht so dramatisch sein.

  • Deshalb habe ich auch bisher nichts unternommen.....der Bursche tut mir halt sehr Leid.

    Ich werde mal nach Tierschützern schauen, die sind eventuell Interessiert und können sehr hartnäckig sein.

    Jupp, die sind teilweise regelrechte Stalker... Letztendlich dürfen die aber das Grundstück nicht betreten und nicht videoüberwachen etc. Machen sie manchmal trotzdem, dadurch werden sie aber auch nicht sympathischer...


    Ich würde mich an Deiner Stelle erst einmal näher über den Hund und dessen Halter erkundigen. In Schrebergärten gibt es i.d.R. relativ strenge Satzungen bezüglich Tierhaltung. Such doch erst einmal das Gespräch mit den Gartennachbarn und jemandem vom Vorstand und erkundige Dich über die Haltungsbedingungen des Hundes. Geh mal regelmäßig zu ganz anderen Zeiten dort lang, vielleicht triffst Du dann auch den Halter. Und wenn Dein momentaner Eindruck bleibt, dann schalte das VetAmt ein, aber nicht irgendwelche "autonomen Tierschützer", die sich durch Nacht- und Nebelaktionen nur profilieren wollen.


    Manchmal ergibt es sich bei der Recherche auch dass man erkennt dass ein Hundehalter in Not geraten ist. Krankheit, Tod des Lebensgefährten (der sich bisher hauptsächlich um den Hund gekümmert hat) etc... Möglicherweise kann man dann mit etwas Hilfe (z.B. in Bezug auf die Haltung des Hundes bzw. dessen Vermittlung) dem Hund und auch dem Halter helfen ohne dass ein Einschreiten der Behörden notwendig wird.