Tierschutzrelevant Ja oder Nein?

  • Ich finde es vom Grundsatz her schon fragwürdig, wenn ein Hund mehr oder minder ausschließlich im Zwinger gehalten wird. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass das auch von den Behördern durchaus toleriert wird. In der abgelegenen Straße, in der ich früher wohnte, stand außer unserem Haus nur noch die Anlage des Kleintierzuchtvereins und da lebte jahrelang ein Deutscher Schäferhund als Schutz vor Einbrechern. Er lief auf der Anlage zwar frei, aber im Sommer war sein Wasserschälchen oft leer und irgendwie wurde es dann auch oft nicht aufgefüllt, obwohl die Leute dort sich ja auch um ihre Kaninchen und das Geflügel kümmerten und die Tiere mit Wasser versorgte. Ich habe da dann auch öfter mal beim Vorstand angerufen, damit jemand dem Hund Wasser gibt.


    Als der Schäferhund dann in die Jahre kam und anfing, deutlich zu lahmen, respektive nur noch schwer alleine hochkam, hat eine Bekannte meiner Mutter den Vorstand gebeten, ihr den Hund zu überlassen, weil es offenbar kein Kleintierzüchter wichtig fand, den Hund mal einem Tierarzt vorzustellen. Die waren aber wohl froh, den alten Hund abgeben zu können und bei der Bekannten hatte er auch noch eine schöne Zeit ... das Traurige daran ist, dass dann halt wieder ein neuer Schäferhund in den Kleintierzuchtverein einzog und sich auch nichts an seiner Haltung änderte.


    Trotzdem reagiere ich auch ein bisschen allergisch auf die Gutmenschen aus den Tierschutzvereinen oder die Amtsveterinäre, deren Vorstellung von artgerechter Tierhaltung oft recht krude ist und ich würde vermutlich auch schon darum nie auf die Idee kommen, die einzuschalten. Eher würde ich vermutlich versuchen rauszufinden, wem der Hund gehört und direkt mit dem Besitzer sprechen.

  • Das ist kein Kleingartenverein oder ähnliches und in Not gekommen glaube ich auch nicht, weil ich bereits ein Jahr dort langlaufe.

    Wenn Du schon seit einem Jahr dort lang läufst und sich niemand längere Zeit dort aufhalten würde, dann müsste da ja alles komplett zugewuchert sein.


    Der Begriff "Schrebergarten" wird i.d.R. für eine Parzelle in einem Kleingartenverein verwendet. Insofern gibt es dort i.d.R. Nachbarn und auch eine (Vereins)Satzung. Liegt dieser Garten denn komplett einzeln?

  • Ich finde es etwas merkwürdig, dass hier so schlecht über Tierschützer geredet wird. Sicher, es gibt auch schwarze Schafe-wie überall. Aber das ein Tierschützer häufig recht allergisch drauf ist- tja für mich völlig verständlich, wenn man bedenkt was der so in seiner "Karriere" alles zu sehen bekommt. Ich habe einige Jahre ehrenamtlich in einem Tierheim gearbeitet und was ich dort erlebt habe hat mir echt gereicht. Ich kann die teils radikale Vorgehensweise nachvollziehen. Die Tiere haben keine Lobby, keine Rechte und sind IMMER ausgeliefert. Ein Hund hat meiner Meinung nach sowieso nichts im Zwinger verloren, schon gar nicht alleine und wenn er dort nur morgens und abends versorgt wird, ist das in meinen Augen und auch nach meiner Definition des Tierschutzgesetzes schlichtweg verboten. Witzig auch, wie viele Menschen aktuell wegen der Beschränkungen durch Corona jammern- aber ein (Rudel) Tier kann ruhig den ganzen Tag alleine sein.

    Ich würde den Fall melden- und dazu stehen! Im besten Fall stellt sich heraus, dass dein Eindruck der Haltung durch Zufälle entstanden ist und das Tier vernünfitig gehalten wird. Aber so wie du es beschreibst, gehe ich nicht davon aus. Kannst du denn erkennen, ob das Tier mit Wassser versorgt ist?

  • Tierschutz ist nicht immer gleich gut und auch dort gibt es viele schwarze Schafe von daher kann ich Waschbärs Post schon nachvollziehen. Das ansprechen von Nachbarn etc. Finde ich auch eine gute und sympathische Idee

  • Ein Hund hat meiner Meinung nach sowieso nichts im Zwinger verloren, schon gar nicht alleine und wenn er dort nur morgens und abends versorgt wird, ist das in meinen Augen und auch nach meiner Definition des Tierschutzgesetzes schlichtweg verboten.

    Es geht aber nicht um Deine Meinung zur Zwingerhaltung. Sondern darum was rechtlich lt. TSchHundeVO vorgegeben wird. Und selbst nach dem aktuellen Neuentwurf dieser Verordnung (die noch nicht in der veröffentlichen Form verabschiedet worden ist) ist Zwingerhaltung nicht verboten. Vielmehr wird darin lediglich der bisherige Passus zum "... ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers..." in der Weise konkretisiert dass dem Hund künftig zweimal täglich ein Aufenthalt von insges. 1 Stunde außerhalb des Zwingers zu ermöglichen ist. Bisher ist das aber nur ein Entwurf, so dass es zur Zeit diesbezüglich keine fixe Zeitangabe gibt die die VetÄmter vorgeben können.


    Entsprechen Zwinger und Versorgung des Hundes der gültigen TSchHundeVO (z.B. dadurch dass der Hundehalter 2 x tgl. anwesend ist und den Hund adäquat versorgt und ihn z.B. im Garten frei laufen lässt), dann wird das VetAmt nix unternehmen. Und alles, was sog. "Tierschützer" darüber hinaus unternehmen (z.B. Stalken und/oder Filmen oder gar das Grundstück zu betreten) entspräche nicht unserer Rechtsgrundlage.

  • zur Not sich frei nehmen leckeres zu essen und trinken einpacken und wenn möglich mit dem Auto direkt vor der Anlage parken und den ganzen Tag beobachten. Aber ich glaube ein direktes Nachfragen ist ehrlicher und besser.

  • Sicher geht es nicht um meine Meinung zur Zwingerhaltung, dennoch nehme ich mir raus diese kund zu tun. Nach dem TSchG müsste der Hund sozial eingebunden sein und das ist nicht so, wenn er morgens und abends "versorgt" wird. So interpretiere ich das. Zudem halte ich die geltenden gesetzlichen Grundlagen zum Tierschutz für völlig unzureichend, aber auch das ist nur meine Meinung.

    Einmal editiert, zuletzt von PlainDust1429 ()

  • Waschbär, den Arsch in der Hose wie Du das so schön bezeichnest, haben wohl die wenigsten und ich bin auf "Anonym" gekommen, weil Kimmo die Tierschützer als Option noch hatte. Innerhalb der Nachbarschaft wird oft anonym gewählt. Tierschützer sind immer so eine Sache. Es gibt gute und es gibt durchgeknallte.


    Aber ich würde auch so handeln, wie Du das vorgeschlagen hast, nämlich versuchen den Hundehalter ausfindig zu machen und dem versuchen klar zu machen, wie das Kimmo als Spaziergänger sieht. Ob das Gesetz hier jetzt etwas auf Lager hat oder nicht, ich sehe was ich sehe und das gefällt mir nicht, dass der Hund als Rudeltier, sein Leben da ständig in so einer verlassenen Gegend alleine sein muss, kann nicht richtig sein.

    Das würde ich ihm genau so sagen und um Änderung bitten, weil für was braucht derjenige einen Hund, zum Grundstück bewachen ja wohl kaum, wenn er im Zwinger untergebracht ist. Vielleicht bringt ja so ein Gespräch schon etwas. Oder Kimmo kann sich selbst ein Bild von diesem Menschen machen, wie der so drauf ist.


    Die Behörde kann man immer noch einschalten. Weil wenn der Hund nur ausschließlich alleine hier im Zwinger gehalten wird, dann werden die schon wissen, was weiter zu tun ist. Kann ja sein, dass der Hundehalter schon mal auffällig war und er dann seinen Hund dorthin geschafft hat, wo ihn so schnell keiner sieht. Kann sein, kann sein....

  • was mir wichtig ist, Arsch in der Hose trifft es schon ganz gut denn man muss einkalkulieren das der Halter durchaus auch sehr unfreundlich reagieren kann. Manche reagieren mit Gewalt. Gut zu sehen wie oft jemand ausrastet wenn man diesen bittet die Maske aufzusetzen. Deshalb nur tun wenn man zur Not auch körperlich sich helfen könnte. Auf Kimmo denke ich wird das zutreffen.

  • Ja ich kann mir helfen....und weil das bei mir zu heftig ausfällt, MUSS ich jedem Stress aus dem Weg gehen.

    Mehr möchte ich zu meiner Person erst mal nicht sagen.


    Wir können die Welt nicht retten und wenn es in Deutschland ausreichend ist einen Hund 2 mal täglich aus dem Zwinger zu lassen, dann ist das halt so.

    Diese Info hat mir gefehlt.

    Dieser Garten liegt alleine, also kein Schrebergarten habe mich falsch ausgedrückt, ist gepflegt.

    Ich denke dieser arme Bursche bekommt seine Stunde auslauf am Tag.....wie gesagt, wusste halt nicht das dass ausreicht.

  • ja leider ist das so :( Futter und Wasser plus 1 stunde gassi und einigermaßen großer zwinger ,mehr braucht ein Hund laut der Gesetzeslage nach nicht. :|


    Eigentlich in der heutigen Zeit erbärmlich das da nicht mal was geändert wird.

  • Nunja, das ist mehr als viele Haushunde haben... Nicht jeder, der seinen Hund im Haus hält, integriert diesen in seinen Tagesablauf. Es gibt auch Haushunde, die die meiste Zeit des Tages in Keller- oder anderen Räumen verbringen. I.d.R. allein, und nicht selten im Dunkeln. Oder sie sind in der Wohnung, mit Ausnahme kurzer Gassigänge, 7/24 in Boxen eingesperrt.


    Wenn der Garten gepflegt wirkt, dann muss ja regelmäßig jemand für längere Zeit dort sein. Vielleicht halt einfach zu ganz anderen Zeiten als Du dort vorbei gehst. Möglicherweise wird der Hund auch wo anders hin mitgenommen, nur hast Du das halt bisher dann nicht bemerkt.


    Kritisch ist so eine Hundehaltung meist dann wenn die Grundstücke verwahrlost wirken. Weil das dann i.d.R. ein Zeichen ist dass sich dort tatsächlich kaum jemand aufhält.

  • Ich weiß das es viele Tierquäler in Deutschland gibt, darum ging es mir nicht.

    Ich habe nach Tierschutzrelevant Ja oder Nein gefragt.

    Wenn es in D keine Tierquälerei ist, dann ist das halt so.....kein wunder wenn man sich die Nutztierhaltung anschaut, dagegen hat der Hund ja schon ein Luxusleben, mit einer Stunde betreuung am Tag!