Lieber Ostholstein, ich schreibe das jetzt mal gaaaaaaaaaanz langsam, vielleicht kapierst Du es ja doch noch mal IRGENDWANN... Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland und sind alle an deren Gesetzgebung und das Grundgesetz gebunden. Wir leben keinem Land wie Nord-Korea oder der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, wo man Demokratie und Gesetzgebung, für welchen Zweck auch immer, ausser Kraft setzen kann.
Lieber Waschbär, daß brauchst du nicht ganz langsam schreiben. Ich weiss, dass auch der SV sich an die Gesetze halten muß.
Wenn Du einen Hund hast bei dem im Alter vor einem Jahr (oder auch bei einem älteren Hund von einem "Feld-Wald-und-Wiesentierarzt) eine HD oder ED festgestellt wird, dann DARF dieser Befund nach geltenden Bestimmungen des SVs nicht zuchtbuchmäßig verarbeitet werden.
Dann kann der Züchter diesen schlechten Befund aber immer noch auf seiner Homepage veröffentlichen, damit die anderen Züchter und potentiellen Welpenkäufer noch rechtzeitig reagieren können und diese Linie meiden.
Bei einem seriösen Züchter sollte die Gesundheit der Rasse vor dem finanziellen Interesse stehen.
Natürlich kannst Du das als Züchter vertraglich festhalten. Aber einklagen kannst Du das nicht ... Wenn es blöd läuft wird sogar Dein kompletter Kaufvertrag durch so einen Passus ausser Kraft gesetzt und rechtlich auf das Niveau eines 08/15-Kaufvertrages runter gesetzt (sprich andere Nebenabreden, die über einen üblichen Kaufvertrag hinaus gehen und für sich rechtlich korrekt formuliert sind, können bei ungünstigem Vertragswortlaut ungültig werden).
Ich habe die Röntgenklausel übrigens auch in meinen Verträgen. 😎 Die so formuliert sind dass die anderen Klauseln trotzdem rechtlich Bestand haben. Aber ich bin mir bewusst dass ich das Röntgen von meinen Welpenkäufern nicht einklagen kann. Aber wir man ja bei Dir sieht beeindruckt so ein Passus manche Menschen weil er irgendwie Seriosität ausstrahlt. Auch wenn er rechtlich gesehen Humbuk ist weil er viel zu stark in die Eigentumsrechte am Hund eingreift. Unser Gesetzgebung nach. In Nord-Korea vielleicht eher nicht....
Toll, da habe ich wieder was dazu gelernt. Aber ein verantwortungsvoller Welpenkäufer wird auch ohne diesen Passus den Züchter unterstützen.
Schließlich will der Welpenkäufer bei seinen nächsten Welpenkauf auch wieder einen gesunden Welpen bekommen.