Noch einmal: Verein/Verbände sind kein rechtsfreier Raum !!! Wenn die Mitglieder den Ablauf eines bestimmten Procederes beschlossen haben, sich also eine Satzung und diverse Ordnungen gegeben haben, dann ist das bindend für Funktionäre und Angestellte des betreffenden Vereines/Verbandes. Und manches, was sich für Laien, die über vieles gar nicht nachdenken, oberflächlich so einfach anhört, ist, wenn man sich tiefer mit der Materie auseinander setzt, dann alles andere als einfach umzusetzen (in Bezug auf rechtliche Aspekte).
Dann muß der Verband eben Satzungen und Regeln aufstellen, die auch vor Gericht Bestand halten.
Der Verband steht in der Pflicht, daß gesunde Hunde gezüchtet werden. Dafür müßen nun mal alle positiven wie auch negative Befunde den anderen Züchtern und potentiellen Käufern zur Verfügung gestellt werden.
Und auch der Züchter steht in der Pflicht, daß er gesunde Hunde züchtet. Wenn der Züchter positive wie auch negative Befunde nicht im SV veröffentlichen kann, dann kann er diese Befunde doch trotzdem auf working dog oder seiner Homepage veröffentlichen.
Zudem kannst Du Dir als Welpenkäufer Deinen Züchter aussuchen. Es gibt auch Hunde, die aus Würfen stammen, bei denen ein überwiegender Teil oder gar alle der Wurfgeschwister geröntgt sind.
Da geht es doch schon wieder los, der Welpenkäufer soll mehr wissen wie der Züchter und alles mögliche durchrecherchieren.
Der Züchter muß sich einen geeigneten Deckrüden aussuchen, wo das Auftreten von HD und anderen Krankheiten möglichst gering ist.
Der Züchter muß mit Zuchthündinnen züchten, wo das Auftreten von HD und anderen Krankheiten auch möglichst gering ist.
Wenn der Züchter eine Risikoverpaarung eingegangen ist, dann muß er es dem potentiellen Welpenkäufer auch mitteilen.