Möglichkeiten der Informationen zu Zucht und Genetik
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Es ist ja sicher auch nicht einfach aus einem DSH etwas zu machen, dass er für die Zucht genommen kann, oder?
Frage:
Was müsste ich denn machen, dass ich meinen Hund als Deckrüden verwenden könnte?
Ich muss in einen Verein eintreten, ich muss die BH machen und dann noch die IGP1 oder wie?
Was ist mit Ausstellung? Das wohl auch noch, oder?
Welcher normale Mensch hat denn zu all dem Zeit und Lust?
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Es ist ja sicher auch nicht einfach aus einem DSH etwas zu machen, dass er für die Zucht genommen kann, oder?
Frage:
Was müsste ich denn machen, dass ich meinen Hund als Deckrüden verwenden könnte?
Ich muss in einen Verein eintreten, ich muss die BH machen und dann noch die IGP1 oder wie?
Was ist mit Ausstellung? Das wohl auch noch, oder?
Welcher normale Mensch hat denn zu all dem Zeit und Lust?
Ich.... werde es zumindest versuchen das erste was du machen musst, eine Wesensbeurteilung ablegen. Der Hund muss zwischen 10-13 Monate alt sein.
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Frage:
Was müsste ich denn machen, dass ich meinen Hund als Deckrüden verwenden könnte?
Ich muss in einen Verein eintreten, ich muss die BH machen und dann noch die IGP1 oder wie?
Was ist mit Ausstellung? Das wohl auch noch, oder?
Der Hund muss offiziell geröngt sein, und mindestens HD und ED "noch zugelassen" haben. (wünschenswert wäre natürlich die Bewertung "normal" und auch noch ein guter OCD und LÜW Befund).
Der Hund braucht ein Ausstellungsergebnis mit mindestens der Bewertung "Gut".
Für den Arbeitsteil gibt es eben verschiedene Wege, der gängigste ist wie folgt:
9 - 13 Monate: Wesensbeurteilung
Ab 15 Monate: BH
Ab 16 Monate: AD
Ab 18 Monate: IGP1
Dann kann man zur Körung.
Alternativ kann man statt der IGP1 auch eine RH Prüfung oder (ich glaube!) Eine HGH Prüfung vorweisen.
Oder man kann eben auch die Zuchtanlagenprüfung machen, die isz einfacher als die IGP1.
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wer nimmt denn die Wesensbeurteilung ab?
meiner ist 10,5 Monate
Außerdem, Ich war noch niemals auf einer Ausstellung, k.A. wie das da abläuft.
Und was man dafür können muss. Und wo, bzw. wann sowas gemacht wird.
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Ein Richter. Es gibt die Veranstaltungen, bei denen nur die WB stattfindet. In welchem Bundesland wohnst du?
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Da kannst du schauen beim Verein für Deutsche Schäferhunde unter der Rubrik, Veranstaltungskalender und deiner Landesgruppe, Brandenburg müsste die LG 02....
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Ich hatte ja auch mal die glorreiche Idee, mit zu Lex Züchten, weil sein Skelett sehr gesund ist.
Das war die Antwort von Waschbär.
Zitat von Kimmo PS. Lex "könnte" ja noch VDH Zuchrüde werden.
Gibt es denn im VDH oder SV genug gesunde Deckrüden und man kann auf Lex`s Blut verzichten oder sind die eher rar?
Weil, wenn ich was gutes für die DSH Rasse tue, wenn Lex sich weitervermehrt, dann braucht er ja spezielle Prüfungen auf die ich mich konzentrieren müsste.Die Voraussetzungen für eine Zuchtzulassung sind folgende:
- im Zuchtbuch des SVs eingetragen (in Eurem Fall erfüllt)
- HD- und ED-Befund mind. mit der jeweiligen Beurteilung "noch zugelassen" (in Eurem Fall erfüllt)
- von beiden Elternteilen muss ein vom SV anerkannter HD- und ED-Befund vorliegen mind. mit der jeweiligen Beurteilung "noch zugelassen" (in Eurem Fall erfüllt)
- DNA-Probe des Hundes muss im Vertragslabor des SVs vorliegen (in Eurem Fall erfüllt); notwendig wäre noch die Auswertung derselben zur Abstammungsüberprüfung
- DNA-Proben der beider Elternteile müssen im Vertragslabor des SVs vorliegen (in Eurem Fall erfüllt), zwecks Abstammungsüberprüfung vor Zuchtverwendung
- erfolgreich abgelegte Wesens-Beurteilung (in Eurem Fall erfüllt)
- mind. eine Zuchtschaubewertung mit der Beurteilung "gut" durch einen SV-Zuchtrichter
- bestandene 20 km Ausdauerprüfung oder eine bestandene Herdengebrauchshundeprüfung unter einem SV-Leistungsrichter
- mind. eines der nachfolgend genannten Ausbildungskennzeichen unter einem SV-Leistungsrichter auf einer beim SV geschützen Prüfung: die Herdengebrauchshundeprüfung oder die Zuchtanlageprüfung des SVs oder eine IGP1 bis 3 mit mind. 80 Punkten in Abt. C oder eine Rettungshundeprüfung Stufe 2 (IPO-R, -F, -FL, -T oder W) oder ein durch den SV als gleichwertig anerkanntes Ausbildungskennzeichen (z.B. ein bei deutschen Behörden erlangtes Polizeidiensthunde-Ausbildungskennzeichen oder eine durch die Krankenkassen anerkannte bestandene Blindenführhundprüfung). Voraussetzung vor dem Ablegen dieser Prüfungen ist i.d.R. eine zuvor bestandene Begleithundeprüfung (BH-VT). Oder aber, wenn das nicht der Fall ist, muss diese zusätzlich vor der Körung abgelegt werden.
Damit würde Dein Hund die Grundvorausetzungen für die Zuchtzulassung erfüllen. Wenn er als Ausbildungskennzeichen die Herdengebrauchshundeprüfung besitzt oder die Rettungshundeprüfung Stufe 2, dann muss er, um zuchtzugelassen zu werden, noch zwingend zur Körung (und diese natürlich bestehen). Wenn er Hund als Ausbildungskennzeichen die ZAP oder eine IGP besitzt, dann ist er auch ohne Ankörung zuchtzugelassen. Allerdings macht ein Rüde ohne Ankörung kaum einen Deckakt...
Das alles sind lediglich die Mindestvoraussetzungen. Erfüllt ein Hund nur diese verkaufst Du von dem keinen einzigen Welpen.... Für Hunde aus den Leistungslinien ist es notwendig weiterführende Ausbildungskennzeichen zu erwerben. Oder aber (bei Hündinnen) den jeweiligen Hund mit seinen überdurchschnittlichen Wesens- und Leistungsveranlagungen entsprechend professionell in Prüfungen und auf der Körung vorzustellen.
Bei Hunden aus Hochzuchtlinien ist es zwingend notwendig einen Hund über mehrere Jahre fortwährend auf den dafür "richtigen" Schauen auszustellen, natürlich entsprechend trainiert und mit dem richtigen "Handler". Nur wenn die Hunde dabei die richtigen Platzierungen erreichen und dann auf der alljährlichen Bundessiegerzuchtschau nicht unter "ferner liefen" landen, gehen Rüden tatsächlich auch in die Zucht. Als "No-Namer" hat man in diesem Bereich so gut wie keine Chance...
Hinzu kommt dass die Hunde, sobald sie den 24. Lebensmonat beendet haben, nur noch in der Gebrauchshundeklasse ausgestellt werden können. Was bedeutet dass sie dann auf der Bundessiegerprüfung immer auch einen sog. Körschutzdienst ablegen müssen. In einer Umgebung die bedeutend stressiger für sie ist als auf dem Hundeplatz, den sie kennen, und auf dem sie i.d.R. dann auch ihr Ausbildungskennzeichen (bei einem Figuranten, den sie kennen) abgelegt haben.
Unter'm Strich: Dein Lex wird, selbst wenn er alle Zuchtvoraussetzungen erfüllen sollte, vermutlich keinen einzigen Deckakt machen. Zumindest dann wenn Du sein Eigentümer bleibst... Natürlich kann man n einer Ortsgruppe den Weg der Zuchtzulassung bis zur Ankörung mit seinem Hund gehen. Aber unter dem Aspekt dass einem selbst (und dem Hund natürlich) das halt einfach Spaß macht, es ein persönliches Ziel und damit ein Ansporn ist, mit seinem Hund so weit zu kommen (frei nach dem Motto "der Weg ist das Ziel"). Und ja, vielleicht kommt dann tatsächlich auch mal ein Züchter aus dem näheren Trainingsumfeld um mal eine Hündin von so einem Rüden belegen zu lassen. Das ist dann ein tolles Erlebnis, ein i-Tüpfelchen sozusagen. Aber von einer Deckrüden-Karriere zu träumen, das sollte man tunlichst unterlassen. Dann kann man als "Otto Normalverbraucher" in diesem Metier nur enttäuscht werden...
Und Angst zu haben dass die Blutlinie von Lex aussterben wird, wenn er nicht in die Zucht geht, brauchst Du nicht zu haben. Der Vater von Lex hat bereits über 150 im Zuchtbuch eingetragene Nachkommen, und zusätzlich hat er inzwischen noch 8 weitere Deckakte gemacht. Lex' Mutter stammt von einer Hündin, deren Vater der VA-Rüde Remo Fichtenschlag war, der entsprechend stark als Deckrüde frequentiert wurde und fast 1200 im Zuchtbuch des SVs eingetragene Nachkommen hat. Auch in seiner Vaterlinie finden sich mehrere auf der Bundessiegerzuchtschau mit "VA" (= "V-Auslese", eine Bewertung die es nur auf der Bundessiegerzuchtschau gibt) bewertete Rüden, z.B. Zamp Thermodos und Nino Tronje,
die entsprechend stark in der Zucht eingesetzt wurden und die deswegen i.d.R. an die 1000 oder mehr eingetragene Nachkommen haben.
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entschuldigt meine svhreibfehler, aber laufen und handy...
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