Mich würde es nicht stören, wenn mein Hund aus der Dissidenz käme oder eine nicht FCI anerkannte Rasse wäre und auf einer VDH-Veranstaltung als Mischling geführt wird.
Wenn Dein Hund ein Rassehund ohne FCI-Ahnentafel ist besteht die Möglichkeit ihn in der FCI ins jeweilige Anhangregister aufnehmen zu lassen. Dann gilt er nicht als "Mischling" und kann z.B. ganz normal wie jeder Rassehund mit entsprechender Ahnentafel auf FCI-Zuchtschauen ausgestellt oder als Rassehund auf Prüfungen etc. geführt werden. Ob mit ihm im Anhangregister auch gezüchtet werden darf hängt vom jeweiligen Zuchtverband ab. Ich habe eine Registerhündin, die im betreffenden VDH-Verband zuchtfähig ist. Z.B. beim SV hängt es davon ab welcher Varietät Dein Hund angehört. Stockhaar erhält im Anhangregister keine Zuchterlaubnis, Langstockhaar erhält sie. Im RSV2000 sind auch stockhaarige Hunde im Anhangregister zuchtberechtigt. Manche Verbände erlauben generell keine Zucht mit Hunden aus dem Anhangregister, andere unter Auflagen.