inzwischen ist ja alles geregelt durch unzählige EU-Gesetze
... fast alles !
Dürfen Hunde in Lebensmittelgeschäfte?
also zum Bäcker, Metzgerei. Imbiss usw.
Die EU sagt dazu:
der gesamte Gesetzestext hier:
http://www.onlinehilfe-lebensm…lagen/VO-852-2004-lkF.pdf
bzw. Ausschnitt:
4. Es sind geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen vorzusehen. Auch sind geeignete Verfahren vorzusehen, um zu vermeiden, dass Haustiere Zugang zu den Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden (oder, sofern die zuständige Behörde dies in Sonderfällen gestattet, um zu vermeiden, dass ein solcher Zugang zu einer Kontamination führt).
dies sagt nun alles oder nixwenn ein Geschaft an der Tür ein Schild anbringt mit dem Text: Zutritt für Hunde untersagt, dann ist das eine klare Aussage. Aber was ist in den unzähligen Straßen-Lokalen in denen direkt an der Theke Speisen zubereitet werden? - Dürfen Hunde dort auch hineinein und mit einem gekonnten Schütteln eine klare Marke zu verbreiten - oder dürfen wir das nicht zu eng sehen, denn jeder Hund ist ja geimpft - ups, sind wir da schon beim 2. unklaren EU-Gesetz ?