Wie läuft eine DSH-Zuchtschau ab?

  • Ich habe nochmal eine Frage zu dem Thema. Inzwischen blicke ich etwas mehr durch, wie eine Zuchtschau beim SV abläuft. Das ist ja für mich als eingefleischter Aussteller von anderen Rassen ein Buch mit 7 Siegeln gewesen, aber durch Eure Erklärungen, Videos und auch mal kurzzeitiges Üben bei unserer OG habe ich es verstanden. :)


    Ich habe auch ein Angebot erhalten, mal in einer anderen OG, die regelmäßig für Zuchtschauen trainiert mitzumachen, was ich sicherlich noch wahrnehmen werde.


    Ich bin am überlegen, mit Labrador und Dackel im November nach Dortmund auf die Bundessiegerschau zu fahren. Jetzt habe ich gesehen, dass bei den Schäferhunden bei dieser Show eine Zuchtschau angeglieder ist. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob man den Hund dann dort nicht wie auf einer "normalen" Zuchtschau präsentiert, da es ja wieder eine VDH Show ist und dort die Regularien ja anders sind. Weiß das zufällig jeman, die Verwirrung ist wieder groß. :D


    Dann hat mir eine befreundete Ausstellerin ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Tulln - Fachgebiet Strafen - geschickt. Dort ist gegen einen Schäferhundeaussteller ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet worden und er wurde zur Rechtfertigung aufgefordert, nachdem er seinen Hund auf der CACIB Tulln ausstellen wollte. Der Hund hätte Qualzuchtmerkmale aufgewiesen... Jetzt ist die Frage, ob es überhaupt Sinn macht, auf Internationalen Ausstellungen noch mit dem Schäferhund aufzutreten, mir macht das ausstellen wie gesagt Spaß aber der ganze Zirkus mit den Veterinärämtern und der Tierschutz-Hundeverordnung nimmt einem den Spaß etwas...

  • Auf den CACIBs werden auch Schäferhunde "ganz normal" ausgestellt, so wie die Hunde anderer Rassen auch. Und es fällt z.B. in der Gebrauchshundeklasse" die "schnelle Runde frei bei Fuß" weg und auch das Schießen.


    Für Dortmund brauchst Du mit einem DSH in Bezug auf veterinärbehördliche Auflagen nichts (also kein tierärztliches Gutachten bzw. Fachtierarzt-Gutachten).


    Bei der Geschichte in Tulln handelt es sich darum dass der anwesende zuständige AmtVet angeblich ein Lahmen bei dem DSH erkann haben möchte. Und dass für dieses ein sog. Qualzuchtmerkmal ursächlich sein soll. Ursprünglich hatte er behauptet erkennen zu können dass der Hund aufgrund einer bestehenden HD lahmt. Nachdem ihm dann die Eintragung der HD- und ED-Ergebnisse vorgelegt worden war (der Hund hat HD und ED "normal") musste er sich etwas anderes ausdenken. Nun lahmte der Hund seiner Meinung nach weil er zu stark gewinkelt ist ( = ebenfalls Qualzucht).


    Ich kenne mich in der österreichischen Rechtssprechung nicht aus. In Deutschland wäre das ein "gewagtes Stück" und mittels halbwegs gutem Rechtsanwalt zu entkräften. Sofern überhaupt eine Lahmheit bestanden hat an diesem Tag (normalerweise geht man mit einem lahmenden Hund nicht zu einer Ausstellung) hätten ja mehrere Ausschlussdiagnosen vor Ort durchgeführt werden müssen (z.B. Röntgen, Ultraschall, CT, MRT, Blutuntersuchungen usw., um alle anderweitigen Möglichkeiten die für eine Lahmheit ursächlich sein können, ausschließen zu können) um die Diagnose "Lahmen aufgrund des Qualzuchtmerkmales zu starke Hinterhandwinkelung" stellen zu können.

  • Vielen Dank für die Erklärung! Ich habe auch in Deutschland leider schon ähnliche Fälle mitbekommen, da hatten die Veterinäre trotz Gesundheitszeugnis Probleme gemacht (Erfurt z. B.). Da sind die Leute wieder heimgeschickt worden, wie es rechtlich weiterging, weiß ich nicht, aber es gab viele frustrierte, die z. B. an Tag 1 zugelassen wurden und an Tag 2 nicht mehr (anderer Veterinär).


    Evtl. kannst Du mir noch die Frage beantworteten, ob es bei einer Zuchtschau Probleme gibt, wenn ein Zahn (P1) doppelt vorhanden ist? Dazu konnte ich leider nichts finden.

  • Ein doppelter P1 ist kein Problem.


    Erlangen ist ein ganz spezielles Problem. Der dort zuständige AmtsVet setzt alles daran dass dort keine Ausstellungen mehr stattfinden werden. Hat er so in einer TV-Schau gesagt...