Hallo zusammen,
mein allererster Beitrag hier geht direkt mit einer Frage überein... Das tut mir leid! Aber meine Vorstellung im entsprechenden Thread hole ich nach, versprochen!
Also:
Unserem DSH mit Papieren wurde im Alter von knapp 9 Wochen von der französischen Bulldogge des Nachbarn durch deren Zaun ein daumennagelgroßes Stück Zunge abgebissen.
Da der Halter und auch deren Versicherung die entsprechende Tierarztrechnung nicht bzw nur einen Teil davon zahlen will, sind wir bei einem Anwalt in Beratung.
Dieser bittet um Information, ob es eventuell Erfahrungsberichte oder auch Einschätzungen gibt, inwieweit sich ein fehlendes Stück Zunge negativ auf spätere eventuelle Deck-Interessenten
auswirken könnte oder auch wertmindernd bei einem eventuellen Weiterverkauf sein könnte.
Versteht mich bitte nicht falsch, wir wollen um Himmels Willen niemals unseren kleinen Schatz wieder verkaufen, aber es geht um eventuelle Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen.
Könnte es nicht auch sein, daß unser Hund Einschränkungen im IPO-Sport haben wird, da der Temperaturausgleich beim Hund ja über die Zunge stattfindet?
Vielleicht hat der eine oder andere einen ähnlichen Vorfall erlebt und kann berichten?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß aus dem Norden,
isoldemaduschn