. Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz
Neben den vorgenannten Billigkeitsleistungen bei Nutztierrissen können Nutztierhalter unter nachfolgenden Voraussetzungen beim Land Niedersachsen Zuwendungen zum Herdenschutz beantragen. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können Aufrüstungen und einmalige Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör zur Erreichung eines wolfsabweisenden Grundschutzes sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden.
Zuwendungen sind grundsätzlich zum Herdenschutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild zur Erreichung des definierten Grundschutzes vorgesehen. In den in der Richtlinie benannten Ausnahmefällen können auch Schutzmaßnahmen für Rinder und Pferde gefördert werden.
Nicht förderfähig sind Folgekosten (einmalige oder laufende Personal- und Sachkosten) für Aufbau und Unterhaltung der vorgenannten Präventionsmaßnahmen sowie Futter, Hundesteuer, Versicherung, Tierarztkosten sowie für die Ausbildung der Hunde und deren Halterinnen und Halter.
In welchen Gebieten können Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz gefördert werden?
Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen sind seit dem 06.12.2017 grundsätzlich im gesamten Landesgebiet als "Förderkulisse Herdenschutz" förderfähig.
(https://www.umwelt.niedersachs…chtlinie-wolf-129504.html)
Also schon eine ganze Menge eigentlich