OLG Koblenz zu Hunden ohne Leine Auch "nur spie­lende" Hunde dürfen abge­wehrt werden

  • Hi,


    ich kann der Urteilsbegründung zustimmen:


    "Der beklagte Hundehalter habe gegen die örtliche Gefahrenabwehrverordnung verstoßen, ob sein Hund nur spielen wollte oder nicht, sei ohne Bedeutung. Spaziergängern, mit oder ohne eigenen Hund, sei es wegen der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens nicht zuzumuten, erstmal das Verhalten des Hundes auf seine Gefährlichkeit zu analysieren und zu bewerten. Zudem könne Verhalten auch falsch interpretiert werden, gab das Gericht zu bedenken.". (https://www.lto.de/recht/nachr…ohne-leine-halter-haftet/)


    Das mag aus Hundehaltersicht schwer nachzuvollziehen sein, aber es haben nicht alle Menschen eine Hund oder können dessen Signale verstehen.

    Zudem finde ich, dass es auch als Hundehalter mein gutes Recht sein sollte, dass ich Hunde, die einfach so auf uns zukommen, "abwehren" darf. Allein schon deshalb, weil es nicht der (andere) Hund ist, der entscheidet, ob nun gespielt wird oder nicht.


    Daher: Die Leute sollten sich nicht so aufregen, wenn Hunde manchmal angelaufen kommen. Und Hundehalter sollten sich nicht so aufregen, wenn ihr Hund, läuft er zu anderen Menschen/Tieren einfach so hin, auch mal "abgewehrt" wird. Muss man alles nicht so übertreiben. Ich denke, in dem Punkt waren wir früher schon mal weiter...



    Liebe Grüße

    Lupus

  • Das Urteil ist absolut in Ordnung. Auch ich habe schon mal einen Pitbull mit Elan weggekickt und für größere Notfälle trage ich auf längeren Wanderungen im Wald immer ein Messer bei mir, da ich neben mehreren Begegnungen mit Wildschweinen auch schon solche mit streunenden Hunden hatte.

  • Mit der "Waffe" Messer wäre ich vorsichtig. Könnte mal als gefährlicher Gegenstand angesehen werden und der Schuss geht nach hinten los. Informiere dich im Waffengesetz, wie groß so ein Messer sein darf und wie es beschaffen ist. Einhadmesser sind zum Beispiel verboten, genauso wie Messer mit zweiseitig geschliffener Klinge. Und ab einer gewissen Größe des Messers ist es auch aus mit dem freien Mitführen.


    Gruß aus der Eifel


    Peter

  • Keine Sorge, habe ich alles berücksichtigt. Im Zweifelsfall wäre es mir aber egal, ich weiß nicht, ob vor dir schon mal ein 150kg-Keiler stand oder ein riesiger Schäferhundmischlung mit geifernden Lefzen. Bei uns aufm Dorf hat jeder sein Werkzeug mit im Wald.

  • Auf die Schnelle gefunden:

    Zitat

    Es ist verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen! ... Dieses Verbot gilt nicht, sofern für das Führen der Messer ein berechtigtes Interesse vorliegt.

  • Ich habe auch mein Werkzeug mit. Hatte aber -Gott sei Dank- noch keine der oben aufgeführten Begegnungen. Obwohl, ich war mal mit meinem Mali unterwegs, der hat dann aus einem Maisfeld eine Bache mit Frischlingen rausgetrieben. Gott sei Dank war die Bache nicht angriffslustig und hat mit ihrem Anhang die Flucht ergriffen. Ich weiß nicht, was passiert wäre, wenn die auf mich oder auf den Mali losgegangen wäre.