Hetzerei in Wien - Hundehalter tragen den Davidstern

  • Sorry @Lupus,

    aber hier muss ich mich ausklinken, da Deine Meinung in diesem Punkt langsam für mich etwas weltfremd erscheint. Führerscheinentzug beinhaltet doch Fahrverbot, oder irre ich mich??? Kann ich leider nicht nicht mehr folgen. ?‍♀️

    Hi,


    wieso weltfremd? das Festsetzen der Strafhöhe nach Tagessätzen ist gängige Rechtspraxis.

    Fahrverbote sind insofern sinnvoll, als sie erstens die Straßen wirklich sicherer machen und zweitens alle gleich treffen. Um dein Beispiel Trunknheit am Steuer zu nehmen: Da ist ein Fahrverbot weit sinnvoller als igrendwelche Geldstrafen, weil die manche Leute eben einfach nicht als Strafe empfinden.

    Um deine Frage zu beantworten: Natürlich auch für Sozialhilfeempfänger! Sehe hier gar nicht, wo wir uneins sind...:?:


    Liebe Grüße

    Lupus

  • Hallo @Lupus,

    Trunkenheit am Steuer zieht doch automatisch Führerscheinentzug und Fahrverbot nach sich. Mit Geldstrafen allein kommt man doch jetzt schon nicht mehr davon. Also wo ist hier Deiner Meinung nach Handlungsbedarf? :/

  • Hi,


    auch angesichts Pinguettas Hinweis, nochmal abschließend auf den Punkt gebracht, da ich denke, wir reden hier einfach aneinander vorbei:


    Es ging ja um die Novelle in Wien, nach der saftige Geldstrafen blühen, leint man zB den Hund nicht an, dort, wo es vorgeschrieben ist.

    Darauf mein Einwand, dass Geldstrafen nur dann Sinn machen, wenn sie auch als Strafe empfunden werden. Ergo muss die Strafe im Verhältnis zum Einkommen stehen. Ein leicht nachzuvollziehender Gedanke, der, wie gesagt, auch sonst im Strafrecht angewandt wird. Und zwar genau mit der Begründung, die ich anführte.

    Andernfalls könnte jemand mit viel Einkommen doch einfach sagen: "Die paar Euro sind mir doch egal, zahl ich aus der Portotasche und werde auch künftig meinen Hund nicht anleinen!". Wollen wir das?


    Eine weitere Möglichkeit zu strafen sind Strafen, die über eine reine Geldleistung hinausgehen. Da hatten wir das Beispiel Führerschein/Fahrverbot. Und dies finde ich insofern sinnvoll, als man sich mit Geld nicht freikaufen kann, wenn man zB betrunken fährt. Wer das tut, zeigt doch, dass er nicht vernünftig genug ist, ein KFZ im Straßenverkehr sicher zu bewegen. Da ist mE ein Monat Fahrverbot eine sinnvolle Strafe. Und auch das ist doch längst gängige Rechtspraxis. Und zwar eine, die zurecht für alle gleichermaßen gilt.


    Liebe Grüße

    Lupus