Hallo aus Thüringen

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Rasse meiner Gamba, einer Deutsche Schäferhündin, nach langähriger Führung als Verdachtsfall nun endgültig als gesichert rechtsextrem eingestuft; weil rassische, völkische, erbbiologische und biologistische Tendenzen erwiesen seien und auch Ahnenkult, Ableismus, Disablismus, Mentalismus und Behindertenfeindlichkeit vorlägen. So gehen alle Nachfahren auf deutsche Hunde des 19. Jahrhunderts zurück und niemand darf als DSH gelten, der nicht ausschließlich solche Ahnen bis ins letzte Glied vorweisen kann; überdies darf sich auch niemand als anerkannter DSH biologisch reproduzieren, der nicht auch zur gleichen Rasse und damit zum gleichen Volk gehört. Des Weiteren werden physisch und psychisch kranke Hunde von der Fortpflanzung ausgeschlossen und in schwerwiegenden Fällen sogar euthanisiert. Damit ist klar erwiesen, dass es sich beim Deutschen Schäferhund um eine mindestens faschistische Rasse handelt, deren Grundannahmen die Würde aller anderen Hunde der Welt verletzen und damit verfassungswidrig sind. Ob die Langhaarvariante in einer Beziehung zur Hippiebewegung der 68er steht und damit auszunehmen ist, wird noch geprüft. Mehrere Dutzend Abgeordnete des Bundestags haben beim Bundesverfassungsschutz bereits einen Verbotsantrag die Rasse des DSH betreffend eingereicht. Sollte dieses im Sinne des Antragstellers entscheiden, würde die Einstellung jeglicher Reproduktion in spätestens zehn bis 15 Jahren das Ende der Hunderasse bedeuten. Die Kontaktschuld wäre nach diesem Zeitraum freilich noch nicht ausgelaufen, denn wenn man einen Freund besucht, dessen Cousin eine Schwägerin hat, die im Internet ein Meme geteilt hat, auf dem man sieht, wie der Urgroßonkel ihres Mannes ein Fotoalbum aufschlägt, in dem ein DSH abgebildet ist, macht man sich strafbar. Immerhin entfiele dann auch die fällige Umbenennung der Rasse Deutscher Schäferhund, die längst nicht mehr den Richtlinien entspricht; weil es deutsch nicht mehr gibt; Schäfer auch Schäferinnen oder nonbinär sein können und Hunde natürlich auch Hündinnen oder nonbinär. Es müsste also lauten: Sich innerhalb des Territoriums der BRD aufhaltende Schäfer*InnenHund*Innen.